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Einreise- & Visum-Bestimmungen

Aktuelle Meldungen zum Land
Reisewarnung des Auswärtigen Amts zu Syrien
Vor Reisen nach Syrien wird gewarnt.
Alle Deutschen, die das Land noch nicht verlassen haben, werden zur Ausreise aus Syrien aufgefordert.
Informationsstand: 07.07.2021

Flagge von ##COUNTRYNAME##

Arabische Republik Syrien (SY)


Informationen für deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist nicht möglich

  • Es wird ein Visum vor Einreise benötigt

Für die Arabische Republik Syrien gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Transitvisum berechtigt dazu, das Land zu Durchreisen, um zu seinem Zielland zu gelangen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren. Das Journalistenvisum berechtigt dazu, Filme zu drehen und Interviews zu führen.

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist nicht möglich

  • Es wird ein Visum vor Einreise benötigt

Für die Arabische Republik Syrien gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Transitvisum berechtigt dazu, das Land zu Durchreisen, um zu seinem Zielland zu gelangen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren. Das Journalistenvisum berechtigt dazu, Filme zu drehen und Interviews zu führen.

Besonderheiten

Einreiseverweigerung

Das Visum verliert seine Gültigkeit bei Vorhandensein eines israelischen Vermerks sowie Vermerke der Grenzübergangsstellen Taba, Wadi-Araba, Jordantal (Wadi Al ordon) Rafah und Sharam Al-Sheikh.

bei Einreise / nach Einreise

  • mit dem Pkw
    Internationale Zulassung
    Internationaler Führerschein
    "Carner de Passage"
    Fahrer mit Leihwagen: Vollmacht des Fahrzeughalters
    Diesel PKWs: Aufenthalt für 1 Woche (kann um 1 Woche verlängert werden).

Registrierungspflicht

  • Bei einem Aufenthalt, der 45 Tage überschreitet,  sind ausländische Staatsangehörige verpflichtet, sich bei der syrischen Pass- und Einwanderungsbehörde (Head Office of Immigration in Damaskus) zu melden.
  • Nach Auskunft des Auswärtigen Amtes lautet der Stempel im Reisepass, der zur Vorsprache verpflichtet, noch auf 15 Tage (Altregelung).

Fakten

Informationen zum Transitvisum

Das Transitvisum berechtigt dazu, das Land zu Durchreisen, um zu seinem Zielland zu gelangen..

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit bei Visabeantragung mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
    • Im Reisepass darf kein israelischer Einreisestempel oder Einreisestempel von an Israel grenzenden Ländern sein. Andernfalls wird die Einreise nach Syrien verweigert.
  • Kinderreisepass
    • Passgültigkeit bei Visabeantragung mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
    • Im Reisepass darf kein israelischer Einreisestempel oder Einreisestempel von an Israel grenzenden Ländern sein. Andernfalls wird die Einreise nach Syrien verweigert.
  • 2 Passfotos des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • identisch
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 2 Visa Antragsformulare
    • vollständig ausgefüllt, möglichst mit Schreibmaschine oder PC
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
  • Reisebestätigung in Kopie
  • Kopie des Visums des Ziellandes

Informationen zum Touristenvisum

Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit bei Visabeantragung mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
    • Im Reisepass darf kein israelischer Einreisestempel oder Einreisestempel von an Israel grenzenden Ländern sein. Andernfalls wird die Einreise nach Syrien verweigert.
  • Kinderreisepass
    • Passgültigkeit bei Visabeantragung mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
    • Im Reisepass darf kein israelischer Einreisestempel oder Einreisestempel von an Israel grenzenden Ländern sein. Andernfalls wird die Einreise nach Syrien verweigert.
  • 2 Passfotos des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • identisch
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 2 Visa Antragsformulare
    • vollständig ausgefüllt, möglichst mit Schreibmaschine oder PC
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
  • Reisebestätigung in Kopie

Informationen zum Journalistenvisum

Das Journalistenvisum berechtigt dazu, Filme zu drehen und Interviews zu führen.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit bei Visabeantragung mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
    • Im Reisepass darf kein israelischer Einreisestempel oder Einreisestempel von an Israel grenzenden Ländern sein. Andernfalls wird die Einreise nach Syrien verweigert.
  • 3 Passfotos des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • identisch
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 2 Visa Antragsformulare
    • vollständig ausgefüllt, möglichst mit Schreibmaschine oder PC
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
  • Reisebestätigung in Kopie
  • Kurzer Lebenslauf
  • Schreiben, in dem der Antragsteller seine Reise ausführlich erläutert
  • Schreiben des Auftraggebers mit ausführlicher Vorstellung

Informationen zum Geschäftsvisum

Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit bei Visabeantragung mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
    • Im Reisepass darf kein israelischer Einreisestempel oder Einreisestempel von an Israel grenzenden Ländern sein. Andernfalls wird die Einreise nach Syrien verweigert.
  • 2 Passfotos des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • identisch
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 2 Visa Antragsformulare
    • vollständig ausgefüllt, möglichst mit Schreibmaschine oder PC
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
  • Reisebestätigung in Kopie
  • Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma
    Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit den folgenden Angaben:
    • Grund und Dauer der Reise
    • Art und Umfang der beabsichtigten Tätigkeit
    • Aufenthaltsorte, Adressdaten des angolanischen Partners
    • Bestätigung, dass die anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten von der Firma übernommen werden
    • Adressat: Botschaft der Arabischen Republik Syrien, Konsularabteilung, Rauchstr. 25, 10787 Berlin
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Konsulate
in Deutschland
  • Syrien Botschaft Berlin
    Rauchstr. 25
    10787 Berlin
  • Syrien Honorarkonsulat Hamburg
    Osakaallee 11
    20457 Hamburg
  • Syrien Honorarkonsulat Bremen
    Anne-Conway-Str. 5
    28359 Bremen

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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