Einreise- & Visum-Bestimmungen
Königreich Lesotho (LS)
Covid-19 Informationen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei einer offiziellen Stelle Lesothos.
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen.
Ausreise und Transit
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Empfehlungen
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
- Befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden.
- ei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das nächstgelegene Gesundheitsamt.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist möglich
- Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Lesotho für einen Aufenthalt bis zu 3 Monate kein Visum.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
- Bei Einreise mindestens 6 Monate gültiger Reisepass oder Kinderreisepass
- Flugtickets für die Rück- oder Weiterreise
- Nachweis ausreichender Geldmittel für den Aufenthalt
Fakten
- Hauptstadt: Maseru
- Amtsprache: Sesotho, Englisch
- Währung: Loti und Rand ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +266
im Web
in Deutschland
- Lesotho Konsulat Berlin
Dessauer Strasse 28-29
10963 Berlin - Lesotho Honorarkonsulat Hannover
Leinstraße 8
30159 Hannover - Lesotho Honorarkonsulat Flörsheim
Schieferstein 6
65439 Flörsheim - Lesotho Honorarkonsulat München
Ottostraße 5
80333 München
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer