Einreise- & Visum-Bestimmungen
Vor Reisen
- nach Khyber Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz, NWFP), insbesondere in die sogenannten newly merged districts (NMDs)/ex-FATA (ehemalige Federally Administrated Tribal Areas) mit Ausnahme der UNESCO-Weltkulturerbestätten Taxila und Takht-e-Bahi, einschl. Hauptverbindungsstraßen nach Islamabad, sowie Nationalpark um Nathia Gali,
- nach Belutschistan (und die Ein- und Ausreise auf dem Landweg von und nach Iran) und
- entlang der „Line of Control“ (LoC)
Informationsstand: 02.03.2022
Pakistan - Ab dem 31.01.2021 werden keine Visa in manueller Form mehr ausgestellt
Die Regierung von Pakistan teilt mit, dass ab dem 01.02.2021 generell nur noch eVisa beantragt werden können. Die Möglichkeit ein Visum in Papierform zu beantragen, ist ab dann nicht mehr gegeben.
Informationsstand: 28.01.2021

Islamische Republik Pakistan (PK)
Covid-19 Informationen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Pakistans.
Pakistan erlaubt internationale Flugreisen nur vollständig geimpften Personen. Dies gilt für Einreisen nach und Ausreisen aus Pakistan. Ausnahmen gelten nur für ausreisende Ausländer sowie für Reisende unter 17 Jahren und Inhabern von Attesten, nach denen aus medizinischen Gründen von einer Impfung abgeraten wird.
Reisende aus Deutschland benötigen bei Einreise in Pakistan zusätzlich kein negatives PCR-Testergebnis. Allerdings können einzelne Fluggesellschaften trotzdem ein negatives PCR-Testergebnis verlangen.
Reisende sollten sich grundsätzlich über die gerade geltende Regelung informieren, die sich sehr rasch ändern kann.
Ausreise und Transit
Bei Ausreise aus Pakistan ist kein PCR-Test erforderlich.
Die Landesgrenzen sind grundsätzlich offen, jedoch muss mit kurzfristig verfügten und nicht angekündigten Schließungen – auch über längere Zeiträume – gerechnet werden. Der Grenzübergang Wagah nach Indien ist mit deutschen Reisepässen grundsätzlich nicht passierbar.
Internationale Flugverbindungen bleiben eingeschränkt. Auskünfte erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften. Kurzfristige, unvorhergesehene Streichungen von internationalen Flügen sind jederzeit möglich.
Beschränkungen im Land
Die Regierung Pakistans und die Regierungen der Provinzen des Landes haben zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie diverse Beschränkungen im Land verfügt, die allerdings in der Praxis wegen zurzeit anscheinend niedriger Infektionszahlen kaum noch eine Rolle spielen. Hierzu gehören u.a. die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes an belebten Orten und in geschlossenen Räumlichkeiten (Geschäfte, Restaurants). Weitergehende, räumlich begrenzte, Einschränkungen bis hin zu Ausgangssperren („smart lock-downs“) können in Provinzen, Städten und Gemeinden mit sehr hohem Infektionsgeschehen bestehen. Je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens kann die Bewegungsfreiheit im Land teilweise eingeschränkt werden. Reisende können sich nicht darauf verlassen, in Pakistan angemessene gesundheitliche Hilfe zu finden.
Die üblichen AHA-Empfehlungen wie Wahrung eines angemessenen Abstandes, regelmäßiges Händewaschen sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sind zu berücksichtigen.
Empfehlungen
- Informieren Sie sich über das Infektionsgeschehen und ergänzende Informationen der pakistanischen Regierung.
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
- Erkundigen Sie sich vor Ort über die geltenden Bestimmungen. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden. Die Bevölkerung ist angehalten, Verstöße an die Behörden zu melden.
- Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten suchen Sie ein Testlabor oder ärztliche Einrichtungen auf.
- Kontaktieren Sie vor Reiseantritt Ihre Fluggesellschaft und erkundigen Sie sich nach den aktuellen Beförderungsbestimmungen. Bitte beachten Sie, dass Fluglinien eventuell nicht Tests aller Labore anerkennen.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist nicht möglich
Für die Islamische Republik Pakistan gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen muss ein Geschäftsvisum beantragt werden.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist nicht möglich
- Nichtdeutsche Staatsbürger - auch mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland - können nur mit persönlicher Vorsprache im Konsulat ein Visum beantragen.
Für die Islamische Republik Pakistan gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen muss ein Geschäftsvisum beantragt werden.
Fakten
- Hauptstadt: Islamabad
- Amtsprache: Urdu, Englisch
- Währung: Pakistanische Rupie ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +92
Informationen zum Geschäftsvisum
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
- gültiger Reisepass (in Kopie)
- Kopie der Lichtbildseite und der Folgeseite
- bei Ausreise mindestens 6 Monate gültig
- Datenblatt für den Online-Antrag
- vollständig ausgefüllt
- unterschrieben
- bitte Speichern Sie die Datei zuerst lokal auf Ihrem Gerät ab. Öffnen Sie die gespeicherte Datei lokal und beginnen erst dann mit dem ausfüllen. Nur dann können die eingebenen Informationen auch in dem Dokument abgeschspeichert werden:
https://www.expressvisa.de/antraege/pakistan_daten_fuer_den_evisa_antrag.pdf?r=1
- Passfoto (3,5 * 4,5 cm) in digitaler Form:
- nicht älter als 6 Monate
- Größe: 3,5cm x 4,5 cm
- absolut weißer Hintergrund
- max. 350kb
- ohne Brille
- biometrisch
- farbig
- Handelsregisterauszug der einladenen Firma in Pakistan
- SECP / Chamber of Commerce Certificate
- Einladung der pakistanischen Firma
- von der pakistanischen Handelskammer bestätigte Einladung
- die Firma in Pakistan kann die Einladung hier beantragen: https://ebil.nadra.gov.pk/
im Web
in Deutschland
- Pakistan Botschaft Berlin
Schaperstr. 29
10719 Berlin - Pakistan Honorarkonsulat Hamburg
Am Sandtorkai 60
20457 Hamburg - Pakistan Honorarkonsulat Düsseldorf
Hildebrandtstr. 15
40215 Düsseldorf - Pakistan Generalkonsulat Frankfurt am Main
Eschenbachstr. 28
60599 Frankfurt am Main - Pakistan Honorarkonsulat Pullach im Isartal
Habenschadenstr. 13
82049 Pullach im Isartal
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer