Einreise- & Visum-Bestimmungen
Demokratische Volksrepublik Algerien (DZ)
Covid-19 Informationen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Algeriens.
Alle COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen sind aufgehoben. Weitere Einreisebestimmungen bieten die Hinweise unter Einreise und Zoll.
Ausreise und Transit
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Je nach Pandemiegeschehen können lokale Behörden jederzeit, auch kurzfristig, einschränkende Anordnungen verfügen.
Empfehlungen
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
- Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt auch bei Ihrem Reiseunternehmen über die aktuell geltenden Einreise- und Beförderungsbestimmungen.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist nicht möglich
- Es wird ein Visum vor Einreise benötigt
Für die Demokratische Volksrepublik Algerien gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Besuchervisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen um dort Freunde oder Verwandte zu besuchen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren. Das Arbeitsvisum berechtigt dazu, eine Arbeit aufzunehmen.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist nicht möglich
- Es wird ein Visum vor Einreise benötigt
- Für Nichtdeutsche Staatsbürger kann das Visum in Deutschland nur mit gültiger Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
-
Aufgrund von zwischenstaatlichen Abkommen wird im Rahmen der Gegenseitigkeit vom Konsulat für die folgenden Staatsangehörigen eine Zusatzgebühr in Höhe von EUR 25,00 erhoben:
- Dänemark, Frankreich, Italien
- Antragsteller aus anderen Staaten werden gebeten sich direkt bei der Botschaft zu erkundigen: Tel.: 030-437370.
Für die Demokratische Volksrepublik Algerien gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Besuchervisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen um dort Freunde oder Verwandte zu besuchen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren. Das Arbeitsvisum berechtigt dazu, eine Arbeit aufzunehmen.
Besonderheiten
Konsulatsgebietsbindung
Das Konsulat in Berlin ist zuständig für Antragsteller mit Wohnsitz in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen Anhalt, Brandenburg, Thüringen und Sachsen. Für Antragsteller, die ihren Wohnsitz nicht in den genannten Bundesländern haben, können wir die Visa weiterhin über unsere Partnerbüros beantragen.
Fakten
- Hauptstadt: Algier
- Amtsprache: Arabisch
- Währung: Algerische Dinar ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +213
Informationen zum Besuchervisum
Das Besuchervisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen um dort Freunde oder Verwandte zu besuchen.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit ab Visabeantragung mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
Kinderreisepass
- Passgültigkeit ab Visabeantragung mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
2 Passfotos des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- identisch
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
2 Visa Antragsformulare
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
- Achtung: Das auf dem Visaantrag angegebene Reisedatum darf nicht in dem 14-tägigen Beantragungszeitraum liegen, andernfalls wird das Visum bereits bei der Einreichung der Unterlagen abgelehnt.
-
Nachweis einer internationalen Auslandskrankenversicherung
- für Krankheit, Krankenhausaufenthalt und Rückführung
- in Kopie
-
Meldebescheinigung
- Es ist für jeden Reisenden eine Meldebescheinigung zwingend notwendig. Diese darf zum Zeitpunkt der Beantragung nicht älter als 3 Monate sein.
-
Reisebestätigung
- Flugticket (Hin- und Rückflug) in Kopie
-
Legalisierte Beherbergungsbestätigung der einladenden Person in Algerien
- Diese muss vom Rathaus des Wohnortes des Gastgebers bestätigt sein.
- Passkopie der einladenden Person
Informationen zum Touristenvisum
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit ab Visabeantragung mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
Kinderreisepass
- Passgültigkeit ab Visabeantragung mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
2 Passfotos des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- identisch
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
2 Visa Antragsformulare
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
- Achtung: Das auf dem Visaantrag angegebene Reisedatum darf nicht in dem 14-tägigen Beantragungszeitraum liegen, andernfalls wird das Visum bereits bei der Einreichung der Unterlagen abgelehnt.
-
Nachweis einer internationalen Auslandskrankenversicherung
- für Krankheit, Krankenhausaufenthalt und Rückführung
- in Kopie
-
Meldebescheinigung
- Es ist für jeden Reisenden eine Meldebescheinigung zwingend notwendig. Diese darf zum Zeitpunkt der Beantragung nicht älter als 3 Monate sein.
-
Reisebestätigung mit Hotelreservierung
- Flugticket (Hin- und Rückflug) in Kopie
- Einladung eines vom algerischen Ministerium für Tourismus zugelassenen Reisebüros bei Reisen in den algerischen Süden mit genauer Reiseroute und Reisedauer
- Auflistung zugelassener Reisebüros von dem algerischen Konsulat
Informationen zum Geschäftsvisum
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit ab Visabeantragung mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
2 Passfotos des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- identisch
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
2 Visa Antragsformulare
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
- Achtung: Das auf dem Visaantrag angegebene Reisedatum darf nicht in dem 14-tägigen Beantragungszeitraum liegen, andernfalls wird das Visum bereits bei der Einreichung der Unterlagen abgelehnt.
-
Nachweis einer internationalen Auslandskrankenversicherung
- für Krankheit, Krankenhausaufenthalt und Rückführung
- in Kopie
-
Meldebescheinigung
- Es ist für jeden Reisenden eine Meldebescheinigung zwingend notwendig. Diese darf zum Zeitpunkt der Beantragung nicht älter als 3 Monate sein.
-
Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma
Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit folgenden Angaben:- Grund und Dauer der Reise
- Art und Umfang der beabsichtigten Tätigkeit
- Aufenthaltsorte, Adressdaten des Geschäftspartners
- Bestätigung, dass die anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten von der Firma übernommen werden, einschließlich der Kosten einer eventuellen Rückführung
- Adressat bei Beantragung in Berlin: Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Algerien, Konsularabteilung, Görschstr. 45-46, 13187 Berlin.
- Adressat bei Beantragung in Frankfurt am Main: Generalkonsulat der Demokratischen Volksrepublik Algerien, Konsularabteilung, Friedrich-Ebert-Anlage 32, 60325 Frankfurt am Main.
-
Einladung des Geschäftspartners in Algerien (im Original)
- Ein Schreiben des algerischen Unternehmens oder Verpflichtungserklärung des einladenen Unternehmens in Algerien im ORIGINAL oder per FAX mit algerischer Faxnummer auf dem Einladungsschreiben.
- Passkopie des Mitarbeiters der einladenden Firma aus Algerien
Informationen zum Arbeitsvisum
Das Arbeitsvisum berechtigt dazu, eine Arbeit aufzunehmen. Das Visum ist ab Ausstellung 90 Tage gültig und berechtigt eine 1-fache Einreise.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit ab Visabeantragung mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
2 Passfotos des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- identisch
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
2 Visa Antragsformulare
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
- Achtung: Das auf dem Visaantrag angegebene Reisedatum darf nicht in dem 14-tägigen Beantragungszeitraum liegen, andernfalls wird das Visum bereits bei der Einreichung der Unterlagen abgelehnt.
-
Nachweis einer internationalen Auslandskrankenversicherung
- für Krankheit, Krankenhausaufenthalt und Rückführung
- in Kopie
-
Meldebescheinigung
- Es ist für jeden Reisenden eine Meldebescheinigung zwingend notwendig. Diese darf zum Zeitpunkt der Beantragung nicht älter als 3 Monate sein.
- Entsendungsschreiben deutschen Unternehmens
- Arbeitsvertrag (Fotokopie)
-
Arbeitserlaubnis (provisorisch)
- von den zuständigen algerischen Behörden ausgestellt
- legalisierte Bescheinigung, mit der sich der Arbeitgeber verpflichtet, die Rückführung des Arbeitnehmers nach Beendigung seiner Tätigkeit zu übernehmen.
im Web
in Deutschland
- Algerien Botschaft Berlin
Görschstr. 45-46
13187 Berlin - Algerien Generalkonsulat Frankfurt am Main
Friedrich-Ebert-Anlage 32
60325 Frankfurt am Main
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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