Vor Reisen in den Gazastreifen wird gewarnt.
Von Reisen und Aufenthalten in das unmittelbar angrenzende Gebiet sowie die Regionen in und um die Städte Jenin und Nablus im Westjordanland wird derzeit dringend abgeraten.
Von Aufenthalten im unmittelbaren Grenzgebiet zu Libanon und Syrien, insbesondere östlich der Straße 98, wird abgeraten. [... mehr]
Informationsstand: 08.08.2022
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisestimmungen nach Israel bei den israelischen Behörden.
Die Einreise nach Israel ist unabhängig vom Impf- oder Genesenen-Status möglich. Die bisherigen Test- und Isolationspflichten für Reisende sind bis auf Weiteres ausgesetzt. Die Einreise ist somit ohne vorherige Tests und ohne Isolation nach Einreise möglich.
Ein Nachweis über eine Reisekrankenversicherung, die auch die Behandlung bei einer COVID-19-Erkrankung abdeckt, ist verpflichtend.
Es bestehen derzeit keine pandemiebezogenen Einschränkungen für Transit und Ausreise.
COVID-19-bedingte Beschränkungen in Israel werden entsprechend der epidemiologischen Lage laufend angepasst.
In Israel wurde die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aufgehoben. Eine Empfehlung gilt weiterhin an Orten mit besonders hohem Ansteckungsrisiko (u.a. am Flughafen, in Krankenhäusern und in Pflegeeinrichtungen).
Auch in den Palästinensischen Gebieten besteht im Alltag keine Pflicht mehr zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Informieren Sie sich vor Reiseantritt über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen (z.B. Einreisesperren) bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health.
Bitte verfolgen Sie aufmerksam aktuelle Hinweise vor Ort bzw. in den Medien.
Kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
Halten Sie sich auch vor Ort über die Corona-Lage informiert. Das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für Ägypten - Teilreisewarnung für den Norden der Sinai-Halbinsel -.
In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
Für den Staat Israel gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen. Das Studentenvisum berechtigt dazu, ein Studium in Israel aufzunehmen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren. Das Arbeitsvisum berechtigt dazu, eine Arbeit in Israel aufzunehmen. Das Voluntärvisa berechtigt dazu, entsprechende Tätigkeiten in Israel aufzunehmen.
Alle oben nicht genannten Staatsangehörigen benötigen ein Visum vor Einreise.
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
Für den Staat Israel gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen. Das Studentenvisum berechtigt dazu, ein Studium in Israel aufzunehmen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren. Das Arbeitsvisum berechtigt dazu, eine Arbeit in Israel aufzunehmen. Das Voluntärvisa berechtigt dazu, entsprechende Tätigkeiten in Israel aufzunehmen.
Bei der Einreise nach Israel über den Flughafen Ben Gurion erhält im Rahmen eines Pilotprojektes der israelischen Grenzbehörden jeder Reisende eine Einreisekarte („Border Control Clearance“) ausgestellt, die bis zur Ausreise aufbewahrt werden muss. Ein Einreisestempel im Pass wird dann nicht mehr angebracht. Bei der Überquerung von Kontrollpunkten, insbesondere im Westjordanland, sollte die Einreisekarte zur Vermeidung von Schwierigkeiten mitgeführt werden. Bei der Einreise über andere Grenzübergänge, bei denen dieses Verfahren noch nicht zum Einsatz kommt, sollte darauf geachtet werden, dass ein israelischer Sichtvermerk in den Pass gestempelt wird, der die maximale Aufenthaltsdauer (üblicherweise drei Monate) angibt. Auf Wunsch kann dieser in der Regel auch auf ein separates Papier gestempelt werden, das bis zur Ausreise aufbewahrt werden sollte.
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Das Studentenvisum berechtigt dazu, ein Studium in Israel aufzunehmen.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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