Einreise- & Visum-Bestimmungen
Staat Katar (QA)
Covid-19 Informationen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der katarischen Regierung.
Bei einem positiven COVID-19-Testergebnis nach Einreise sind Erkrankte verpflichtet, sich in Selbstisolation zu begeben.
Weitere, zu beachtende Einreisebestimmungen (obligatorische Krankenversicherung), siehe Einreise und Zoll.
Die gesonderten Einreisebestimmungen für katarische Staatsangehörige und Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis veröffentlicht das katarische Gesundheitsministerium.
Ausreise und Transit
Der internationale Transit über den Flughafen Doha ist möglich. Passagiere müssen eine durchgehend gebuchte Flugverbindung nachweisen und können sich im Transitbereich des Flughafens, der nicht verlassen werden darf, maximal 24 Stunden aufhalten. Die Reisenden müssen nachweislich die Einreisebedingungen des Zielstaates erfüllen. Über die jeweiligen Beförderungsbedingungen informieren die Fluggesellschaften.
Beschränkungen im Land
Eine Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske besteht nur in Gesundheitseinrichtungen. Geschäfte und Restaurants sind unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet. Bei einem positiven COVID-19-Test nach Einreise sind Erkrankte verpflichtet, sich in Selbstisolation zu begeben.
Weitere Informationen bietet das katarische Gesundheitsministerium, Hotline: 16000.
Empfehlungen
- Befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden.
- Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der katarischen Regierung.
- Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das katarische Gesundheitsministerium (Hotline 16000).
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Ein Visum bei Einreise ist für deutsche Staatsangehörige möglich:
- bei Ankunft auf dem Flughafen Doha und an allen Grenzstellen für einen Aufenthalt als Tourist oder Geschäftsreisende bis maximal 14 Tage (weitere Informationen für Geschäftsreisende unter "Besonderheiten")
- eine einmalige Verlängerung um weitere 30 Tage ist möglich.
In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige mit Visum bei Einreise
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
-
Gültiger Reisepass oder Kinderreisepass: bei Einreise mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite "Sichtvermerk"
- der vorläufige deutsche Reisepass und der deutsche Kinderausweis werden für die Visa bei Ankunft nicht akzeptiert - das Visum muss mit diesen Pässen vor Einreise besorgt werden.)
- Nachweis der Rück- oder Weiterreisetickets mit bestätigter Flugbuchung
-
Visagebühren: QR 100,00 (ca. EUR 21,00)
- Die Visagebühren müssen per Kreditkarte bezahlt werden! (AmEx wird jedoch nicht akzeptiert)
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Visum bei Ankunft ist möglich für folgende Staatsangehörige:
- Andorra, Australien, Belgien, Brunei, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Hong Kong, Island, Irland, Italien, Japan, Kanada, Liechtenstein, Luxemburg, Malaysia, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino Schweiz, Schweden, Singapur, Spanien, Südkorea, USA, Vatikanstadt.
Alle anderen Staatsangehörigen benötigen ein Visum vor Einreise.
Einreisebestimmungen für die oben genannten Staatsangehörigen mit Visum bei Einreise
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
-
Gültiger Reisepass oder Kinderreisepass: bei Einreise mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite "Sichtvermerk"
- Nachweis der Rück- oder Weiterreisetickets mit bestätigter Flugbuchung
-
Visagebühren: QR 100,00 (ca. EUR 21,00)
- Die Visagebühren müssen per Kreditkarte bezahlt werden! (AmEx wird jedoch nicht akzeptiert)
Besonderheiten
Empfehlung für Geschäftsreisende
- Fax-Kopie der Hotelbuchungsbestätigung
- Fax-Kopie des förmlichen Einladungsschreibens der Empfangsfirma mit Angaben über den Reisegrund und die geplante Aufenthaltsdauer.
Fakten
- Hauptstadt: Doha
- Amtsprache: Arabisch
- Währung: Katar Riyal ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +974
im Web
in Deutschland
- Katar Botschaft Berlin
Hagenstr. 56
14193 Berlin - Katar Außenstelle der Botschaft Bonn
- Medical Office -
Godesberger Allee 77-81
53175 Bonn
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer