Einreise- & Visum-Bestimmungen
Vor Reisen nach Syrien wird gewarnt.
Alle Deutschen, die das Land noch nicht verlassen haben, werden zur Ausreise aus Syrien aufgefordert.
Informationsstand: 07.07.2021

Arabische Republik Syrien (SY)
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist nicht möglich
- Es wird ein Visum vor Einreise benötigt
Für die Arabische Republik Syrien gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Transitvisum berechtigt dazu, das Land zu Durchreisen, um zu seinem Zielland zu gelangen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren. Das Journalistenvisum berechtigt dazu, Filme zu drehen und Interviews zu führen.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist nicht möglich
- Es wird ein Visum vor Einreise benötigt
Für die Arabische Republik Syrien gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Transitvisum berechtigt dazu, das Land zu Durchreisen, um zu seinem Zielland zu gelangen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren. Das Journalistenvisum berechtigt dazu, Filme zu drehen und Interviews zu führen.
Besonderheiten
Einreiseverweigerung
Das Visum verliert seine Gültigkeit bei Vorhandensein eines israelischen Vermerks sowie Vermerke der Grenzübergangsstellen Taba, Wadi-Araba, Jordantal (Wadi Al ordon) Rafah und Sharam Al-Sheikh.
bei Einreise / nach Einreise
-
mit dem Pkw
Internationale Zulassung
Internationaler Führerschein
"Carner de Passage"
Fahrer mit Leihwagen: Vollmacht des Fahrzeughalters
Diesel PKWs: Aufenthalt für 1 Woche (kann um 1 Woche verlängert werden).
Registrierungspflicht
- Bei einem Aufenthalt, der 45 Tage überschreitet, sind ausländische Staatsangehörige verpflichtet, sich bei der syrischen Pass- und Einwanderungsbehörde (Head Office of Immigration in Damaskus) zu melden.
- Nach Auskunft des Auswärtigen Amtes lautet der Stempel im Reisepass, der zur Vorsprache verpflichtet, noch auf 15 Tage (Altregelung).
Fakten
- Hauptstadt: Damaskus
- Amtsprache: Arabisch
- Währung: Syrische Lira ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +963
Informationen zum Transitvisum
Das Transitvisum berechtigt dazu, das Land zu Durchreisen, um zu seinem Zielland zu gelangen..
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei Visabeantragung mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
- Im Reisepass darf kein israelischer Einreisestempel oder Einreisestempel von an Israel grenzenden Ländern sein. Andernfalls wird die Einreise nach Syrien verweigert.
-
Kinderreisepass
- Passgültigkeit bei Visabeantragung mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
- Im Reisepass darf kein israelischer Einreisestempel oder Einreisestempel von an Israel grenzenden Ländern sein. Andernfalls wird die Einreise nach Syrien verweigert.
-
2 Passfotos des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- identisch
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
2 Visa Antragsformulare
- vollständig ausgefüllt, möglichst mit Schreibmaschine oder PC
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
- Reisebestätigung in Kopie
- Kopie des Visums des Ziellandes
Informationen zum Touristenvisum
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei Visabeantragung mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
- Im Reisepass darf kein israelischer Einreisestempel oder Einreisestempel von an Israel grenzenden Ländern sein. Andernfalls wird die Einreise nach Syrien verweigert.
-
Kinderreisepass
- Passgültigkeit bei Visabeantragung mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
- Im Reisepass darf kein israelischer Einreisestempel oder Einreisestempel von an Israel grenzenden Ländern sein. Andernfalls wird die Einreise nach Syrien verweigert.
-
2 Passfotos des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- identisch
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
2 Visa Antragsformulare
- vollständig ausgefüllt, möglichst mit Schreibmaschine oder PC
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
- Reisebestätigung in Kopie
Informationen zum Journalistenvisum
Das Journalistenvisum berechtigt dazu, Filme zu drehen und Interviews zu führen.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei Visabeantragung mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
- Im Reisepass darf kein israelischer Einreisestempel oder Einreisestempel von an Israel grenzenden Ländern sein. Andernfalls wird die Einreise nach Syrien verweigert.
-
3 Passfotos des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- identisch
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
2 Visa Antragsformulare
- vollständig ausgefüllt, möglichst mit Schreibmaschine oder PC
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
- Reisebestätigung in Kopie
- Kurzer Lebenslauf
- Schreiben, in dem der Antragsteller seine Reise ausführlich erläutert
- Schreiben des Auftraggebers mit ausführlicher Vorstellung
Informationen zum Geschäftsvisum
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei Visabeantragung mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
- Im Reisepass darf kein israelischer Einreisestempel oder Einreisestempel von an Israel grenzenden Ländern sein. Andernfalls wird die Einreise nach Syrien verweigert.
-
2 Passfotos des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- identisch
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
2 Visa Antragsformulare
- vollständig ausgefüllt, möglichst mit Schreibmaschine oder PC
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
- Reisebestätigung in Kopie
-
Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma
Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit den folgenden Angaben:- Grund und Dauer der Reise
- Art und Umfang der beabsichtigten Tätigkeit
- Aufenthaltsorte, Adressdaten des angolanischen Partners
- Bestätigung, dass die anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten von der Firma übernommen werden
- Adressat: Botschaft der Arabischen Republik Syrien, Konsularabteilung, Rauchstr. 25, 10787 Berlin
im Web
in Deutschland
- Syrien Botschaft Berlin
Rauchstr. 25
10787 Berlin - Syrien Honorarkonsulat Hamburg
Osakaallee 11
20457 Hamburg - Syrien Honorarkonsulat Bremen
Anne-Conway-Str. 5
28359 Bremen
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer