Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der eritreischen Regierung.
Die Einreise ist grundsätzlich nur auf dem Luftweg möglich.
Alle Grenzübergänge an den Land- und Seegrenzen sind für Touristen geschlossen. Eine Einreise aus dem benachbarten Ausland oder Weiterreise in die Nachbarstaaten über diese Grenzen ist zurzeit grundsätzlich nicht gestattet.
Das Angebot an Flügen ist weiterhin eingeschränkt.
Im öffentlichen Raum gelten Maskenpflicht und Abstandsregeln, diese werden aber kaum mehr eingehalten.
Für den Staat Eritrea gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Die Botschaft des Staates Eritrea in Berlin ist auch für folgende Staatsangehörige zuständig, die zur Visabeantragung in Deutschland keinen Wohnsitznachweis benötigen:
Österreich, Polen, Ungarn.
Für den Staat Eritrea gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Bei Einreisen direkt aus Europa ist keine Impfung vorgeschrieben.
Für Reisende, die sich innerhalb der letzten 6 Tage vor Ankunft in Eritrea in Infektionsgebieten aufgehalten oder diese durchreist haben, ist die Gelbfieberimpfung zwingend vorgeschrieben. Von dieser Regelung sind Kinder unter 1 Jahr und Transitreisende, die bei der Durchreise den Flughafen nicht verlassen haben, ausgenommen.
Hier finden Sie weitere Informationen:
» http://www.frm-web.de
(Gelbfieberimpfstellen mit Liste)
Reisende mit deutsch-eritreischer Doppelstaatsangehörigkeit sollten sich bewusst sein, dass sie von den eritreischen Behörden bei Reisen nach Eritrea ausschließlich als eritreische Staatsangehörige behandelt werden. Ein konsularischer Schutz durch die Botschaft Asmara ist für diese Personen grundsätzlich nicht möglich. Vor Reiseantritt wird ggfs. Kontaktaufnahme zur deutschen Botschaft Asmara empfohlen.
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer