Einreise- & Visum-Bestimmungen
Vor Reisen in folgende Regionen bzw. Gebiete wird gewarnt:
- in die Region des Tschadsees,
- in das Grenzgebiet zu Kamerun,
- in das Grenzgebiet zur Zentralafrikanischen Republik sowie
- in die Regionen Tibesti, Borkou und Ennedi an der Grenze zu Libyen.
Informationsstand: 20.05.2021

Republik Tschad (TD)
Covid-19 Informationen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen tschadischen Stellen.
Bei Einreise muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 96 Stunden zurückliegen darf. Hiervon befreit sind vollständig Geimpfte bei Vorlage eines entsprechenden Impfnachweises. Nicht vollständig geimpfte einreisende Flugpassagiere sind verpflichtet, noch vor der Sicherheitskontrolle und Gepäckabholung einen kostenlosen PCR-Test durchführen zu lassen. Kinder unter 12 Jahren sind davon ausgenommen.
Ausreise und Transit
Bei Ausreise aus Tschad muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, sofern das Zielland dies verlangt. Ausschließlich vom « Hôpital Amitié-Tchad-Chine » oder in der Klinik « Programme National de Tuberculose » (PNT) durchgeführte PCR-Tests werden akzeptiert.
Beschränkungen im Land
Auf Basis der regionalen Infektionslage können jederzeit örtliche Maßnahmen wie z.B. Ausgangssperren oder Zugangssperren zu einzelnen Städten verhängt werden. Zudem gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Nichtbefolgung ist unter Strafe gestellt. Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
- Achten Sie insbesondere auch bei unvermeidbaren Reisen innerhalb des Landes auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
- Vergewissern Sie sich über die jeweils aktuellen Einreisebestimmungen Ihrer Transit- und Zielländer.
- Beachten Sie die OCHA-Informationen zu COVID-19 in Tschad.
- Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten melden Sie sich unter der COVID-19 Hotline 1313.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist nicht möglich
- Es wird ein Visum vor Einreise benötigt
Für die Republik Tschad gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist nicht möglich
- Es wird ein Visum vor Einreise benötigt
Für die Republik Tschad gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Besonderheiten
Bei Einreise
-
Nachweis Rückflugticket oder
Nachweis über ausreichende Geldmittel für die Wiederausreise -
Foto- und Filmerlaubnis
Diese Erlaubnis muss in N´Djaména eingeholt werden. -
mit dem PKW
- Führerschein
- Kraftfahrzeugschein
- Internationale Versicherungskarte
- Fahrerlaubnise für das Kraftfahrzeug (wird von den Zollbehörden an den Grenzübergangsstellen im Tschad erteilt).
Impfungen
-
Gelbfieberimpfnachweis
Es muß ein internationaler Impfpass mit dem Nachweis der Gelbfieberimpfung vorgelegt werden.
Hier finden Sie weitere Informationen:
» www.frm-web.de
(Gelbfieberimpfstellen mit Liste)
Fakten
- Hauptstadt: N Djamena
- Amtsprache: Arabisch, Französisch
- Währung: CFA-Franc BEAC ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +235
Informationen zum Touristenvisum
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
Kinderreisepass
- Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
2 Passfotos des Antragstellers
- biomatrisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- identisch
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
2 Visa Antragsformulare
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
-
Reiseerlaubnis (Autorisation de circuler)
- Für alle Präfekturen des Landes ist eine Reiseerlaubnis erforderlich.
- Diese muss bei Einreise auf dem Landweg zusammen mit dem Visum beantragt werden und wird vom Innenministerium auf Vorschlag des Tourismusministeriums erteilt.
-
Reisebestätigung
- Kopie der Bestätigung eines Reisebüros über die bezahlte Hin- und Rückreise.
-
FORMULAIRE DE DEMANDE DE L´AUTORISATION DE CIRCULER
- Dieses Formular muss vom Antragsteller ausgefüllt und 1 Woche vor Einreise per Fax oder per Post an die folgende Anschrift geschickt werden:
- Ministère du Développement Touristique, Secrétariat Général, Direction de la Promotion Touristique, BP 86 N´Djaména, Tel. 00235 252 44 16, Fax: 00235 252 44 19
Informationen zum Geschäftsvisum
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
2 Passfotos des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- identisch
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
2 Visa Antragsformulare
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
-
Reiseerlaubnis (Autorisation de circuler)
- Für alle Präfekturen des Landes ist eine Reiseerlaubnis erforderlich.
- Diese muss bei Einreise auf dem Landweg zusammen mit dem Visum beantragt werden und wird vom Innenministerium auf Vorschlag des Tourismusministeriums erteilt.
-
Einladung des Geschäftspartners in Tschad
- Es wird eine Kopie der Einladung des Geschäftspartners in Tschad verlangt.
-
Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma (bei Geschäftsreisen ohne Arbeitsaufnahme)
Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers (in englischer oder französischer Sprache) mit folgenden Angaben:- Grund und Dauer der Reise
- Art und Umfang der beabsichtigten Tätigkeit
- Aufenthaltsorte, Adressdaten des Geschäftspartners im Tschad
- Bestätigung, dass die anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten von der Firma übernommen werden, einschließlich der Kosten einer eventuellen Rückführung
- Adressat: Botschaft der Republik Tschad, Konsularabteilung, Lepsiusstr. 114, 12165 Berlin
im Web
in Deutschland
- Tschad Botschaft Berlin
Lepsiusstr. 114
12165 Berlin
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer