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Einreise- & Visum-Bestimmungen


Flagge von ##COUNTRYNAME##

Republik Ungarn (HU)


Covid-19 Informationen

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Venezuelas.

Die Einreise nach Venezuela ist mit dem Nachweis eines vollständigen Impfschutzes oder der Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Nachweis des Testergebnisses muss einen QR-Code zur Überprüfung der Echtheit enthalten.

Ein ausreichender Impfschutz kann durch die Vorlage eines digitalen Impfnachweises mit QR-Code oder des Impfpasses nachgewiesen werden. Als vollständig geimpft gilt, wer mindestens eine Dosis des Impfstoffes Johnson & Johnson oder zwei Dosen eines anderen Impfstoffes erhalten hat. Dabei muss die letzte Impfdosis mindestens 15 Tage vor Einreise verabreicht worden sein. Eine Einreiseerlaubnis auf Grundlage einer Genesung wird nach jetzigem Stand nicht erteilt.

Ausreise und Transit

Auch bei Ausreise kann eine Gesundheitsuntersuchung mit Messung der Körpertemperatur erfolgen. Bei COVID-19-Symptomen wird die Ausreise verweigert. Auch bei Reisen zwischen Bundesstaaten oder beim Verlassen der Margarita-Inseln können Behörden von Reisenden einen COVID-19-Test verlangen und die Weiterreise von einem negativen Ergebnis abhängig machen.

Beschränkungen im Land

Im öffentlichen Raum besteht Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.

Empfehlungen

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden.

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum ist möglich

  • Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Ungarn für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten kein Visum.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • mindestens 6 Monate gültiger Reisepass, Kinderreisepass oder Personalausweis

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum ist für folgende Staatsangehörige möglich

  • visumfrei für einen Aufenthalt bis maximal 3 Monate für folgende Staatsangehörige:
    Bürger der EU-Mitgliedsländer: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn
    EWR-Mitgliedsländer: Zypern, Island, Liechtenstein und Norwegen
  • Andorra, Argentinien, Brasilien, Brunei, Chile, Costa Rica, Guatemala, Honduras, Hongkong (Besitzer des „Hong Kong Special Administrative Region” Reisepasses, Kroatien, Island, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Liechtenstein, Macau (Besitzer des „Regio Administrativa Especial de Macau” Reisepasses), Malaysien, Mexico, Monaco, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, San Marino, Schweiz, Singapur, Neu Zealand, Uruguay, USA, Vatikan, Venezuela

Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • mindestens 6 Monate gültiger nationaler Reisepass oder Kinderreisepass

Fakten

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Konsulate
in Deutschland
  • Ungarn Konsulat Berlin
    Wilhelmstraße 61
    10117 Berlin
  • Ungarn Konsulat Bonn
    Turmstraße 30
    53175 Bonn
  • Ungarn Konsulat Stuttgart
    Haußmannstraße 22
    70188 Stuttgart
  • Ungarn Konsulat München
    Vollmannstraße 2
    81927 München

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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