Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Libyens.
Die Einreise ist grundsätzlich sowohl für libysche Staatsangehörige als für auch Ausländer mit gültigem Visum möglich. Die Grenzübergänge nach Tunesien und nach Ägypten (letztere aktuell allerdings nicht für Drittstaatsangehörige) sind geöffnet. Es bestehen in eingeschränktem Umfang Flugverbindungen ins Ausland.
Einreisende Personen, die zwei oder mehr Impfdosen erhalten haben, benötigen bei Einreise weder einen Testnachweis noch müssen sie sich in Quarantäne begeben. Die Impfung muss mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff erfolgt sein und es müssen mindestens 14 Tage und maximal sechs Monate seit der letzten Impfung vergangen sein.
Einreisende ohne oder ohne vollständige bzw. „abgelaufene“ Impfung müssen einen negativen, höchstens 72 Stunden alten PCR-Test vorlegen.
Kinder unter 12 Jahren benötigen für die Einreise weder Impfnachweis noch Test.
Reisende mit Erkältungssymptomen können unabhängig von Alter und Impfstatus verpflichtet werden, bei Einreise einen Antigentest vornehmen zu lassen.
Der nationale Flugverkehr sowie andere Verkehrsverbindungen im Land wurden wieder aufgenommen. Ausgangssperren können kurzfristig und regional verhängt werden.
Eine Maskenpflicht besteht aktuell nicht mehr; Abstandsregeln werden kaum eingehalten.
Für Libyen gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen.
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Für Libyen gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen.
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Legalisierungen können aus organisatorischen Gründen von der Botschaft aktuell nicht vorgenommen werden.
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Aktuell werden für Einzelpersonen keine Touristenvisa erteilt. Das Konsulat erteilt nur Gruppenvisa ab mindestens 4 Teilnehmern
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Persönliches Erscheinen des Antragstellersim Konsulat zwingend notwendig!
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer