Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Mexikos.
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen.
Es gelten keine besonderen Vorschriften, die Einreisevorschriften des Ziellands sind zu beachten.
Ein ausreichendes Abstandhalten wird empfohlen. Weitere Beschränkungen bestehen nicht. In privaten Kliniken werden auch COVID-Infektionen nur gegen Vorkasse behandelt. Die Kosten sind sehr hoch (siehe Medizinische Versorgung). Kreditkartenlimits sollten entsprechend erhöht werden – auch bei bestehendem Reisekrankenversicherungsschutz. Patienten müssen meist in Vorlage treten.
In allen anderen Fällen wird ein Visum vor Einreise benötigt.
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
Für die Vereinigten Mexikanischen Staaten gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren. Das Studentenvisum berechtigt dazu, ein Studium in Mexiko aufnehmen zu dürfen. Das Praktikumsvisum berechtigt dazu, ein Praktikum in Mexiko aufnehmen zu dürfen.
Alle anderen Staatsangehörigen benötigen ein Visum vor Einreise (siehe Besonderheiten).
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
Für die Vereinigten Mexikanischen Staaten gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren. Das Studentenvisum berechtigt dazu, ein Studium in Mexiko aufnehmen zu dürfen. Das Praktikumsvisum berechtigt dazu, ein Praktikum in Mexiko aufnehmen zu dürfen.
Ein Visum muss nicht mehr beantragt werden, wenn sich Staasangehörige der EU-Länder bis zu maximal 180 Tagen in Mexiko aufhalten und keine vergütete Aktivität in Mexiko ausüben.
ALLE Besucher, die sich in Mexiko unter 180 Tagen aufhalten werden aber eine vergütete Aktivität ausüben, benötigen das "Gechäftsvisum", welches durch den Arbeitgeber bei der Mexikanischen Ausländerbehörde (Instituto Nacional de Migración) in Mexiko beantragt werden muss. Das Konsulat führt lediglich ein Interview mit dem Antragsteller durch.
Für einen Aufenthalt von mehr als 180 Tagen, muss ein Visum beantragt werden.
Für viele Nationalitäten gelten unterschiedliche Einreisebestimmungen, die Sie unter der folgenden E-Mail-Adresse erfragen können: info@consulmexfrankfurt.org
Das Generalkonsulat in Frankfurt ist nur für Antragsteller mit Wohnsitz in den folgenden Bundesländern zuständig:
Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland
Das Konsulat der Botschaft von Mexiko in Berlin (Telefon: 030-269 323-0) ist zuständig für Antragsteller aus den folgenden Bundesländern:
Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Das Touristenvisum berechtigt den Antragsteller dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen
Das Praktikumsvisum berechtigt dazu, ein Praktikum in Mexiko aufzunehmen. Eine persönliche Abholung des Reisepasses im Konsulat von Mexiko in Frankfurt am Main ist zwingend notwendig.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen
Das Studentenvisum berechtigt dazu, ein Studium in Mexiko aufzunehmen. Eine persönliche Abholung des Reisepasses im Konsulat von Mexiko in Frankfurt am Main ist zwingend notwendig.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen
Das Visum berechtigt dazu, ein freiwilliges soziales Jahr in Mexiko zu absolvieren. Eine persönliche Abholung des Reisepasses im Konsulat von Mexiko in Frankfurt am Main ist zwingend notwendig.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen
Das Visum berechtigt dazu, einen Zivildienst in Mexiko zu absolvieren. Eine persönliche Abholung des Reisepasses im Konsulat von Mexiko in Frankfurt am Main ist zwingend notwendig.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer