Einreise- & Visum-Bestimmungen
Bosnien und Herzegowina (BA)
Covid-19 Informationen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Bosnien und Herzegowinas.
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen. Weitere Informationen erteilt die bosnische Grenzpolizei.
Ausreise und Transit
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Empfehlungen
- Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie in der Föderation von Bosnien und Herzegowina telefonisch die örtlich zuständige Ambulanz und in der Republika Srpska die Anstalt für öffentliche Gesundheit.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist möglich:
- Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Bosnien Herzegowina für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen kein Visum
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
- gültiger Reisepass oder Personalausweis (Hinweis: Der deutsche „Vorläufige Personalausweis" wird nicht anerkannt)
- gültiger Kinderreisepass
- grüne Versicherungskarte bei Einreise mit dem PKW
- polizeiliche Meldepflicht innerhalb 24 Stunden nach Einreise
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine touristische Einreise ohne Visum ist für folgende Staatsangehörige möglich:
-
visumfrei bis 90 Tage:
Andorra, Argentinien, Australien, Belgien, Brasilien, Brunei Darussalam, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Dänemark,, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Guatemala, Heiliger Stuhl, Honduras, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kanada, Katar, , Korea, Kuwait, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Mazedonien, Malta, Mexiko, Monaco, Montenegro, Nicaragua, Niederlande Norwegen, Neuseeland, Niederlande ,Österreich, Panama, Paraguay, , Polen, Portugal, Rumänien, Salvacor, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei,Singapur, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Uruguay, USA, Venezuela, Zypern.
Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
- gültiger nationaler Reisepass
- gültiger Kinderreisepass
- grüne Versicherungskarte bei Einreise mit dem PKW
- polizeiliche Meldepflicht innerhalb 24 Stunden nach Einreise
Besonderheiten
Einreise mit Visum
Für Staatsangehörige der Staaten, mit denen Bosnien und Herzegowina kein Visabefreiungs-Abkommen abgeschlossen haben, bzw. für Staatsangehörige der Staaten, die nicht aufgrund des Beschlusses des Ministerrates von Bosnien und Herzegowina berechtigt sind, visafrei einzureisen, besteht die Visapflicht. Der Visaantrag muss persönlich bei den zuständigen Vertretungen gestellt werden. Bei der Beantragung wird der Konsularbeamte ein Interview mit dem Antragsteller durchführen. Alle Anfragen hinsichtlich der Visa- und Konsularangelegenheiten richten Sie bitte direkt an die Botschaft von Bosnien und Herzegowina in Berlin: mail@botschaftbh.de
Fakten
- Hauptstadt: Sarajevo
- Amtsprache: Bosnisch, Serbisch, Kroatisch
- Währung: Marka ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +387
im Web
in Deutschland
- Bosnien und Herzegowina Honorarkonsulat Leipzig
Magazingasse 4
04109 Leipzig - Bosnien und Herzegowina Botschaft Berlin
Ibsenstr. 14
10439 Berlin - Bosnien und Herzegowina Generalkonsulat Frankfurt am Main
Mendelssohnstr. 69
60325 Frankfurt am Main - Bosnien und Herzegowina Generalkonsulat Stuttgart
Olgastr. 97b
70180 Stuttgart - Bosnien und Herzegowina Generalkonsulat München
Karlstr. 60
80333 München
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer