Einreise- & Visum-Bestimmungen
Königreich Spanien (ES)
Covid-19 Informationen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich, z.B. auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums.
Derzeit gelten keine pandemiebedingten Einreisebeschränkungen.
Ausreise und Transit
Derzeit gelten keine pandemiebedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern, Gesundheitszentren, Apotheken, etc. sowie für die Beschäftigten und Besucher von Alten- und Pflegeheimen (mit Ausnahmen für Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen dies aus gesundheitlichen Gründen kontraindiziert ist). Die spanischen Behörden empfehlen für besonders vulnerable Gruppen weiterhin die Nutzung von Mund- und Nasenbedeckung.
Besonderheiten auf den Inseln
Die Autonomen Gemeinschaften können mit Zustimmung der Gerichte und abhängig von der Infektionslage örtlich begrenzte Mobilitäts- und andere Beschränkungen verhängen sowie Zusammenkünfte auf eine Personenzahl begrenzen. Informationen zu möglichen Einschränkungen in den Autonomen Gemeinschaften werden auf den Webseiten der jeweiligen Regionalregierung veröffentlicht. Weiterführende Links zu den Regelungen der einzelnen Autonomen Gemeinschaften finden sich auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums.
Empfehlungen
- Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
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Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtlich zuständige Stelle.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist möglich
- Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Spanien für einen Aufenthalt von 3 Monaten kein Visum.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
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Reisepass oder Kinderreisepass der Bundesrepublik Deutschland
Passgültigkeit: bis zu 1 Jahr nach Ablauf der Gültigkeit -
Vorläufiger Reisepass
Passgültigkeit: bis zu 1 Jahr nach Ablauf der Gültigkeit -
Personalausweis
Gültigkeit: muss gültig sein. -
Vorläufiger Personalausweis
Gültigkeit: muss gültig sein
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist für folgende Staatsangehörige möglich
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visumfrei für alle EU-Bürger
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. -
Reisende mit Schengenvisa
Reisende, die mit einem Schengen-Visum in das Schengen-Gebiet eingereist sind, können während der Gültigkeitsdauer des Visums innerhalb dieses Gebietes reisen. Auch wenn es an den Innengrenzen des Schengen-Gebietes keine Kontrollen gibt, müssen visumpflichtige Personen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Gebiet einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis eines Schengen-Staates mitführen.
Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
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nationaler Reisepass oder Kinderreisepass
Passgültigkeit: muss gültig sein
Fakten
- Hauptstadt: Madrid
- Amtsprache: Spanisch
- Währung: Euro ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +34
im Web
in Deutschland
- Spanien Honorarkonsulat Dresden
Neumarkt 12
01067 Dresden - Spanien Botschaft Berlin
Lichtensteinallee 1
10787 Berlin - Spanien Generalkonsulat Hamburg
Mittelweg 37
20148 Hamburg - Spanien Generalkonsulat Düsseldorf
Homberger Str. 16
40474 Düsseldorf - Spanien Generalkonsulat Frankfurt am Main
Nibelungenplatz 3
60318 Frankfurt am Main - Spanien Generalkonsulat Stuttgart
Lenzhalde 61
70192 Stuttgart - Spanien Generalkonsulat München
Oberföhringer Str. 45
81925 München
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer