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Einreise- & Visum-Bestimmungen


Flagge von ##COUNTRYNAME##

Republik São Tomé und Príncipe (ST)


Covid-19 Informationen

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der saotomeischen Regierung.

Derzeit gelten keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.

Ausreise und Transit

Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Einschränkungen.

Beschränkungen im Land

In der Öffentlichkeit besteht keine Maskenpflicht mehr. Die üblichen Abstandsregeln sollten eingehalten werden. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in geschlossenen Räumen wird weiterhin empfohlen. Eine obligatorische häusliche Quarantäne für Personen mit einem positiven COVID-19-Testergebnis besteht weiterhin.

Empfehlungen

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. 
  • Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der saotomeischen Regierung.
  • Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium unter der Telefonnummer +239 222 6145.

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist nicht möglich

  • Es wird ein Visum vor Einreise benötigt
     

Für die Republik São Tomé und Príncipe gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen.
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist nicht möglich

  • Es wird ein Visum vor Einreise benötigt
     

Für die Republik São Tomé und Príncipe gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen.
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.

Besonderheiten

Beantragung

Die Antragsunterlagen müssen bei der zuständigen Botschaft in Belgien eingereicht werden:

Ambassade de la République Démocratique
Sao Tomé et Príncipe

Square Montgomery
175 Av. de Tervuren
B- 150 Brüssel / Belgien

Telefon: 0032-2-734 89 66
Telefax: 0032-2-734 88 15

Fakten

Informationen zum Touristenvisum

Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit bei Ausreise mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit bei Visabeantragung mindestens 3 Monate länger als das Visum
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • Kinderreisepass
    • Passgültigkeit bei Visabeantragung mindestens 3 Monate länger als das Visum
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • 1 Passfoto des Antragstellers
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
    • Da die Konsulate die Anforderungen an die eingereichten Passfotos kurzfristig ändern können, empfehlen wir, sicherheitshalber immer biometrische Passfotos bei Visumanträgen zu verwenden. Sie ersparen sich damit unter Umständen eine verlängerte Bearbeitungszeit im Konsulat.
  • 1 Visa Antragsformular
    • Das Antragsformular ist mit ausreichenden internationalen Postantwortgutscheinen direkt bei der Botschaft in Belgien anzufordern
    • Ambassade de la République Démocratique
      Sao Tomé et Príncipe
      Square Montgomery
      175 Av. de Tervuren
      B- 150 Brüssel / Belgien
    • Telefon: 0032-2-734 89 66
      Telefax: 0032-2-734 88 15
  • Gelbfieberimpfnachweis
    • Es muß ein internationaler Impfpass mit dem Nachweis der Gelbfieberimpfung vorgelegt werden.
      Hier finden Sie weitere Informationen: » http://www.frm-web.de
      (Gelbfieberimpfstellen mit Liste)

Informationen zum Geschäftsvisum

Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit bei Ausreise mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit bei Visabeantragung mindestens 3 Monate länger als das Visum
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • 1 Passfoto des Antragstellers
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
    • Da die Konsulate die Anforderungen an die eingereichten Passfotos kurzfristig ändern können, empfehlen wir, sicherheitshalber immer biometrische Passfotos bei Visumanträgen zu verwenden. Sie ersparen sich damit unter Umständen eine verlängerte Bearbeitungszeit im Konsulat.
  • 1 Visa Antragsformular
    • Das Antragsformular ist mit ausreichenden internationalen Postantwortgutscheinen direkt bei der Botschaft in Belgien anzufordern
    • Ambassade de la République Démocratique
      Sao Tomé et Príncipe
      Square Montgomery
      175 Av. de Tervuren
      B- 150 Brüssel / Belgien
    • Telefon: 0032-2-734 89 66
      Telefax: 0032-2-734 88 15
  • Gelbfieberimpfnachweis
    • Es muß ein internationaler Impfpass mit dem Nachweis der Gelbfieberimpfung vorgelegt werden.
      Hier finden Sie weitere Informationen: » http://www.frm-web.de
      (Gelbfieberimpfstellen mit Liste)
  • Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma
    Es muss ein Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers – in französischer Sprache - mit Angaben über den Grund der Reise, der Anschrift der Kontaktfirma in Sao Tomé und Príncipe sowie der Bestätigung darüber, dass die Reise- und Aufenthaltskosten vollständig von der Firma übernommen werden, eingereicht werden.
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Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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