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Einreise- & Visum-Bestimmungen


Flagge von ##COUNTRYNAME##

Republik Bolivien (BO)


Covid-19 Informationen

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Boliviens.

Bei der Einreise muss eines der drei folgenden Dokumente vorgelegt werden:

  • Impfzertifikat gegen COVID-19 in physischer oder digitaler Form mit einem vollständigen Impfstatus von zwei Dosen bzw. einer Dosis, wobei die letzte Impfung mindestens 14 Tage vor Einreise stattgefunden haben muss, oder
  • Negativer PCR-Test für Personen älter als fünf Jahre, wobei das Ergebnis bei Einreise auf dem Luftweg bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf und bei Einreise auf dem Land- oder Seeweg das Ergebnis bei Einreise nach Bolivien nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder
  • Negativer nasaler Antigentest für Personen älter als fünf Jahre, wobei das Ergebnis bei Einreise auf dem Luftweg bei Abflug nicht älter als 48 Stunden sein darf und bei Einreise auf dem Land- oder Wasserweg das Ergebnis bei Einreise nach Bolivien nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Ausländer, die nicht über einen gültigen Aufenthaltstitel für Bolivien verfügen, müssen bei Einreise einen Krankenversicherungsschutz vorlegen, der auch eine COVID-19 Behandlung abdeckt. 

Weitere Einreisebestimmungen unter Einreise und Zoll sind zu beachten.

Ausreise und Transit

Der Grenzübergang in Kasani ist derzeit geschlossen. Eine Einreise von Bolivien nach Peru auf dem Landweg ist zurzeit nur in Desagüadero möglich, s. Aktuelles.

Beschränkungen im Land

Das Reisen im Land ist unter Beachtung der gesetzlich vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen möglich. In öffentlichen Innenräumen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben; ansonsten wird an belebten öffentlichen Orten ein Mund-Nasen-Schutz empfohlen.

Empfehlungen

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. 
  • Informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen bolivianischen Auslandsvertretung und der Fluglinie über die aktuellen Beförderungs- und Einreisebestimmungen.

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist möglich:

  • bei einem touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen (da gelegentlich nur ein 30-Tage-Stempel in den Pass gestempelt wird, sollte dies sofort reklamiert werden)
  • wenn keine Arbeitsaufnahme erfolgt
  • wenn keine berufliche, schulische oder studentische Ausbildung erfolgt
  • wenn bisher kein Visumantrag oder die Einreise abgelehnt wurde

In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • Mindestens 3 Monate gültiger Reisepass oder Kinderreisepass bei Ausreise
  • Flugtickets- Reisedokumente für die Rück- oder Weiterreise
  • gültiger Internationaler Gelbfieberimpfpass bei Ein- bzw. Ausreise über Drittstaaten (z. B. Brasielien, Argentinien) Personen, die die Gelbfieberimpfung nicht vertragen, können ein formloses ärztliches Attest (in englischer oder spanischer Sprache) vorlegen.

Für die Republik Bolivien gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt den Antragsteller dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt den Antragsteller dazu, Konferenzen und Messen zu besuchen oder z. B. Verhandlungen zu führen.

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum ist möglich für folgende Staatsangehörige:

  • Andorra, Argentinien, Australien, Belgien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Dänemark, Ecuador,  Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland (Nord), Island, Israel, Italien, Japan, Philippinen, Kanada, Kolumbien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Mexiko, Monaco, Norwegen, Neuseeland, Österreich, Panama, Paraguay, Peru, Polen, Portugal, Tschechische Republik, Türkei, Uruguay, Schweiz, Slowenien, Slowakei, Spanien, Ungarn, Vatikan, Venezuela

Alle anderen Staatsangehörigen benötigen auf jeden Fall für die Einreise ein Visum.

Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • Mindestens 3 Monate gültiger Reisepass oder Kinderreisepass bei Ausreise
  • Flugtickets- Reisedokumente für die Rück- oder Weiterreise
  • gültiger Internationaler Gelbfieberimpfpass bei Ein- bzw. Ausreise über Drittstaaten (z. B. Brasielien, Argentinien) Personen, die die Gelbfieberimpfung nicht vertragen, können ein formloses ärztliches Attest (in englischer oder spanischer Sprache) vorlegen.

Nichtdeutsche Staatsangehörige der folgenden Länder benötigen grundsätzlich ein Visum vor Einreise:
Ägypten, Äquatorialguinea, Äthiopien, Albanien, Antigua Barbuda, Armenien, Argelia, Aserbaidschan, Bahamas, Bahrein, Bangladesch, Barbados, Belarus, Belice, Benin, Bosnien-Herzegowina, Botswana, Brunei Darussalam, Bulgarien, Burkina Faso, Burundi, Chipre, Costa de Marfil, Dominica, Dominikanische Republik, Dschibuti, El Salvador, Eritrea, Fidji, Gabun, Gambia, Georgien, Ghana, Grenada, Guatemala, Guinea, Guinea-Bissau, Gujana, Haiti, Honduras, Indien, Jamaika, Jordanien, Kamerun, Kap Verde, Kasachstan, Katar, Kenia, Kirgisistan, Kiribati, Korea (Republik), Kuba, Kuwait, Lesotho, Libanon, Liberia, Macedonien, Madagaskar, Malaysia, Malawi, Malediven, Mali, Malta, Marshallinseln, Mauricien, Micronesien, Moldavien, Mongolei, Montenegro, Mosambik, Myanmar, Namibia, Nauru, Nepal, Nicaragua, Niger, Oman, Palau, Papua Neuguinea,  Rumänien, Russland, Salomonen, Sambia, amoa, San Marino, Saudi Arabien, Singapur, Sri Lanka, Senegal, Serbien, Seychellen, Sierra Leone, Simbabwe, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincente u. Grenadinen, St. Tome u. Principe, Südafrika, Suriname, Swasiland, Tansania, Thailand, Tadschikistan, Togo, Tonga, Trinidad u. Tobago, Tunesien, Turkmenistan, Tuvalu, Ukraine, Uganda, Usbekistan, Vanatu, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam, Zentralafrikanische Republik.

Nichtdeutsche Staatsangehörige der folgenden Länder benötigen ein Visum vor Einreise mit vorheriger Anfrage bei den Migarionsbehörden:
Afghanistan, Angola, Buthan, China, Indonesien, Irak, Iran, Jemen, Kambodscha, Kongo (Dem.Rep.), Korea (Dem.Rep), Laos, Libyen, Nigeria, Pakistan, Palestina, Puerto Rico, Ruanda, Somalia, Syrien, Timor Leste, Tschad, USA.

Für die Republik Bolivien gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt den Antragsteller dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt den Antragsteller dazu, Konferenzen und Messen zu besuchen oder z. B. Verhandlungen zu führen.

Besonderheiten

Ausweispflicht

In Bolivien besteht Ausweispflicht. Es kann vor allem in Bars und Diskotheken zu Ausweiskontrollen durch die Polizei kommen. Ausländer, die ohne Ausweispapiere angetroffen werden, können bis zur Klärung ihrer Identität festgehalten werden.

Fakten

  • Hauptstadt: Sucre
  • Amtsprache: Spanisch, und weitere 36 Sprachen
  • Währung: Boliviano ⇒ Währungsrechner öffnen
  • Telefonvorwahl: +591

Informationen zum Touristenvisum

Das Touristenvisum berechtigt den Antragsteller dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit bei Ausreise mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • Kinderreisepass
    • Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • 2 Passfotos des Antragstellers
    • identisch
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 1 Visa Antragsformular
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben
  • Aufenthaltsnachweis
    • Hotelreservierung in Bolivien für die Zeit des Aufenthaltes oder
    • Einladungsbrief von Bekannten oder Freunden in Bolivien, von einem Notar bestätigt (aus dem hervorgeht, dass sich der/die einladende bolivianische Person - oder Ausländer mit einem gültigen Aufenthaltsstatus- formell und verbindlich für die Unterkunft und Verpflegung der eingeladenen Person während des Aufenthaltes verantwortlich erklärt.).
  • Flugticket
    • Flugticket für die Hin- und Rückreise oder
    • Nachweis der Reiseroute (Kopie ist ausreichend)
  • Nachweis der Zahlungsfähigkeit (in Kopie)
    • aktuelle Kontoauszüge oder anderweitige Dokumente, die Vermögensbesitz nachweisen
  • Gelbfieberimpfnachweis (in Kopie)
    • übersetzt ins Spanische oder Englische
    • Personen, die die Gelbfieberimpfung nicht vertragen, können ein formloses ärztliches Attest vorlegen
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Konsulate
in Deutschland
  • Bolivien Botschaft Berlin
    Wichmannstr. 6
    10787 Berlin
  • Bolivien Honorarkonsulat Hamburg
    6. OG (c/o Haches The hanseatic nut company GmbH)
    Am Kaiserkai 1
    20457 Hamburg
  • Bolivien Honorarkonsulat Königstein
    Limburger Str. 42
    61462 Königstein
  • Bolivien Honorarkonsulat München
    Effnerstr. 46
    81925 München

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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