Einreise- & Visum-Bestimmungen
Königreich Tonga (TO)
Covid-19 Informationen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite der Regierung von Tonga, insbesondere der Facebook-Seite des Gesundheitsministeriums.
Die Grenzen des Inselstaates Tonga sind im Rahmen einer graduellen und mit Bedingungen versehenen Strategie („Open Border Policy Framework for Tonga“) geöffnet.
Voraussetzung für die Einreise ist für alle Einreisenden ab 12 Jahren ein mindestens zweifacher Impfschutz (Ausnahme: eine Dosis Johnson & Johnson ist ausreichend) gegen COVID-19. Der jeweilige Impfnachweis ist spätestens 48 Stunden vor Abflug an das tongaische Gesundheitsministerium (travel@health.gov.to) zu übermitteln und sodann beim Check-In sowie bei Ankunft in Tonga im Original vorzulegen.
Ungeimpfte können grundsätzlich nicht nach Tonga einreisen, es sei denn, ein entsprechendes ärztliches Attest wurde mindestens 48 Stunden vor Abflug per E-Mail an das tongaische Gesundheitsministerium (travel@health.gov.to) übermittelt, wobei auch dann die Einreise nicht garantiert ist und von den tongaischen Gesundheitsbehörden jederzeit verweigert werden kann.
Zusätzlich zu obigen COVID-19-spezifischen Einreisevoraussetzungen wird die Mitführung einer gültigen Reiseversicherung dringend empfohlen. Auch verlangt das tongaische Gesundheitsministerium Vorabübermittlung (mind. 48 Stunden vor Abreise) von Hotel- bzw Unterkunftsbuchung unter travel@health.gov.to.
Alle obigen Dokumente müssen in englischer Sprache vorgelegt werden.
Am Flughafen und in der Öffentlichkeit gilt Maskenpflicht. Des Weiteren muss nach Einreise unter Aufsicht ein PCR-Test in einem hierfür ermächtigten Gesundheitszentrum oder im Vaiola Krankenhaus an Tag drei sowie Tag fünf gemacht werden (Selbsttests sind nicht zulässig).
Ausreise und Transit
Für die Durchreise gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Einreise. Bei geplanter Weiterreise auf die Outer Islands binnen drei bis fünf Tagen ist ein überwachter PCR-Test vorzulegen. Falls dies zeitlich nicht möglich sein sollte, kann alternativ ein überwachter Schnelltest (RAT) gemacht werden.
Beschränkungen im Land
In der Öffentlichkeit besteht Maskenpflicht. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
- Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der tongaischen Regierung.
- Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist möglich
- Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Tonga für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen kein Visum.
- Bei Ankunft in Tonga wird ein gebührenfreies entry permit ausgestellt.
- Eine Verlängerung um maximal 5 Monate ist möglich und kann bei der Einwanderungsabteilung des Außenministeriums in Tonga beantragt werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
- Mindestens 6 Monate gültiger Reisepass oder Kinderreisepass bei Einreise
- Flugtickets
- Reisedokumente für die Rück- oder Weiterreise
- Nachweis ausreichender Geldmittel für den Aufenthalt
Fakten
- Hauptstadt: Nuku alofa
- Amtsprache: Tongaisch, Englisch
- Währung: Pa anga (Tonga Dollar) ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +676
im Web
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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