Einreise- & Visum-Bestimmungen
Republik Kenia (KE)
Covid-19 Informationen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Bestimmungen bei einer offiziellen Stelle Kenias.
Alle Passagiere über 12 Jahren müssen entweder einen Impfnachweis oder einen negativen PCR-Test vorlegen, der innerhalb von 72 Stunden vor Abreise durchgeführt worden sein muss. Passagiere unter 12 Jahren sind davon befreit und müssen nichts nachweisen. Einreisende über 12 Jahren ohne Impfnachweis bzw. negativem Testergebnis oder mit grippeähnlichen Symptomen müssen sich einem kostenpflichtigen Antigen-Schnelltest (30 USD) unterziehen. Bei einem positiven Ergebnis folgt ein verpflichtender PCR-Test (50 USD) sowie die Pflicht zur Selbstisolation.
Anforderungen an den Impfschutz können in den Bestimmungen der zuständigen kenianischen Behörde nachgelesen werden.
Reisende mit grippeähnlichen Symptomen müssen zusätzlich das Formular „Travel Health Surveillance Form“ vor Einreise online ausfüllen und den empfangenen QR-Code bei Ankunft am Flughafen vorzeigen. Hierzu kann auch die App „Jitenge MoH Kenya“ verwendet werden.
Ausreise und Transit
Derzeit gelten keine pandemiebedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Die Maskenpflicht ist weitestgehend entfallen. Das Tragen und Mitführen eines Mund-Nasen-Schutzes wird jedoch weiterhin empfohlen.
Empfehlungen
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist nicht möglich
- Es wird ein Visum vor Einreise benötigt.
Für die Republik Kenia gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen muss ein Geschäftsvisum beantragt werden. Das Transitvisum berechtigt den Antragsteller dazu, Kenia zu Durchreisen, um zu seinem Zielland zu gelangen. Es berechtigt den Antragsteller nicht, sich in Kenia touristisch aufzuhalten.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist nicht möglich
- Es wird ein Visum vor Einreise benötigt.
Für die Republik Kenia gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen muss ein Geschäftsvisum beantragt werden. Das Transitvisum berechtigt den Antragsteller dazu, Kenia zu Durchreisen, um zu seinem Zielland zu gelangen. Es berechtigt den Antragsteller nicht, sich in Kenia touristisch aufzuhalten.
Besonderheiten
Besucherstempel bei Einreise/ Visumgültigkeit
- Bei Ankunft am Flughafen wird ein Besucherstempel in den Pass eingetragen.
- Mit dem Besucherstempel wird die Erlaubnis erteilt, sich für 3 Monate ab Ankunft in Kenia aufzuhalten.
- Es besteht die Möglichkeit vorort, die Besuchserlaubnis um 3 weitere Monate zu verlängern.
- Der Aufenthalt darf jedoch insgesamt 6 Monate nicht überschreiten.
Impfvorschriften
Bei Einreisen direkt aus Europa ist keine Impfung vorgeschrieben.
- Gelbfieberimpfnachweis bei Einreise aus Infektionsgebieten
Für Reisende, die sich innerhalb der letzten 6 Tage vor Ankunft in Kenia in Infektionsgebieten aufgehalten oder diese durchreist haben, ist die Gelbfieberimpfung zwingend vorgeschrieben. Von dieser Regelung sind Kinder unter 1 Jahr und Transitreisende, die bei der Durchreise den Flughafen nicht verlassen haben, ausgenommen.
- Empfohlene Impfungen
Hepatitis, Tyhphus
Hier finden Sie weitere Informationen:
» http://www.frm-web.de
(Gelbfieberimpfstellen mit Liste)
Fakten
- Hauptstadt: Nairobi
- Amtsprache: Swahili und Englisch
- Währung: Kenia-Schilling (KES)⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +254
Informationen zum Transitvisum
Das Transitvisum berechtigt den Antragsteller dazu, Kenia zu Durchreisen, um zu seinem Zielland zu gelangen. Es berechtigt den Antragsteller nicht, sich in Kenia touristisch aufzuhalten.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
Kinderreisepass
- Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
1 Passfoto des Antragstellers
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
- Da die Konsulate die Anforderungen an die eingereichten Passfotos kurzfristig ändern können, empfehlen wir Ihnen, sicherheitshalber immer biometrische Passfotos bei Visumanträgen zu verwenden. Sie ersparen sich damit unter Umständen eine verlängerte Bearbeitungszeit im Konsulat.
-
1 Visa Antragsformular
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
-
Weiterreiseticket
- Für Zwischenaufenthalte kann ein Transitvisum ausgestellt werden. Hierfür muss im Konsulat zusätzlich ein gültiges Weiterreiseticket eingereicht werden.
Informationen zum Touristenvisum
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen.
Das Visum ist ab Ausstellungsdatum 90 Tage gültig und berechtigt zu einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
Kinderreisepass
- Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
1 Passfoto des Antragstellers
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
- Da die Konsulate die Anforderungen an die eingereichten Passfotos kurzfristig ändern können, empfehlen wir Ihnen, sicherheitshalber immer biometrische Passfotos bei Visumanträgen zu verwenden. Sie ersparen sich damit unter Umständen eine verlängerte Bearbeitungszeit im Konsulat.
-
1 Visa Antragsformular
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
-
Reisebestätigung
- Kopie der Bestätigung des Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Hin- und Rückreise.
Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.
Informationen zum Geschäftsvisum
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Das Visum ist ab Ausstellungsdatum 90 Tage gültig und berechtigt zu einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
1 Passfoto des Antragstellers
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
- Da die Konsulate die Anforderungen an die eingereichten Passfotos kurzfristig ändern können, empfehlen wir Ihnen, sicherheitshalber immer biometrische Passfotos bei Visumanträgen zu verwenden. Sie ersparen sich damit unter Umständen eine verlängerte Bearbeitungszeit im Konsulat.
-
1 Visa Antragsformular
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
-
Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma
Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit folgenden Angaben:- Grund und Dauer der Reise
- Art und Umfang der beabsichtigten Tätigkeit
- Aufenthaltsorte, Adressdaten des Geschäftspartners
- Bestätigung, dass die anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten von der Firma übernommen werden, einschließlich der Kosten einer eventuellen Rückführung
- Adressat: Botschaft der Republik Kenia, Konsularabteilung, Markgrafenstr. 63, 10969 Berlin
Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.
im Web
in Deutschland
- Kenia Botschaft Berlin
Rheinbabenallee 49
14199 Berlin - Kenia Honorarkonsulat Hamburg
Lehmweg 7
20251 Hamburg
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer