Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Haitis.
Die Einreise auf dem Luft-, Land- und Seeweg ist grundsätzlich möglich. Bei der Einreise erfolgt eine Kontrolle der Körpertemperatur. Ein Nachweis über einen vollständigen Impfschutz gegen COVID-19 oder ein negativer PCR- oder Antigen-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, muss von allen Personen ab dem 12. Lebensjahr vorgelegt werden. Für Kinder zwischen fünf und 11 Jahren ist ein negativer PCR- oder Antigen-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, zwingend vorgeschrieben. Kinder unter fünf Jahren sind von der Test- und Impfnachweispflicht befreit. Andernfalls ist eine vierzehntägige häusliche Quarantäne zwingend vorgeschrieben.
Flugverbindungen sind derzeit nur wenige vorhanden, die Durchreise über Haiti ist möglich.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in geschlossen und klimatisierten Räumen Pflicht. Außerdem ist das Waschen/Desinfizieren der Hände vor dem Betreten von Behörden und Unternehmen, einschließlich Geschäften, vorgeschrieben.
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
Für längere Aufenthalte muss vor der Einreise ein Visum bei der zuständigen haitianischen Auslandsvertretung beantragt werden.
Touristen und Geschäftsreisende müssen bei Einreise eine Tourismussteuer in Höhe von 10,- US-$ zahlen. Diese Steuer kann alternativ auch in Euro (10,- &quro;) oder kanadische Dollar (10,- CA$) bezahlt werden. Es ist empfehlenswert, den Betrag passend bereitzuhalten.
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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