Einreise- & Visum-Bestimmungen

Republik Guatemala (GT)
Covid-19 Informationen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Guatemalas.
Die Flughäfen in Guatemala sowie die Landesgrenzen sind für ausländische Reisende geöffnet.
Zum Zeitpunkt der Einreise bzw. des Grenzübertritts müssen ein Impfnachweis oder ein negatives PCR-/Antigen-Testergebnis vorgelegt werden. Der Test darf beim Check-In nicht älter als drei Tage sein. Ausgenommen vom Erfordernis des Impfnachweises sind Kinder unter 12 Jahren. Kinder unter zehn Jahren müssen keinen Testnachweis vorlegen. Von den Behörden kann Quarantäne angeordnet werden, wenn Symptome bei der Einreise festgestellt werden und sich daraus die Notwendigkeit eines am Flughafen durchgeführten PCR-Tests ergibt. Alle Reisenden, die älter als zwei Jahre sind, müssen einen Mund-Nasenschutz tragen.
In Guatemala können PCR-/Antigentest-Termine online mit den Laboren vereinbart werden. Die Probeentnahme kann direkt vor Ort im Labor erfolgen. Es besteht auch die Möglichkeit, gegen Kostenaufschlag einen Hausbesuch zu vereinbaren.
Je nach Labor und Test variieren die Preise sowie die Wartedauer für die Laborergebnisse (bis zu 24 Stunden). Die Kosten für Antigen-Tests beginnen bei 300 GTQ (35 EUR) und für PCR-Tests bei 600 GTQ (65 EUR).
Am Flughafen Aeropuerto Internacional La Aurora in Guatemala-Stadt können auch vor Ort Tests durchgeführt werden.
Ausreise und Transit
Die Grenzen zu den Nachbarländern sind offen.
Beschränkungen im Land
Die Beschränkungen im Land richten sich nach einem Ampelsystem. Die Regierung veröffentlicht den aktuellen Stand für jeden Gemeindebezirk und die in der jeweiligen Ampelphase geltenden Beschränkungen. Behörden, Geschäfte, Märkte, usw. unterliegen beschränkten Kapazitäten.
Im öffentlichen Raum besteht Maskenpflicht. Ausnahmen gelten für Kinder unter zwei Jahren. Abstandsregeln müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
- Achten Sie genau auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Strafen verhängt werden.
- Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der guatemaltekischen Regierung (nur auf Spanisch).
- Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer 1517.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist möglich:
- bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen (Die Aufenthaltserlaubnis wird bei Einreise kostenfrei erteilt. Eine Aufenthaltsverlängerung von 30 Tagen kann bei der zuständigen Einwanderungsbehörde beantragt werden).
- wenn keine Arbeitsaufnahme erfolgt
- wenn keine berufliche, schulische oder studentische Ausbildung erfolgt
- wenn bisher kein Visumantrag oder die Einreise abgelehnt wurde
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:- Mindestens 6 Monate gültiger Reisepass oder Kinderreisepass bei Einreise. Der deutsche Personalausweis wird nicht akzeptiert.
- Flugtickets
- Reisedokumente für die Rück- oder Weiterreise
- Nachweis ausreichender Geldmittel für den Aufenthalt
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist nicht möglich:
Fakten
- Hauptstadt: Guatemala Stadt
- Amtsprache: Spanisch
- Währung: Quetzal ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +502
im Web
in Deutschland
- Guatemala Botschaft Berlin
Kaiserdamm 20
14057 Berlin - Guatemala Honorarkonsulat Hamburg
Esplanade 6
20354 Hamburg - Guatemala Honorarkonsulat Düsseldorf
Eingang C
Grafenberger Allee 277-287
40237 Düsseldorf - Guatemala Honorarkonsulat München
Grafinger Straße 2
81671 München
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer