Einreise- & Visum-Bestimmungen
Republik Angola (AO)
Covid-19 Informationen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei einer offiziellen Stelle Angolas.
Unabhängig vom Impfstatus ist für die Einreise aus dem Ausland die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich. Der Test darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein. Einige Fluggesellschaften akzeptieren anstelle von PCR-Tests auch Antigen-Tests.
Ferner muss ein Einreiseformular („Formulário de registo de viagem“) handschriftlich ausgefüllt werden, welches während des Fluges ausgegeben wird.
Ausreise und Transit
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Aktuell gibt es keine COVID-19-bedingten Beschränkungen im Land. Das Tragen einer Maske in Innenräumen wird empfohlen.
Empfehlungen
- Erkundigen Sie sich vor Abreise bei Ihrer Fluggesellschaft, welche Art von COVID-19-Test für den Check-in erforderlich ist.
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
- Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der angolanischen Regierung und der zuständigen Behörden.
- Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Corona-Hotline 111.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist nicht möglich
- Es wird ein Visum vor Einreise benötigt
Für die Republik Angola gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Transitvisum berechtigt dazu, das Land zu Durchreisen, um zu seinem Zielland zu gelangen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
- Staatsangehörige aus Namibia benötigen kein Visum für Angola.
- Alle anderen Staatsangehörigen benötigen zwingend ein Visum.
Für die Republik Angola gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Transitvisum berechtigt dazu, das Land zu Durchreisen, um zu seinem Zielland zu gelangen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Besonderheiten
bei Einreise: Gelbfieberimpfnachweis (Original)
- internationaler Impfpass mit Eintrag der gültigen Gelbfieberimpfung, Hepatitis A und B
Hier finden Sie weitere Informationen:
» http://www.frm-web.de
(Gelbfieberimpfstellen mit Liste)
Fakten
- Hauptstadt: Luanda
- Amtsprache: Portugiesisch
- Währung: Kwanza ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +244
Informationen zum Transitvisum
Das Transitvisum berechtigt dazu, das Land zu Durchreisen, um zu seinem Zielland zu gelangen. Das Visum erlaubt eine Durchreise innerhalb von maximal 5 Tagen.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 6 Monate
- mindestens 2 freie Seiten Sichtvermerk
-
Kinderreisepass
- Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 6 Monate
- mindestens 2 freie Seiten Sichtvermerk
-
2 Passfotos des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- identisch
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
2 Visa Antragsformulare
- vollständig ausgefüllt, möglichst mit Schreibmaschine oder PC
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
- Reisebestätigung in Kopie
-
Gelbfieberimpfnachweis (Kopie)
- internationaler Impfpass mit Eintrag der gültigen Gelbfieberimpfung, Hepatitis A und B
- Visum des Ziellandes in Kopie
Informationen zum Touristenvisum
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 6 Monate
- mindestens 2 freie Seiten Sichtvermerk
-
Kinderreisepass
- Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 6 Monate
- mindestens 2 freie Seiten Sichtvermerk
-
2 Passfotos des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- identisch
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
2 Visa Antragsformulare
- vollständig ausgefüllt, möglichst mit Schreibmaschine oder PC
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
- Reisebestätigung in Kopie
- Hotelbuchungsbestätigung in Kopie
-
Gelbfieberimpfnachweis (Kopie)
- internationaler Impfpass mit Eintrag der gültigen Gelbfieberimpfung, Hepatitis A und B
-
Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt
- z.B. aktuelle Kontoauszüge
Informationen zum Geschäftsvisum
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 6 Monate
- mindestens 2 freie Seiten Sichtvermerk
-
Kinderreisepass
- Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 6 Monate
- mindestens 2 freie Seiten Sichtvermerk
-
2 Passfotos des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- identisch
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
2 Visa Antragsformulare
- vollständig ausgefüllt, möglichst mit Schreibmaschine oder PC
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
- Reisebestätigung in Kopie
-
Gelbfieberimpfnachweis (Kopie)
- internationaler Impfpass mit Eintrag der gültigen Gelbfieberimpfung, Hepatitis A und B
-
Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma
Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit den folgenden Angaben:- Grund und Dauer der Reise
- Art und Umfang der beabsichtigten Tätigkeit
- Aufenthaltsorte, Adressdaten des angolanischen Partners
- Bestätigung, dass die anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten von der Firma übernommen werden
- Adressat: Botschaft der Republik Angola, Konsularabteilung, Wallstr. 58, 10179 Berlin
-
Einladung aus Angola
- Einladungsschreiben der Firma in Angola im Original mit Firmenstempel, in portugiesischer Sprache
im Web
in Deutschland
- Angola Botschaft Berlin
Werdescher Markt 10
10117 Berlin - Angola Honorarkonsulat Bremen
im Hause der B&O Gebäudetechnik GmbH & Co.KG
Insterburger Str. 5
28207 Bremen - Angola Honorarkonsulat Düsseldorf
(Orion-Haus)
Am Bonneshof 30
40474 Düsseldorf - Angola Honorarkonsulat München
Ismaninger Str. 102
81675 München
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer