Einreise- & Visum-Bestimmungen
Republik Montenegro (ME)
Covid-19 Informationen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Montenegros.
Die Einreise nach Montenegro ist ohne pandemiebedingte Einschränkungen möglich.
Ausreise und Transit
Alle Grenzübergänge sind geöffnet.
Beschränkungen im Land
Es gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Gesundheitseinrichtungen.
Empfehlungen
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
- Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der montenegrinischen Regierung.
- Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter Tel:+382-1616 (8 bis 23 Uhr).
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist möglich
- Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Montenegro für einen Aufenthalt bis maximal 90 Tage kein Visum.
- Bei längeren Aufenthalten muss in Montenegro eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
-
Reisepass oder Kinderreisepass der Bundesrepublik Deutschland
Passgültigkeit: bei Einreise mindestens 3 Monate -
Vorläufiger Reisepass
Passgültigkeit: bei Einreise mindestens 3 Monate -
Personalausweis: wird nicht empfohlen
Gültigkeit: bei Einreise mindestens 3 Monate
Vorläufiger Personalausweis: wird nicht akzeptiert!
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist für folgende Staatsangehörige möglich
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visumfrei bis 90 Tage für alle EU-Bürger
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. -
visumfrei bis 90 Tage für Staatsangehörige der folgenden Länder:
Andorra, Argentinien, Australien, Österreich, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Costa Rica, Heiliger Stuhl, Japan, Kanada, Chile, Kroatien, Kuba, Ecuador, Mexiko, Monaco, Schweiz, Vereinte Nationen, San Marino, Seychellen, Singapur, Tunesien, USA -
visumfrei bis 30 Tage für Staatsangehörige der folgenden Länder:
Albanien, Belarus, Russland, Sri Lanka,
Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
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nationaler Reisepass oder Kinderreisepass
Passgültigkeit: bei Einreise mindestens 3 Monate
Einreise mit Visum
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Nichtdeutsche Staatsangehörigen der folgenden Länder benötigen ein Visum vor Einreise:
Ägypten, Äquatorialguinea, Äthiopien, Afghanistan, Algerien, Angola, Anguilla, Antigua und Barbuda, Armenien, Aserbaidschan, Bahamas, Bahrein, Bangladesch, Barbados, Belize, Benin, Bermuda, Buthan, Botswana, Brasilien, Britische Jungferninseln, Brunei Darussalam, El Salvador, Eritrea, Fidschi, Gabun, Gambia, Ghana, Gibraltar, Grenada, Guyana, Guinea, Guatemala, Guinea Bissau, Haiti, Burkina Faso, Burundi, Honduras, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Jamaika, Jemen, Jordanien, Kap Verde, Kambodscha, Kamerun, Kasachstan, Katar, Kenia, Korea, Krigisistan, Laos, Libanon, Lesotho, Liberia, Libyen, Madagaskar, Malawi, Mauritius, Mauretanien, Marokko, Mongolei (nicht für Geschäftsreisende), Myanmar, Nauru, Nepal, Niger, Nigeria, Nicaragua, Oman, Pakistan, Palästina, Panama, Papua Neuguinea, Paraguay, Peru, Ruanda, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, Cayman Inseln, Zentralafrikanische Republik, Tschad, Kongo (Dem. Rep.), Kongo (Brazzaville), Cote dIvoire, Dschibuti, Dominica, Dominikanische Republik, Ost Timor, Philippinen, Sao Tome und Prinzipe, Saudi Arabien, Südafrika, Senegal, Sierra Leone, Salomonen, Somalia, Sudan, Suriname, Swasiland, Syrien, Tadschikistan, Tansania, Thailand, Togo, Tonga, Trinidad u. Tobago, Türkei (mit Aufenthaltserlaubnis für die EU oder eines Schengenstaates ist die Transitreise innerhalb von 5 Tagen gestattet), Tuvalu, Uganda, Ukraine (mit Aufenthaltserlaubnis für die EU oder eines Schengenstaates ist die Transitreise innerhalb von 5 Tagen gestattet), Uruguay, Usbekistan, Vanuatu, Venezuela, Vietnam, West Samoa, Sambia, Simbabwe.
Fakten
- Hauptstadt: Podgorica
- Amtsprache: Montenegrinisch
- Währung: Euro ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +382
im Web
in Deutschland
- Montenegro Botschaft Berlin
Charlottenstr. 35-36
10117 Berlin - Montenegro Honorarkonsulat Hamburg
Rothenbaumchaussee 40
20148 Hamburg - Montenegro Generalkonsulat Frankfurt am Main
Zeil 5
60313 Frankfurt am Main - Montenegro Generalkonsulat München
1. OG
Fürstenstr. 6
80333 München
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer