Einreise- & Visum-Bestimmungen
Republik Kasachstan (KZ)
Covid-19 Informationen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise und Quarantäne ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der Regierung von Kasachstan.
Für die Einreise aus Deutschland nach Kasachstan wird weder ein Impfnachweis noch ein PCR-Test-Nachweis benötigt.
Ausreise und Transit
Die Ausreise aus Kasachstan ist möglich, sofern man nicht Verdachtsfall oder Kontaktperson von COVID-19-Infizierten ist.
Beschränkungen im Land
Die COVID-19 bedingten Einschränkungen des öffentlichen Lebens wurden landesweit weitestgehend aufgehoben.
Empfehlungen
- Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline der kasachischen Gesundheitsbehörden unter der Telefonnummer +7 7172 768 043 oder 1406.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist nicht möglich
Für die Republik Kasachstan gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen muss ein Geschäftsvisum beantragt werden.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist nicht möglich
Für die Republik Kasachstan gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen muss ein Geschäftsvisum beantragt werden.
Besonderheiten
Einreise und Einreiseformalitäten
a) Grenzkontrolle
Nach der Ankunft in den internationalen Flughäfen Kasachstans werden Sie zunächst einer Grenzkontrolle unterzogen, dabei ist ein gültiger Pass mit dem Visum der Republik Kasachstan vorzulegen. Bei der Einreise in die Republik Kasachstan wird im Paß ein Vermerk (Stempel) der Grenzstelle mit dem Einreisedatum angebracht.
b) Zollkontrolle
Die Einfuhr von Waffen, Munition, Drogen (Rauschgift), Gift- und starkwirkenden Stoffen, seltenen Flora- und Faunaarten und pornographischen Waren in die Republik Kasachstan ist grundsätzlich verboten.
Für den Transport von Haustieren sind Dokumente für das Tier und ein tierärztliches Attest mit der Übersetzung ins Kasachische oder ins Russische erforderlich.
Registrierung bei den Behörden des Innenministeriums und in den Hotels
Wenn Sie geschäftlich mit dem ein-, zwei- und mehrmaligen Visum eingereist sind, muss die Passregistrierung von Ihrem kasachischen Geschäftspartner durchgeführt werden, der in der Zeile „Einladende Firma in Kasachstan“ eingegeben wird. Ihr Partner trägt dann die Verantwortung für Ihren weiteren Aufenthalt in Kasachstan bis zur Ausreise. In Hotels, die zur Registrierung der ausländischen Bürger zugelassen sind, können Pässe aller dort wohnenden ausländischen Gäste registriert werden, unabhängig von dem Reiseziel und der Aufenthaltsdauer in der Republik Kasachstan. Informationen darüber, ob das Hotel zur Registrierung der ausländischen Bürger zugelassen ist, bekommen Sie in der Rezeption des Hotels.
Bewegungsfreiheit auf dem Territorium der Republik Kasachstan
Ausländer können sich auf dem Territorium der Republik Kasachstan außer Sperrzonen frei bewegen. Im Fall eines Sperzonenbesuches sind die Behörden des Innenministeriums, bei denen der Pass registriert ist, in Kenntnis zu setzen.
Reisen mit der Bahn
Bei Bahnreisen kommt es aufgrund der Streckenführung teilweise zu Ein- und Ausreisen in Russland. Ein Visum mit nur einmaliger Einreise ist dafür nicht immer ausreichend!
Beantragung
- Achtung: Die Visa für Kasachstan können beim Konsulat nicht auf dem Postweg beantragt werden!
- Die Konsulareinrichtungen sind berechtigt zusätzliche Unterlagen anzufordern und die reisenden Personen zu den Interviews einzuladen.
Fakten
- Hauptstadt: Astana
- Amtsprache: Kasachisch
- Verkehrssprache: Russisch
- Währung: 1 Tenge = 100 Tiyn ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +7
Informationen zum Transitvisum
Das Transitvisum berechtigt den Antragsteller dazu, Kasachstan zu Durchreisen, um zu seinem Zielland zu gelangen. Es berechtigt den Antragsteller nicht, sich in Kasachstan touristisch aufzuhalten.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
- nationaler Reisepass mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
- Passgültigkeit bei Visabeantragung mindestens 6 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
-
Kinderreisepass
- Passgültigkeit bei Visabeantragung mindestens 6 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
-
1 Passfoto des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
1 Visa Antragsformular
- unbedingt mit dem PC ausfüllen (Auf keinen Fall handschriftlich oder mit der Schreibmaschine)
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
- Vorlage des Visums für das Zielland
Informationen zum Touristenvisum
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
- nationaler Reisepass mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
- Passgültigkeit bei Visabeantragung mindestens 6 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
-
Kinderreisepass
- Passgültigkeit bei Visabeantragung mindestens 6 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
-
1 Passfoto des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
1 Visa Antragsformular
- unbedingt mit dem PC ausfüllen (Auf keinen Fall handschriftlich oder mit der Schreibmaschine)
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
-
Selbsterklärung
- An die Botschaft gerichtetes Schreiben in dem Angaben über das Reisedatum, das Reiseziel und den Zweck der Reise gemacht werden müssen.
- Bestätigung der Hotelbuchung in Kasachstan
Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.
Informationen zum Geschäftsvisum
Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen muss ein Geschäftsvisum beantragt werden.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
- nationaler Reisepass mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
- Passgültigkeit bei Visabeantragung mindestens 6 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
-
1 Passfoto des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
1 Visa Antragsformular
- unbedingt mit dem PC ausfüllen (Auf keinen Fall handschriftlich oder mit der Schreibmaschine)
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
-
Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma
- Grund und Dauer der Reise
- Art und Umfang der beabsichtigten Tätigkeit
- Aufenthaltsorte, Adressdaten des Geschäftspartners
- Bestätigung, dass die anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten von der Firma übernommen werden, einschließlich der Kosten einer eventuellen Rückführung
- Adressat: Botschaft der Republik Kasachstan in der Bundesrepublik Deutschland, Konsularabteilung.
1-fache Einreise ohne Geschäftseinladung aus Kasachstan bis max. 30 Tage möglich
- Dies gilt für die Staatsbürger Australien, Belgium, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, England, Estland, Finland, Frankreich, Griechenland, Israel, Irland, Island, Italien, Japan, Kanada, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Monaco, Niederlande, Newseeland, Norwegen, Oman, Österreich, Polen, Portugal, Republik Korea, Rumänien, Saudi-Arabien, Schweiz, Schweden, Singapur, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten von Amerika, Zypern.
2-fache, 3-fache oder mehrfache Einreisen nur mit bestätigter Einladung möglich
- nur auf Grundlage einer Einladung des kasachischen Partners und der Bestäigung (Referenznummer) des Außenministeriums der Republik Kasachstan
- Anforderungen an die Einladung erhalten Sie nach Eingang Ihrer online-Bestellankündigung von uns.
-
begrenzter Aufenthalt bei Jahresvisa
Mit einem mehrmaligen Jahresvisum darf der Gesamtaufenthalt nicht mehr als 120 Tage betragen. -
Anforderungen an die Einladung erhalten Sie nach Eingang Ihrer online-Bestellankündigung von uns
- Bei Reisen mit dem Pkw zusätzlich:
- Daten der Automarke und des Kennzeichens.
- Adressat: Botschaft der Republik Kasachstan in der Bundesrepublik Deutschland, Konsularabteilung.
Expressvisa für Kasachstan können auf Anfrage bei uns bestellt werden.
Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.
im Web
in Deutschland
- Kasachstan Honorarkonsulat Dresden
Loschwitzer Str. 15
01309 Dresden - Kasachstan Botschaft Berlin
Nordendstr. 14-17
13156 Berlin - Kasachstan Honorarkonsulat Hamburg
Am Sandtorkai 48
20457 Hamburg - Kasachstan Honorarkonsulat Bremen
Karl-Ferdinand-Baun-Str. 8
28359 Bremen - Kasachstan Honorarkonsulat Hannover
Anderter Str. 99d
30559 Hannover - Kasachstan Außenstelle der Botschaft Bonn
Rathausstraße 3
53225 Bonn - Kasachstan Generalkonsulat Frankfurt am Main
Beethovenstr. 17
60325 Frankfurt am Main - Kasachstan Honorarkonsulat Stuttgart
Rotenwaldstr. 100
70197 Stuttgart - Kasachstan Konsulat München
Redwitzstr. 4
81925 München
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer