Einreise- & Visum-Bestimmungen
Königreich Norwegen (NO)
Covid-19 Informationen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung von Norwegen.
Für die Einreise aus Deutschland (und alle weiteren Länder der EU und des EWR) gelten seit dem 12. Februar 2022 keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen mehr.
Ausreise und Transit
Derzeit bestehen keine speziellen Regeln oder Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Es bestehen keine Beschränkungen oder speziellen Hygieneregeln mehr.
Einen Katalog mit Fragen und Antworten bieten die norwegischen Gesundheitsbehörden.
Reisen nach Svalbard/Spitzbergen sind grundsätzlich möglich, es gelten aber besondere Testanforderungen.
Empfehlungen
- Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
- Informieren Sie sich über das Norwegian Institute of Public Health.
- Informieren Sie sich zur aktuellen Lage auch bei der deutschen Botschaft in Oslo.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist möglich
- für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten
- Bei längeren Aufenthalten sollte spätestens 2 Wochen nach Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung bei der norwegischen Polizei beantragt werden.
In allen anderen Fällen wird ein Visum vor Einreise benötigt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
- gültiger Reisepass oder Kinderreisepass
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist für folgende Staatsangehörige möglich
-
visumfrei für Staatsangehörige der folgenden Länder:
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien.
-
Reisende mit Schengenvisa
Reisende, die mit einem Schengen-Visum in das Schengen-Gebiet eingereist sind, können während der Gültigkeitsdauer des Visums innerhalb dieses Gebietes reisen. Auch wenn es an den Innengrenzen des Schengen-Gebietes keine Kontrollen gibt, müssen visumpflichtige Personen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Gebiet einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis eines Schengen-Staates mitführen.
Alle anderen Staatsangehörigen benötigen ein Visum vor Einreise.
Einreisebestimmungen für die oben genannten Staatsangehörigen ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
-
gültiger Reisepass oder Kinderreisepass
Fakten
- Hauptstadt: Oslo
- Amtsprache: Norwegisch
- Währung: Norwegische Krone ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +47
im Web
in Deutschland
- Norwegen Honorargeneralkonsulat Leipzig
Braunstr. 7
04347 Leipzig - Norwegen Botschaft Berlin
Rauchstr. 1
10787 Berlin - Norwegen Honorarkonsulat Rostock
Schmarler Damm 5
18069 Rostock - Norwegen Honorarkonsulat Hamburg
Caffamacherreihe 5
20355 Hamburg - Norwegen Honorargeneralkonsulat Lübeck
Geniner Str. 249
23560 Lübeck - Norwegen Honorarkonsulat Kiel
Sophienblatt 100
24114 Kiel - Norwegen Honorarkonsulat Bremen
Faulenstr. 2-12
28195 Bremen - Norwegen Honorargeneralkonsulat Essen
Brüsseler Platz 1
45131 Essen - Norwegen Honorarkonsulat Frankfurt am Main
Frankfurter Str. 1
61476 Kronberg - Norwegen Honorarkonsulat Stuttgart
Porscheplatz 1
70435 Stuttgart - Norwegen Honorarkonsulat München
Maffaistr. 3
80333 München
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer