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Einreise- & Visum-Bestimmungen

Aktuelle Meldungen zum Land
Reisewarnung des Auswärtigen Amts
Vor Reisen nach Südsudan wird gewarnt.
Informationsstand: 18.01.2021

Flagge von ##COUNTRYNAME##

Republik Südsudan (SS)


Covid-19 Informationen

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Südsudans.

Die Einreise ist für Personen möglich, die über ein gültiges Visum verfügen und einen triftigen Reisegrund haben.

Seit 23. Juli 2022 ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests bei Einreise nach Südsudan für mit einem Impfstoff gemäß WHO Emergency Use Listing (EUL) vollständig geimpfte Personen nicht mehr erforderlich.

Für alle anderen Personen ist weiterhin die Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses erforderlich, bei dem die Probeentnahme bei Einreise maximal 72 Stunden zurückliegen darf. Der Nachweis ist in englischer Sprache in Papierform mit Stempel und Unterschrift des ausstellenden Labors vorzulegen. Eine weitere Kopie in Papierform sollte mitgeführt werden. Ein Scan oder das elektronische Dokument sollte zugriffsbereit auf dem Smartphone abgespeichert werden.

Ausreise und Transit

Bestimmungen zur Ausreise können sich mit der Pandemielage häufig ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Südsudans.

Bei Ausreise muss grundsätzlich ein negatives PCR-Testergebnis in Form eines Unified COVID-19 Certificate vorgelegt werden. Neben dem Originalnachweis wird auch eine Fotokopie des Testergebnisses verlangt, die am Flughafen verbleibt. Auf die Vorlage eines PCR-Testergebnisses kann verzichtet werden, sofern das Zielland bei Einreise keinen Nachweis eines PCR-Testergebnisses verlangt.

Es werden diverse kommerzielle Passagierflüge angeboten.

Beschränkungen im Land

Es gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr. Die Einhaltung der Ausgangssperre wird von den Sicherheitskräften kontrolliert.

Es besteht Maskenpflicht in Geschäften, Behörden sowie im öffentlichen Nahverkehr.

Empfehlungen

  • Bitte beachten Sie die geltende Reisewarnung.
  • Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. Personen mit Einreiseabsicht setzen sich bitte vorab mit ihrem Arbeitgeber in Südsudan und der Deutschen Botschaft Dschuba in Verbindung.
  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
  • Informieren Sie sich bei der Fluggesellschaft über die jeweiligen Beförderungsbedingungen und das Erfordernis eines PCR-Tests bei Ausreise.
  • Sollten Sie Symptome von COVID-19 zeigen, wenden sich an die kostenlose Hotline des Gesundheitsministeriums unter der landesweiten Telefonnummer 6666.

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Informationen für nicht-Deutsche Staatsangehörige

Besonderheiten

  • Das Konsulat stell nur Visa mit 1-facher Einreise und einem Monat Gültigkeit aus.
  • Eine Verlängerung des Aufenthalts kann nach Einreise im Innenministerium von Südsudan beantragt werden

Fakten

  • Hauptstadt: Juba
  • Amtsprache: Englisch
  • Währung: derzeit: Sudanesisches Pfund, in Planung: Südsudanisches Pfund ⇒ Währungsrechner öffnen
  • Telefonvorwahl: +211

Informationen zum Touristenvisum

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • bei Einreise mindestens 6 Monate gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland
    oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      (Die Aufenthaltsgenehmigung muss zusätzlich als Kopie beigefügt werden)
       
    • EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt (nicht alter als 6 Monate!)
      (Die Meldebescheinigung muss zusätzlich als Kopie beigefügt werden)
  • Kopie der "Lichtbildseite" im Reisepass
  • 2 Passfotos
    • biometrisch
    • identisch
    • Sondermaß: 5 x 5 cm
    • weißer Hintergrund
    • nicht älter als 6 Monate
  • 1 vollständig ausgefüllter und unterschriebener Visumantrag
  • Rück- oder Weiterreiseticket in Kopie
  • Gelbfieberimpfnachweis in Kopie
  • Einladung aus Südsudan
  • Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma
  • Nachweis genügener Geldmittel für den Aufenthalt
    • Einkommensnachweis über min. € 3000 in 3 Monaten
  • Im "Sichtvermerk" müssen noch mindestens 3 freie Seiten vorhanden sein

Informationen zum Geschäftsvisum

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • bei Einreise mindestens 6 Monate gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland
    oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      (Die Aufenthaltsgenehmigung muss zusätzlich als Kopie beigefügt werden)
       
    • EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt (nicht alter als 6 Monate!)
      (Die Meldebescheinigung muss zusätzlich als Kopie beigefügt werden)
  • Kopie der "Lichtbildseite" im Reisepass
  • 2 Passfotos
    • biometrisch
    • identisch
    • Sondermaß: 5 x 5 cm
    • weißer Hintergrund
    • nicht älter als 6 Monate
  • 1 vollständig ausgefüllter und unterschriebener Visumantrag
  • Rück- oder Weiterreiseticket in Kopie
  • Gelbfieberimpfnachweis in Kopie
  • Einladung aus Südsudan
  • Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma
  • Handelsregisterauszug der Firma in Südsudan
  • Im "Sichtvermerk" müssen noch mindestens 3 freie Seiten vorhanden sein
Visum bestellen

Konsulate
in Deutschland
  • Südsudan Botschaft Berlin
    Leipziger Platz 8
    10117 Berlin

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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