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Einreise- & Visum-Bestimmungen


Flagge von ##COUNTRYNAME##

Republik Argentinien (AR)


Covid-19 Informationen

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Argentiniens.

Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen.

Detaillierte Informationen zu den aktuellen Einreisebestimmungen bietet die Webseite der argentinischen Regierung.

Ausreise und Transit

Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.

Beschränkungen im Land

In Argentinien gilt weiterhin der sanitäre Notstand. Auf dieser Grundlage können kurzfristig Restriktionen für das gesamte öffentliche Leben verhängt werden (ASPO).

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist derzeit nur in ausgeschilderten Bereichen erforderlich.

Empfehlungen

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
  • Verfolgen Sie die Informationen der argentinischen Regierung, ggf. auch der Provinzregierungen.

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist möglich:

  • für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen (eine Aufenthaltsverlängerung kann einmalig bei der zuständigen Ausländerbehörde (Direccion Nacional de Migraciones) um weitere 90 Tage beantragt werden).
  • wenn keine Arbeitsaufnahme erfolgt
  • wenn keine berufliche, schulische oder studentische Ausbildung erfolgt
  • wenn bisher kein Visumantrag oder die Einreise abgelehnt wurde

In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • Mindestens 3 Monate gültiger Reisepass oder Kinderreisepass
  • Flugtickets
  • Reisedokumente für die Rück- oder Weiterreise

Für die Republik Argentinien gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt den Antragsteller dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt den Antragsteller dazu, Konferenzen und Messen zu besuchen oder z. B. Verhandlungen zu führen.

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum für die folgenden Staatsangehörigen ist möglich:

  • Andorra, Australien, Barbados, Belgien, Bolivien, Brasilien, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Dänemark, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Guatemala, Guyana, Haiti, Heiliger Stuhl, Honduras, Hong Kong (Staatsangehörige der VR China mit Wohnsitz in der Verwaltungsregion Hong Kong, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kanada, Kolumbien, Korea, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Malta, Mexiko, Monaco, Montenegro, Nicaragua, Norwegen, Neuseeland, Niederlande ,Österreich, Panama, Paraguay, Peru, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vicent und die Grenadinen, Südafrika, Thailand, Trinidad und Tobago, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Uruguay, USA, Venezuela, Zypern.
  • für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen
  • wenn keine Arbeitsaufnahme erfolgt
  • wenn keine berufliche, schulische oder studentische Ausbildung erfolgt
  • wenn bisher kein Visumantrag oder die Einreise abgelehnt wurde

In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.

Einreisebestimmungen für die oben genannten Staatsangehörigen ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • Mindestens 3 Monate gültiger Reisepass oder Kinderreisepass
  • Flugtickets
  • Reisedokumente für die Rück- oder Weiterreise

Für die Republik Argentinien gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt den Antragsteller dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt den Antragsteller dazu, Konferenzen und Messen zu besuchen oder z. B. Verhandlungen zu führen.

Besonderheiten

Zuständige Konsulate

Konsularbezirk:
Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Konsularabteilung der Botschaft der Republik Argentinien in Berlin:
Kleiststraße 23-26, 10787 Berlin

Terminvereinbarung unter Tel.: +49 (0)30-22 66 89 30 / 24
Tel.: +49 (0)30 22 66 89 0
Fax: +49 (0)30 22 91 40 0

Konsularbezirk:
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland
Konsulat der Republik Argentinien in Bonn:
Robert Koch-Strasse 104, 53127 Bonn
Tel.: +49 (0)228 24 96 28 8 / 38 4
Fax: +49 (0)228 24 96 287

Konsularbezirk:
Baden Württemberg, Bayern und Hessen
Generalkonsulat und Zentrum für Wirschaftsförderung der Republik Argentinien in Frankfurt am Main:
Eschersheimer Landstrasse 19-21, 60322 Frankfurt
Tel.: +49 (0)69 97 20 03 0
Fax: +49 (0)69 17 54 19

Konsularbezirk:
Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg Vorpommern
Generalkonsulat der Republik Argentinien in Hamburg:
Mittelweg 141, 20148 Hamburg
Tel.: +49 (0)40 / 44 18 46 0
Fax: +49 (0)40 / 41 05 10 3

Ausführliche Informationen zu weiteren Visa-Arten erhalten Sie auf der Web-Seite der Argentinischen Botschaft unter:
» http://www.ealem.mrecic.gov.ar/de

Fakten

  • Hauptstadt: Buenos Aires
  • Amtsprache: Spanisch
  • Währung: Argentinischer Peso ⇒ Währungsrechner öffnen
  • Telefonvorwahl: +54

Informationen zum Touristenvisum

Achtung: Persönliche Beantragung erforderlich!

Es wird empfohlen, mit einem Vorlauf von mindestens 45 Tagen vor dem Abreisedatum Kontakt mit der zuständigen Konsularabteilung aufzunehmen.

Für die Vorbereitung eines Konsulatstermins sollten folgende Unterlagen mit genügend Vorlauf in Kopie per Post, Fax oder E-Mail an die Konsularabteilung geschickt werden:

  • Telefonische Vereinbarung eines Termins bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Konsulats
  • Vorlage des noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepasses
  • Zweifach ausgefülltes Antragsformular (hier herunterladen)
  • Zwei Passfotos 4 x 4 cm;
  • Nachweis finanzieller Mittel für die Aufenthaltsdauer in Argentinien in Höhe von mindestens 50 USD pro Tag (Gehaltsbescheinigung, Kreditkarte mit entsprechender Deckung, Kontoauszüge der letzten 3 Monate, etc.)
  • Hotelreservierung in Argentinien, mit Vorauszahlung oder durch Kreditkarte gewährleistet
  • Reservierung des Hin- und Rückflugtickets
  • Gespräch mit dem Konsularbeamten; und
  • Entrichtung der Konsulargebühren in Höhe von EUR 30.

Informationen zum Geschäftsvisum

Achtung: Persönliche Beantragung erforderlich!

Dieses Visum ist für Geschäftsleute vorgesehen, die Kunden besuchen, Geschäfte tätigen, Marktstudien durchführen, an Messen oder Ausstellungen teilnehmen möchten, und ähnliches. Das Visum berechtigt zu einem Aufenthalt von 90 Tagen.

Anforderungen:

  • Telefonische Terminvereinbarung bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Konsulats (siehe Besonderheiten)
  • Gültiger Reisepass;
  • Ausgefülltes Antragsformular in zweifacher Ausfertigung (hier herunterladen)
  • Zwei Passfotos, 4 x 4 cm.
  • Buchungsbestätigung des Hin- und Rückflugtickets;
  • Wenn die Reise aufgrund einer Einladung durch eine in Argentinien ansässige Firma oder Person erfolgt: Die entsprechende Firma oder Person muss die Einladung bei der argentinischen Ausländerbehörde (Dirección Nacional de Migraciones) einreichen und erst sobald die entsprechende Genehmigung durch die Ausländerbehörde erteilt wurde, kann das Visum in dieser Konsularabteilung (oder in der konsularischen Vertretung, die von der Ausländerbehörde benannt wird) erteilt werden. Die Teilnehmer an Messen und Ausstellungen gehören auch zu dieser Kategorie, daher muss die Einladung der Organisatoren oder die Anmeldung zur Messe bei der argentinischen Ausländerbehörde vorgelegt werden, um die entsprechende Genehmigung zu erhalten und so die konsularische Vertretung zu befähigen, das entsprechende Visum zu erteilen
  • Wenn die Reise nicht aufgrund einer Einladung durch eine in Argentinien ansässige Firma oder Person erfolgt: In diesem Fall ist ein Schreiben der Firma in Deutschland vorzulegen (mit vollständiger Angabe aller Daten der Firma), in dem ein Visum für den Antragsteller beantragt wird. Das Schreiben sollte Angaben zum Zweck und zur Dauer des Aufenthaltes enthalten. Darüber hinaus sollte aus dem Schreiben hervorgehen, ob die Firma die moralische und finanzielle Verantwortung für den Aufenthalt des Geschäftsreisenden übernimmt, sowie die Daten der Personen oder Firmen zu denen er Kontakt in Argentinien aufnehmen wird. Außerdem muss ausdrücklich bestätigt werden, dass die Reise nicht aufgrund einer Einladung durch eine in Argentinien ansässige Firma oder Person erfolgt. Das Anschreiben ist im Original in spanischer Sprache vorzulegen und die Unterschrift des Vertreters der Firma von einem Notar zu beglaubigen und mit der "Haager Apostille" überzubeglaubigen.
  • Gespräch mit dem Konsularbeamten, falls notwendig; und
  • Entrichtung der Konsulargebühren in Höhe von EUR 50.

Für die Vorbereitung des Termins sollten die genannten Unterlagen mit genügend Vorlauf in Kopie per Post, Fax oder E-Mail an die zuständige Konsularabteilung geschickt werden.

Visum bestellen

Konsulate
in Deutschland
  • Argentinien Botschaft Berlin
    Von-der-Heydt-Str. 2
    10785 Berlin
  • Argentinien Generalkonsulat Hamburg
    Mönckebergstr. 22
    20095 Hamburg
  • Argentinien Konsulat Bonn
    Robert-Koch-Str. 104
    53127 Bonn
  • Argentinien Generalkonsulat Frankfurt am Main
    Eschersheimer Landstr. 19-21
    60322 Frankfurt am Main

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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