Einreise- & Visum-Bestimmungen
Portugiesische Republik (PT)
Covid-19 Informationen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Portugals.
Für Einreisende auf dem Luft-, See- und Landweg aus Deutschland, wie aus allen EU- und Schengen-Staaten, gelten aktuell keine Beschränkungen mehr.
Ausreise und Transit
Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg sind die Reise- und Sicherheitshinweise aller Transitländer zu beachten.
Beschränkungen im Land
Der Alarmzustand aufgrund der COVID-19-Pandemie ist beendet.
Die Maskenpflicht gilt nur noch in medizinischen Einrichtungen (wie z.B. Krankenhäusern, Seniorenheimen etc.).
Empfehlungen
- Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich im Bedarfsfall an einen Arzt, der auch COVID-19 Tests verschreiben kann. Eine Quarantänepflicht gilt nicht mehr.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist möglich
- Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Portugal kein Visum.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
-
Reisepass der Bundesrepublik Deutschland
Passgültigkeit: gültig oder bis zu 1 Jahr nach Ablauf der Gültigkeit -
Vorläufiger Reisepass
Passgültigkeit: muss gültig sein -
Personalausweis
Gültigkeit: gültig oder bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit -
Vorläufiger Personalausweis
Gültigkeit: muss gültig sein
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist für folgende Staatsangehörige möglich
-
visumfrei für alle EU-Bürger
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
-
Reisende mit Schengenvisa
Reisende, die mit einem Schengen-Visum in das Schengen-Gebiet eingereist sind, können während der Gültigkeitsdauer des Visums innerhalb dieses Gebietes reisen. Auch wenn es an den Innengrenzen des Schengen-Gebietes keine Kontrollen gibt, müssen visumpflichtige Personen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Gebiet einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis eines Schengen-Staates mitführen.
Alle anderen Staatsangehörigen benötigen ein Visum vor Einreise.
Einreisebestimmungen für die oben genannten Staatsangehörigen ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
- gültiger nationaler Reisepass
Fakten
- Hauptstadt: Lissabon
- Amtsprache: Portugiesisch
- Währung: Euro ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +351
im Web
in Deutschland
- Portugal Konsulat Berlin
Zimmerstr. 56
10117 Berlin - Portugal Konsulat Hamburg
Gänsemarkt 23/2.Stock
20354 Hamburg - Portugal Konsulat Düsseldorf
Graf-Adolf-Straße 16/4. Stock
40212 Düsseldorf - Portugal Konsulat Frankfurt/M.
Zeppelinallee 15
60325 Frankfurt am Main - Portugal Konsulat Stuttgart
Königstraße 20/1.Stock
70173 Stuttgart
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer