Vor Reisen
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Pakistans.
Pakistan erlaubt internationale Flugreisen nur vollständig geimpften Personen. Dies gilt für Einreisen nach und Ausreisen aus Pakistan. Ausnahmen gelten nur für ausreisende Ausländer sowie für Reisende unter 17 Jahren und Inhabern von Attesten, nach denen aus medizinischen Gründen von einer Impfung abgeraten wird.
Einzelne Fluggesellschaften können zusätzlich ein negatives PCR-Testergebnis verlangen.
Reisende sollten sich grundsätzlich über die gerade geltende Regelung informieren, die sich sehr rasch ändern kann.
Die Landesgrenzen sind grundsätzlich offen, jedoch muss mit kurzfristig verfügten und nicht angekündigten Schließungen – auch über längere Zeiträume – gerechnet werden. Der Grenzübergang Wagah nach Indien ist mit deutschen Reisepässen grundsätzlich nicht passierbar.
Internationale Flugverbindungen bleiben eingeschränkt.
Es gelten diverse Beschränkungen, die allerdings in der Praxis kaum noch eine Rolle spielen. Hierzu gehört u.a. die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes an belebten Orten und in geschlossenen Räumlichkeiten (Geschäfte, Restaurants). Weitergehende, räumlich begrenzte, Einschränkungen bis hin zu Ausgangssperren („smart lock-downs“) können in Provinzen, Städten und Gemeinden mit sehr hohem Infektionsgeschehen bestehen. Je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens kann die Bewegungsfreiheit im Land teilweise eingeschränkt werden. Reisende können sich nicht darauf verlassen, in Pakistan angemessene gesundheitliche Hilfe zu finden.
Für die Islamische Republik Pakistan gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen muss ein Geschäftsvisum beantragt werden.
Für die Islamische Republik Pakistan gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen muss ein Geschäftsvisum beantragt werden.
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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