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Einreise- & Visum-Bestimmungen


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Königreich Spanien (ES)


Covid-19 Informationen

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich, z.B. auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums.

Derzeit gelten keine pandemiebedingten Einreisebeschränkungen.

Ausreise und Transit

Derzeit gelten keine pandemiebedingten Beschränkungen.

Beschränkungen im Land

Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern, Gesundheitszentren, Apotheken, etc. sowie für die Beschäftigten und Besucher von Alten- und Pflegeheimen (mit Ausnahmen für Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen dies aus gesundheitlichen Gründen kontraindiziert ist). Die spanischen Behörden empfehlen für besonders vulnerable Gruppen weiterhin die Nutzung von Mund- und Nasenbedeckung.

Besonderheiten auf den Inseln

Die Autonomen Gemeinschaften können mit Zustimmung der Gerichte und abhängig von der Infektionslage örtlich begrenzte Mobilitäts- und andere Beschränkungen verhängen sowie Zusammenkünfte auf eine Personenzahl begrenzen. Informationen zu möglichen Einschränkungen in den Autonomen Gemeinschaften werden auf den Webseiten der jeweiligen Regionalregierung veröffentlicht. Weiterführende Links zu den Regelungen der einzelnen Autonomen Gemeinschaften finden sich auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums.

Empfehlungen

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum ist möglich

  • Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Spanien für einen Aufenthalt von 3 Monaten kein Visum.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • Reisepass oder Kinderreisepass der Bundesrepublik Deutschland
    Passgültigkeit: bis zu 1 Jahr nach Ablauf der Gültigkeit
  • Vorläufiger Reisepass
    Passgültigkeit: bis zu 1 Jahr nach Ablauf der Gültigkeit
  • Personalausweis
    Gültigkeit: muss gültig sein.
  • Vorläufiger Personalausweis
    Gültigkeit: muss gültig sein

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum ist für folgende Staatsangehörige möglich

  • visumfrei  für alle EU-Bürger
    Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
  • Reisende mit Schengenvisa
    Reisende, die mit einem Schengen-Visum in das Schengen-Gebiet eingereist sind, können während der Gültigkeitsdauer des Visums innerhalb dieses Gebietes reisen. Auch wenn es an den Innengrenzen des Schengen-Gebietes keine Kontrollen gibt, müssen visumpflichtige Personen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Gebiet einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis eines Schengen-Staates mitführen.

Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • nationaler Reisepass oder Kinderreisepass
    Passgültigkeit: muss gültig sein

Fakten

Visum bestellen

Konsulate
in Deutschland
  • Spanien Honorarkonsulat Dresden
    Neumarkt 12
    01067 Dresden
  • Spanien Botschaft Berlin
    Lichtensteinallee 1
    10787 Berlin
  • Spanien Generalkonsulat Hamburg
    Mittelweg 37
    20148 Hamburg
  • Spanien Generalkonsulat Düsseldorf
    Homberger Str. 16
    40474 Düsseldorf
  • Spanien Generalkonsulat Frankfurt am Main
    Nibelungenplatz 3
    60318 Frankfurt am Main
  • Spanien Generalkonsulat Stuttgart
    Lenzhalde 61
    70192 Stuttgart
  • Spanien Generalkonsulat München
    Oberföhringer Str. 45
    81925 München

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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