Einreise- & Visum-Bestimmungen
Vor Reisen in die Grenzgebiete zu den Nachbarländern wird gewarnt. [... mehr]
Informationsstand: 04.07.2022

Staat Eritrea (ER)
Covid-19 Informationen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der eritreischen Regierung.
Die Einreise ist nur auf dem Luftweg möglich. Eritrea erteilt bis auf Weiteres keine Visa für touristische Reisen und es werden nur wenige planmäßige Passagierflüge angeboten. Reisende müssen eine Bescheinigung über einen höchstens 72 Stunden alten PCR-Test vorweisen und werden bei Einreise einem COVID-19-Schnelltest unterzogen. Reisende ohne Impfnachweis müssen sich nach der Einreise für fünf Tage in Selbstisolation begeben.
Ausreise und Transit
Alle Grenzübergänge an den Land- und Seegrenzen sind geschlossen. Eine Einreise aus dem benachbarten Ausland oder Weiterreise in die Nachbarstaaten über diese Grenzen ist nicht gestattet.
Planmäßig verkehrende Passagierflüge dürfen starten und landen. Das Angebot ist weiterhin eingeschränkt.
Bei Aufenthalt im Grenzgebiet ist mit Einweisung in eine Quarantäneeinrichtung zu rechnen.
Beschränkungen im Land
Im öffentlichen Raum gelten Maskenpflicht und Abstandsregeln.
Empfehlungen
- Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
- Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der eritreischen Regierung.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist nicht möglich
- Es wird ein Visum vor Einreise benötigt
Für den Staat Eritrea gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist nicht möglich
- Es wird ein Visum vor Einreise benötigt
Zuständigkeitsbereich der Botschaft
Die Botschaft des Staates Eritrea in Berlin ist auch für folgende Staatsangehörige zuständig, die zur Visabeantragung in Deutschland keinen Wohnsitznachweis benötigen:
Österreich, Polen, Ungarn.
Für den Staat Eritrea gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Besonderheiten
Impfvorschriften
Bei Einreisen direkt aus Europa ist keine Impfung vorgeschrieben.
Gelbfieberimpfnachweis bei Einreise aus Infektionsgebieten
Für Reisende, die sich innerhalb der letzten 6 Tage vor Ankunft in Eritrea in Infektionsgebieten aufgehalten oder diese durchreist haben, ist die Gelbfieberimpfung zwingend vorgeschrieben. Von dieser Regelung sind Kinder unter 1 Jahr und Transitreisende, die bei der Durchreise den Flughafen nicht verlassen haben, ausgenommen.
Hier finden Sie weitere Informationen:
» http://www.frm-web.de
(Gelbfieberimpfstellen mit Liste)
Empfohlene Impfungen
- Tetanus
- Diphtherie
- Polio
Doppelstaater
Reisende mit deutsch-eritreischer Doppelstaatsangehörigkeit sollten sich bewusst sein, dass sie von den eritreischen Behörden bei Reisen nach Eritrea ausschließlich als eritreische Staatsangehörige behandelt werden. Ein konsularischer Schutz durch die Botschaft Asmara ist für diese Personen grundsätzlich nicht möglich. Vor Reiseantritt wird ggfs. Kontaktaufnahme zur deutschen Botschaft Asmara empfohlen.
Fakten
- Hauptstadt: Asmara
- Amtsprache: Tigrinya, Arabisch
- Währung: Nfa (Nakfa) ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +291
Informationen zum Touristenvisum
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, Österreich, Polen, Ungarn oder
-
nationaler Reisepass mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei Visabeantragung mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
- zusätzlich 1 Passkopie (Seite mit Personendaten)
-
Kinderreisepass
- Passgültigkeit bei Visabeantragung mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
- zusätzlich 1 Passkopie (Seite mit Personendaten)
-
1 Passfoto des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
1 Visa Antragsformular
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
-
Reisebestätigung
- Kopie des Hin- und Rückflugtickets.
Informationen zum Geschäftsvisum
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, Österreich, Polen, Ungarn oder
-
nationaler Reisepass mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei Visabeantragung mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
- zusätzlich 1 Passkopie (Seite mit Personendaten)
-
1 Passfoto des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
1 Visa Antragsformular
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
-
Reisekostenbestätigung der deutschen Firma
-
Es muss ein Schreiben der deutschen Firma des Antragstellers mit genauen Angaben über den Grund der Reise, die geplante Aufenthaltsdauer, die Anschrift des Geschäftspartners in Eritrea sowie der Bestätigung darüber, dass die Reise- und Aufenthaltskosten vollständig von der Firma übernommen werden, vorgelegt werden.
Adressat: Botschaft des Staates Eritrea, Konsularabteilung, Stavangerstr. 18, 10439 Berlin.
-
Es muss ein Schreiben der deutschen Firma des Antragstellers mit genauen Angaben über den Grund der Reise, die geplante Aufenthaltsdauer, die Anschrift des Geschäftspartners in Eritrea sowie der Bestätigung darüber, dass die Reise- und Aufenthaltskosten vollständig von der Firma übernommen werden, vorgelegt werden.
- Gegebenenfalls ist ein Einladungsschreiben oder ein Fax vom Geschäftspartner aus Eritrea beizufügen.
im Web
in Deutschland
- Eritrea Konsulat Berlin
Stavangerstrasse 18
10439 Berlin - Eritrea Konsulat Frankfurt/M.
Hanauer Landstraße 129
60314 Frankfurt am Main
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer