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Einreise- & Visum-Bestimmungen


Flagge von ##COUNTRYNAME##

Republik Mongolei (MN)


Covid-19 Informationen

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen der Mongolei.

Im Personenverkehr ist die Einreise über den internationalen Flughafen Chinggis Khaan möglich, außerdem ist die Landgrenze zu Russland geöffnet. Sämtliche in die Mongolei einreisenden Personen müssen bei der Grenzkontrolle eine Gesundheitserklärung vorlegen. Eine Test- und Quarantänepflicht besteht nicht, diese Regelung gilt unabhängig vom Impfstatus.

Ausreise und Transit

Ein Transitaufenthalt ist grundsätzlich möglich.

Im Personenverkehr ist die Grenze zu China nach wie vor für den Personenverkehr geschlossen, hier ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

Beschränkungen im Land

Die mongolische Regierung hat diverse Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung beschlossen. In Ulan Bator gilt derzeit die Stufe der Bereitschaft (Level Gelb, Stufe 2 von 4). An den Landgrenzen gilt nach wie vor die Stufe der erhöhten Bereitschaft (Level Orange, Stufe 3 von 4), eine Einreise per Auto auf dem Landweg ist aus Russland möglich, für die Einreise auf dem Landweg aus China ist eine Genehmigung der mongolischen Staatssonderbehörde erforderlich.

In der Öffentlichkeit gilt Maskenpflicht sowie die Einhaltung von Abstandsregeln. Verstöße dagegen können mit einer hohen Geldstrafe geahndet werden. An Gebäudeeingängen werden häufig Fiebermessungen durchgeführt.

Empfehlungen

  • Informieren Sie sich vor Reiseantritt über Maßnahmen der mongolischen Regierung bei der staatlichen Nachrichtenagentur Montsame und auf der Webseite des mongolischen Außenministeriums.
  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
  • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
  • Wenn Sie sich derzeit in der Mongolei aufhalten, informieren Sie sich auch über die Homepage der Deutschen Botschaft Ulan Bator.
  • Erkundigen Sie sich unbedingt bei der mongolischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum ist für einen Aufenthalt bis 30 Tage möglich.

Für die Republik Mongolei gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt den Antragsteller dazu, das Land ausschließlich touristisch zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt den Antragsteller dazu, Konferenzen und Messen zu besuchen oder z. B. Verhandlungen zu führen.

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum ist möglich für folgende Staatsangehörige:

  • Staatsbürger von Hong Kong bis 14 Tage Aufenthalt (mehr als 14 Tage gebührenpflichtig)
  • Staatsbürger von Israel bis 30 Tage Aufenthalt
  • Staatsbürger von Kasachstan bis 90 Tage Aufenthalt
  • Staatsbürger von Malaysia bis 1 Monat Aufenthalt
  • Staatsbürger von den Philippinen bis 21 Tage Aufenthalt
  • Staatsbürger von Singapur bis 14 Tage Aufenthalt
  • Staatsbürger von Japan bis 30 Tage Aufenthalt

Alle anderen Staatsangehörigen benötigen auf jeden Fall für die Einreise ein Visum.

Für die Republik Mongolei gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt den Antragsteller dazu, das Land ausschließlich touristisch zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt den Antragsteller dazu, Konferenzen und Messen zu besuchen oder z. B. Verhandlungen zu führen.

Besonderheiten

Registrierungspflicht

  • Besucher, die sich länger als 30 Tage in der Mongolei aufhalten, müssen sich in den ersten 7 Tagen beim Ministerium für Justiz und Inneres, Ausländerbüro Ulan Bator anmelden und vor der Ausreise wieder abmelden.

Fakten

  • Hauptstadt: Ulan Bator (russ.)
  • Amtsprache: Mongolisch
  • Währung: Tögrög ⇒ Währungsrechner öffnen
  • Telefonvorwahl: +976

Informationen zum Touristenvisum

Das Touristenvisum ist ab Ausstellung 90 Tage gültig und berechtigt einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen ab Einreisedatum. Das Touristenvisum berechtigt den Antragsteller dazu, das Land ausschließlich touristisch zu bereisen und dort Urlaub zu machen.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik oder
    • nationaler Reisepass mit gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit bei Einreise mindestens 1 Jahr
    • mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“ 
  • Kinderreisepass
    • Passgültigkeit bei Einreise mindestens 1 Jahr
    • mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
  • 1 Passfoto des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 1 Visa Antragsformular
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben
  • Reisebestätigung
    • Kopie der Bestätigung eines Reisebüros über die bezahlte Hin- und Rückreise.
  • Einreisebestätigung des mongolischen Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten bei Reisen mit einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen.
    • Der mongolische Reiseveranstalter muss beim Ministerium schriftlich eine Einladung mit allen notwendigen Daten des Reisenden einreichen. Die Bestätigung der Einladung durch das mongolische Konsularamt wird direkt an die Botschaft geschickt.

Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.

Informationen zum Geschäftsvisum

Das Geschäftsvisum ist ab Ausstellung 90 Tage gültig und berechtigt einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen ab Einreisedatum. Das Touristenvisum berechtigt den Antragsteller dazu, das Land ausschließlich touristisch zu bereisen und dort Urlaub zu machen.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik oder
    • nationaler Reisepass mit gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit bei Einreise mindestens 1 Jahr
    • mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“ 
  • 1 Passfoto des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 1 Visa Antragsformular
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben
  • Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma
    • Es muss ein Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit Angaben über den Grund und die Dauer der Reise sowie der Bestätigung darüber, dass die Reise- und Aufenthaltskosten von der Firma übernommen werden, vorgelegt werden.
  • Einladungsbestätigung vom mongolischen Ministerium für auswärtige Angelegenheiten bei Reisen mit einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen.
    • Bei Beantragung eines Visums mit einer Gültigkeit von mehr als 30 Tagen ist die Genehmigung der Auslandsbehörde der Mongolei erforderlich.
    • Die einladende mongolische Firma muss beim Ministerium schriftlich eine Einladung mit allen notwendigen Daten des Reisenden einreichen. Die Bestätigung der Einladung durch das mongolische Konsularamt wird direkt an die Botschaft geschickt.

Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.

Visum bestellen

Konsulate
in Deutschland
  • Mongolei Botschaft Berlin
    Hausvogteiplatz 14
    10117 Berlin
  • Mongolei Honorarkonsulat Hamburg
    Elbchaussee 54
    22765 Hamburg
  • Mongolei Honorarkonsulat Frankfurt am Main
    Eschersheimer Landstr. 60-62
    60322 Frankfurt am Main
  • Mongolei Honorarkonsulat München
    Reitmorstr. 15
    80538 München

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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