Einreise- & Visum-Bestimmungen
Königreich Thailand (TH)
Covid-19 Informationen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Thailands.
Derzeit gelten für Reisende aus Deutschland bei Einreise keine COVID-19-bedingten Bestimmungen.
Ausnahme: Reisende, die im Anschluss an ihren Aufenthalt in Thailand in ein Land zurück- oder weiterreisen, das bei Einreise ein negatives COVID-19-Testergebnis (u.a. China) verlangt, müssen bei Einreise nach Thailand eine Krankenversicherung nachweisen, die den Zeitraum des geplanten Aufenthaltes in Thailand zuzüglich sieben weiterer Tage abdeckt und die Behandlungskosten im Falle einer COVID-19-Erkrankung einschließt.
Zu Einreisefragen gibt die zuständige thailändische Auslandsvertretung in Deutschland Auskunft.
Ausreise und Transit
S. Abschnitt Einreise.
Beschränkungen im Land
Die touristische Infrastruktur entspricht noch nicht in allen Bereichen wieder dem Niveau vor der Pandemie. Weitergehende Auskünfte können telefonisch bei der thailändischen Tourismusbehörde unter der Nummer 1672 oder der Touristenpolizei unter der Nummer 1155 erfragt werden.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in öffentlichen Verkehrsmitteln vorgeschrieben und wird vielfach noch, u.a. in öffentlichen Gebäuden und Einkaufszentren, erwartet. Darüber hinaus wird Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes an belebten öffentlichen Orten und bei großen Menschenansammlungen empfohlen.
Bei COVID-19-Symptomen sowie Infektionen auch mit asymptomatischen und milden Verläufen empfiehlt das Thailändische Department of Disease Control die strikte Einhaltung von Abstandsregeln, Mund-Nase-Schutz, Händewaschen und Temperaturkontrolle für fünf Tage. Kontaktpersonen wird empfohlen, für zehn Tage auf Symptome zu achten und am fünften und zehnten Tag nach dem Kontakt einen Antigentest durchzuführen.
Empfehlungen
- Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt unbedingt über die aktuell geltenden Einreise- und Beförderungsbedingungen bei Ihrer Fluggesellschaft, der zuständigen thailändische Auslandsvertretung in Deutschland oder der thailändischen Tourismusbehörde.
- Achten Sie insbesondere bei Krankheitssymptomen oder bei nachgewiesener COVID-19 Infektion auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
- Informieren Sie sich über die Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 bei der thailändischen Botschaft.
- Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Ein Visum bei Einreise ist für deutsche Staatsangehörige möglich:
- bei Ankunft auf dem Flughafen für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen.
-
bei Einreisen auf dem Landweg für einen Aufenthalt von bis zu 15 Tagen.
- Besucher, die die genannten Auftenthaltsfristen überziehen, müssen bei Ausreise pro Person und pro Tag 500 THB (ca. 10,00 EUR) bezahlen.
In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige mit Visum bei Einreise
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
-
Gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland
- Passgültigkeit mindestens 6 Monate bei Einreise
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
-
Kinderreisepass
- Passgültigkeit mindestens 6 Monate bei Einreise
-
mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
Kinder unter 15 Jahren nur in Begleitung eines Elternteils und mit Geburtsurkunde
-
1 Passfoto
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- Nachweis der Rück- oder Weiterreisetickets mit bestätigter Flugbuchung
- Reisebestätigung vom Reisebüro
- Nachweis ausreichender Geldmittel für den Aufenthalt.
Für das Königreich Thailand gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen muss ein Geschäftsvisum beantragt werden.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist möglich für folgende Staatsangehörige:
-
visumfrei bis 14 Tage für folgende Staatsangehörige:
Kambodscha
-
visumfrei bis 30 Tage für folgende Staatsangehörige:
Australien, Bahrain, Belgien, Brasilien, Brunei, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Hongkong, Indonesien, Irland, Israel, Italien, Japan, Kanada, Katar, Korea (Süd), Kuwait, Luxemburg, Malaysia, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Peru, Philippinen, Portugal, Schweden, Schweiz, Singapur, Spanien, Südafrika, Türkei, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Vereinigte Staaten von Amerika, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam.
-
visumfrei bis 90 Tage für folgende Staatsangehörige:
Argentinien, Brasilien, Chile, Peru und Repubik Südkorea.
Alle anderen Staatsangehörigen benötigen auf jeden Fall für die Einreise ein Visum.
Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist möglich:
- bei einem rein touristischen Aufenthalt
- wenn keine Arbeitsaufnahme erfolgt
- wenn keine beruflichen, schulischen oder studentischen Ausbildungen erfolgen
In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.
Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
-
Gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland
- Passgültigkeit mindestens 6 Monate bei Einreise
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
-
Kinderreisepass
- Passgültigkeit mindestens 6 Monate bei Einreise
-
mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
Kinder unter 15 Jahren nur in Begleitung eines Elternteils und mit Geburtsurkunde
-
1 Passfoto
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- Nachweis der Rück- oder Weiterreisetickets mit bestätigter Flugbuchung
- Reisebestätigung vom Reisebüro
- Nachweis ausreichender Geldmittel für den Aufenthalt.
Inhaber von Deutschen Fremdenpässen (Travel Documents), Staatsangehörige von Pakistan, Bangladesch, Nepal, Sri Lanka, Nordkorea, Irak, Iran, Libanon, Syrien, Palästina, ehemalige Oststaaten müssen folgende Antragsvoraussetzungen beachten:
- Visa Antrag in 4-facher Ausfertigung
- 4 identische Passfotos
- Aufenthaltserlaubis für Deutschland
- Meldebescheinigung für Deutschland
- Die Bearbeitungszeit im Konsulat kann sich um mehrere Wochen verlängern.
Staatsangehörige der folgenden Länder müssen für die Visabeantragung zusätzlich eine Kopie der Gelbfieberimpfkarte vorlegen:
- Äthiopien, Äquatroialguinea, Angola, Bolivien, Benin, Burundi, Burkina Faso, Ecuador, Elfenbeinküsten, Französisch Guinea, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guyana, Kamerun, Kenia, Kolumbien, Kongo, Liberia, Mali, Mauritius, Niger, Nigeria, Panama, Paraguay, Peru, Ruanda, Sao Tome & Principe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Suriname, Tansania, Togo, Trinidad & Tobago, Tschad, Uganda, Venezuela, Zentralafrika.
Für das Königreich Thailand gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen muss ein Geschäftsvisum beantragt werden.
Fakten
- Hauptstadt: Bangkok
- Amtsprache: Thai
- Währung: Baht ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +66
Informationen zum Touristenvisum
Das Visum wird durch die vorgelegten Dokumente, deren Gültigkeitsdauer und deren Inhalt bestimmt. Das Visum ist ab Austellung 3 Monate gültig. Ein Touristenvisum berechtigt ab Einreise in Thailand einen Aufenthalt von maximal 60 Tagen.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
- Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
- nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland.
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
- gültiger Kinderreisepass
- Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
Kinder unter 15 Jahren nur in Begleitung eines Elternteils und mit Geburtsurkunde
- 1 Passfoto des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
- 1 Visa Antragsformular
- online beschreibbar hinterlegt bei Visum online bestellen
- Unbedingt mit dem PC auszufüllen (Auf keinen Fall handschriftlich oder mit der Schreibmaschine)
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
- Bescheinigung des Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Hin- und Rückreise und den genauen Reisedaten
- Kopie des Flugtickets oder Flugbestätigung (online-Buchung ist ausreichend)
- Auslandsreisekrankenversicherung
- mit Deckung von Corona-Behandlungskosten ab min. 100.000 USD.
(muss explizit erwähnt werden)
- mit Deckung von Corona-Behandlungskosten ab min. 100.000 USD.
- Voraussetzung:
- Die Weiter- / Rückreise muss innerhalb von 60 Tagen erfolgen.
- Kopie der Flugtickets für die Hin- und Rückreise.
Non-Immigrant-Visa der Kategorie "O": verheiratet mit einem thailändischen Staatsbürger oder Rentner für einen Aufenthalt von maximal 90 Tage pro Einreise
Zusätzliche Antragsunterlagen erforderlich:
- polizeiliches Führungszeugnis
- Gesundheitszeugnis vom Hausarzt
- Rentenbescheid mit einem monatlichen Mindestbetrag in Höhe von EUR 1.200,00, alternativ: weitere Finanznachweise
- Kopie der Heiratsurkunde
- Kopie vom Reisepass des thailändischen Ehegatten/ der thailändischen Ehegattin
- Auslandsreisekrankenversicherung
- muss Corona-Behandlungen mit Behandlungskosten von min. 100.000 USD abdecken (muss explizit erwähnt werden)
- muss den gesamten Zeitraum des Aufenthalts in Thailand wie folgt abdecken:
- Ambulante OPD-Behandlungen im Wert von min. 1.300 EUR / Jahr
- sowie stationäre IPD-Behandlungen im Wert von min. 13.000 EUR / Jahr
- Für Visaverlängerungen ist ein Antrag vorort beim Immigration Office zu stellen:
Immigration Office, 50 Soi Suan Plu, Sathorn Tai Road, Yannawa, Bangkok 10120, Thailand, Tel. 00662-2873101 bis 3110, Fax 00662-2871310
Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.
Informationen zum Geschäftsvisum
Das Visum wird durch die vorgelegten Dokumente, deren Gültigkeitsdauer und deren Inhalt bestimmt. Das Visum ist ab Austellung 3 Monate gültig. Ein Geschäftsvisum berechtigt ab Einreise in Thailand einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
- Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
- nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland.
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
- gültiger Kinderreisepass
- Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
Kinder unter 15 Jahren nur in Begleitung eines Elternteils und mit Geburtsurkunde
- 1 Passfoto des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
- 1 Visa Antragsformular
- Unbedingt mit dem PC auszufüllen (Auf keinen Fall handschriftlich oder mit der Schreibmaschine)
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
- Auslandsreisekrankenversicherung
- mit Deckung von Corona-Behandlungskosten ab min. 100.000 USD.
(muss explizit erwähnt werden)
- mit Deckung von Corona-Behandlungskosten ab min. 100.000 USD.
- Handelsregisterauszug der deutschen Firma
- in Kopie
- Bescheinigung des Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Hin- und Rückreise und den genauen Reisedaten
- Kopie des Flugtickets oder Flugbestätigung (online-Buchung ist ausreichend)
- Geschäftseinladung der Firma in Thailand
- mit einer Bestätigung darüber, dass der Antragsteller von der Firma eingeladen wird sowie Angaben über die geplante Tätigkeit
- Gewerberegister der Firma in Thailand
- Namensliste der Shareholder
- aktuelle Handelsbilanz der Firma
Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma des Antragstellers mit folgenden Angaben:
- Grund und Dauer der Reise
- Art und Umfang der beabsichtigten Tätigkeit
- Aufenthaltsorte, Adressdaten des Geschäftspartners
- Bestätigung, dass die anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten vollständig von der Firma übernommen werden
- Adressat: Botschaft des Königreichs Thailand, Konsularabteilung, Lepsiusstr. 64-66, 12163 Berlin
Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.
im Web
- Website der Botschaft (Berlin)
- Website des Honorarkonsulats (Hamburg)
- Website des Honorarkonsulats (Stuttgart)
- Auswärtiges Amt von Thailand
- FAQ zum ThaiPass
- Fremdenverkehrsamt von Thailand
- Immigrationsbehörde von Thailand
- ThailandNow - Informationsplattform
- Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes für Thailand
in Deutschland
- Thailand Botschaft Berlin
Lepsiusstr. 64/66
12163 Berlin - Thailand Honorarkonsulat Hamburg
An der Alster 85
20099 Hamburg - Thailand Honorarkonsulat Essen
- Eingang Herthastr. -
Rüttenscheider Str. 199
45131 Essen - Thailand Generalkonsulat Frankfurt am Main
Kennedyallee 109
60596 Frankfurt am Main - Thailand Honorarkonsulat Stuttgart
Pforzheimer Str. 381
70499 Stuttgart - Thailand Honorarkonsulat München
Prinzenstr. 13
80639 München
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer