Einreise- & Visum-Bestimmungen

Griechenland (Hellenische Republik) (GR)
Covid-19 Informationen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Griechenlands. Detaillierte Informationen zu touristischen Reisen und den geltenden Maßnahmen bietet die Greek National Tourism Organisation unter VisitGreece und Destination Greece und werden auch über die kostenlose App VisitGreece zur Verfügung gestellt.
Am 1. Mai 2022 ist die Nachweispflicht über ein negatives Testergebnis, den Impf- oder Genesenenstatus entfallen.
Die Einreise ist über alle internationalen Flughäfen möglich. Reisen auf dem Seeweg sind in ganz Griechenland erlaubt und ankommende ausländische Schiffe jeglicher Art können in jeden griechischen Hafen einlaufen; Ausnahmen siehe Reiseverbindungen.
Einreisen auf dem Landweg sind über alle offiziellen Grenzstellen möglich.
Für Reisende, die während ihres Aufenthalts in Griechenland positiv auf COVID-19 getestet werden und keine oder nur leichte Symptome entwickeln, die keinen Krankenhausaufenthalt erfordern, wird eine fünftägige Quarantäne empfohlen (keine Verpflichtung). Für die Beendigung der Quarantäne ist keine weitere Testung erforderlich. Positiv getestete Personen mit milderen Symptomen können ohne weitere Einschränkungen ihren Urlaub fortführen, einzige Verpflichtung ist das Tragen einer FFP2-Maske (oder KN 95). Fragen und Beschwerden können direkt an das griechische Tourismusministerium per E-Mail gerichtet werden.
Ausreise und Transit
Die Seeverbindungen mit der Türkei sind eingeschränkt. Das Einlaufen von aus der Türkei kommenden Sportbooten, unabhängig von ihrer Flagge, ist erlaubt. Reisende werden gebeten, die tagesaktuellen Sicherheitsinformationen über das NAVTEX-System abzurufen.
Sport- und Ausflugsboote aus der Türkei dürfen ausschließlich solche Häfen anlaufen, die als Eintrittshäfen in den Schengen-Raum gekennzeichnet sind.
Beschränkungen im Land
Auf der Webseite der griechischen Regierung ist eine aktuelle Karte Griechenlands, mit der Einstufung der Regionalbezirke in belastete und weniger belastete Gebiete sowie weiteren Informationen zur Entwicklung der Inzidenz und Impfquote veröffentlicht. Es sind weiterhin Maßnahmen gegen die Pandemie in Kraft.
Seit dem 1. Juni 2022 gilt die Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz für alle Personen ab vier Jahren nur noch in Krankenhäusern, Pflegeheimen und anderen Gesundheitseinrichtungen sowie im städtischen, öffentlichen Personennahverkehr, z.B. in Stadtbussen oder Taxis.
Für Hotels und andere Unterkünfte gelten spezielle Hygieneprotokolle mit Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen.
Empfehlungen
- Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile COVID-19-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
- Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Griechenland zur aktuellen Situation.
- Bei Einreise auf dem Landweg beachten Sie bitte unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer sowie die Informationen zum Transit der deutschen Auslandsvertretungen der für den Landweg relevanten Länder.
- Bei Fragen zu Einreisen aus Drittländern, wenden Sie sich an die griechische Botschaft oder ein griechisches Konsulat in Ihrem Aufenthaltsstaat.
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Sollten Sie während Ihres Aufenthalts in Griechenland positiv auf COVID-19 getestet werden und keine oder nur leichte Symptome entwickeln, die keinen Krankenhausaufenthalt erfordern, wird eine mindestens fünftägige Quarantäne empfohlen (keine Verpflichtung). Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte Ihre Reiseleitung oder das Hotelpersonal, eine Ärztin oder einen Arzt oder die nationale Gesundheitsbehörde (National Public Health Organization, Tel. 1135 (24-Stunden-Hotline; nur innerhalb Griechenlands anwählbar).
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Das Tourismusministerium hat ein E-Mail-Postfach touristcomplaints@mintour.gr eingerichtet, an das Sie sich bei Fragen oder Beschwerden bezüglich Ihres Aufenthalts in Griechenland wenden können.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist möglich
- Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Griechenland für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten kein Visum.
- Bei einem längeren Aufenthalt muss mindestens 20 Tage vor Ablauf der 3 Monate eine Aufenthaltserlaubnis bei der Direktion der Ausländerpolizei in Athen oder bei der nächsten Polizeidienststelle beantragt werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
- Mindestens 3 Monate gültiger Reisepass oder Kinderreisepass bei Einreise.
- Der deutsche Personalausweis wird akzeptiert. Von der Einreise mit dem „vorläufigen Personalausweis“ wird abgeraten.
- bei Einreise mit dem Pkw: grüne Versicherungskarte
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist für folgende Staatsangehörige möglich
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visumfrei für alle EU-Bürger
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
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visumfrei bis zu 3 Monate für folgende Staatsangehörige:
Andorra, Antigua und Barbuda, Argentinien, Österreich, Australien, Bahamas, Barbados, Belgien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, El Salvador, Estland, Finnland, Frankreich, Guatemala, Großbritannien, Heiliger Stuhl, Honduras, Ungarn, Island, Irland, Israel, Italien, Japan, Kanada, Südkorea, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malta, Mauritius, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, Polen, Portugal, Rumänien, St. Kitts und Nevis, San Marino, Schweden, Schweiz, Seychellen, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Uruguay, USA, Venezuela.
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Reisende mit Schengenvisa
Reisende, die mit einem Schengen-Visum in das Schengen-Gebiet eingereist sind, können während der Gültigkeitsdauer des Visums innerhalb dieses Gebietes reisen. Auch wenn es an den Innengrenzen des Schengen-Gebietes keine Kontrollen gibt, müssen visumpflichtige Personen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Gebiet einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis eines Schengen-Staates mitführen
Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
- Mindestens 3 Monate gültiger nationaler Reisepass oder Kinderreisepass bei Einreise.
- bei Einreise mit dem Pkw: grüne Versicherungskarte
Fakten
- Hauptstadt: Athen
- Amtsprache: Griechisch
- Währung: Euro ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +30
im Web
in Deutschland
- Griechenland Botschaft Berlin
Jägerstr. 54/55
10117 Berlin - Griechenland Botschaft Berlin
- Konsularabteilung -
Mohrenstraße 17
10117 Berlin - Griechenland Generalkonsulat Hamburg
Neue ABC-Str. 10
20354 Hamburg - Griechenland Generalkonsulat Düsseldorf
Willi-Becker-Allee 11
40227 Düsseldorf - Griechenland Generalkonsulat Frankfurt am Main
Zeppelinallee 43
60325 Frankfurt am Main - Griechenland Generalkonsulat Stuttgart
Hauptstätterstr. 54
70182 Stuttgart - Griechenland Generalkonsulat München
Möhlstr. 22
81675 München
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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