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Einreise- & Visum-Bestimmungen

Aktuelle Meldungen zum Land
Israel: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts
Vor Reisen in den Gazastreifen wird gewarnt.
Von Reisen und Aufenthalten in das unmittelbar angrenzende Gebiet sowie die Regionen in und um die Städte Jenin und Nablus im Westjordanland wird derzeit dringend abgeraten.
Von Aufenthalten im unmittelbaren Grenzgebiet zu Libanon und Syrien, insbesondere östlich der Straße 98, wird abgeraten. [... mehr]
Informationsstand: 08.08.2022

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Staat Israel (IL)


Covid-19 Informationen

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisestimmungen nach Israel bei den israelischen Behörden.

Die Einreise nach Israel ist unabhängig vom Impf- oder Genesenen-Status möglich. Die bisherigen Test- und Isolationspflichten für Reisende sind bis auf Weiteres ausgesetzt. Die Einreise ist somit ohne vorherige Tests und ohne Isolation nach Einreise möglich.

Ein Nachweis über eine Reisekrankenversicherung, die auch die Behandlung bei einer COVID-19-Erkrankung abdeckt, ist verpflichtend.

Ausreise und Transit

Es bestehen derzeit keine pandemiebezogenen Einschränkungen für Transit und Ausreise.

Beschränkungen im Land

COVID-19-bedingte Beschränkungen in Israel werden entsprechend der epidemiologischen Lage laufend angepasst.

In Israel wurde die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aufgehoben. Eine Empfehlung gilt weiterhin an Orten mit besonders hohem Ansteckungsrisiko (u.a. am Flughafen, in Krankenhäusern und in Pflegeeinrichtungen).

Auch in den Palästinensischen Gebieten besteht im Alltag keine Pflicht mehr zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Empfehlungen

  • Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse weiterhin auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
  • Informieren Sie sich vor Reiseantritt über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen (z.B. Einreisesperren) bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health.

  • Bitte verfolgen Sie aufmerksam aktuelle Hinweise vor Ort bzw. in den Medien.

  • Kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.

  • Halten Sie sich auch vor Ort über die Corona-Lage informiert. Das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.

  • Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für Ägypten  - Teilreisewarnung für den Norden der Sinai-Halbinsel -.

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Ein Visum bei Einreise für deutsche Staatsangehörige ist möglich:

  • Deutsche Staatsangehörige, die am oder nach dem 01.01.1928 geboren sind, erhalten bei Ankunft eine kostenlose Einreisegenehmigung.

In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige mit Visum bei Einreise

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • Reisepass der Bundesrepublik Deutschland
    • Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
  • Kinderreisepass der Bundesrepublik Deutschland
    • Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate

Reisen mit Kindern

  • Seit dem 01.01.2011 muss für alle Kinder, die noch nicht volljährig sind, eine schriftliche, notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern oder des Erziegungsberechtigen vorgelegt werden.

Deutsche Staatsangehörige die vor dem 01.01.1928 geboren sind

  • Entnazifizierungserklärung
  • vollständig ausgefüllt
  • vom Antragsteller persönlich unterschrieben

Für den Staat Israel gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen. Das Studentenvisum berechtigt dazu, ein Studium in Israel aufzunehmen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren. Das Arbeitsvisum berechtigt dazu, eine Arbeit in Israel aufzunehmen. Das Voluntärvisa berechtigt dazu, entsprechende Tätigkeiten in Israel aufzunehmen.

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Ein Visum bei Einreise ist für folgende Staatsangehörige möglich:

  • Andorra, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Belgien, Bolivien, Brasilien, Bulgarien,Chile, Costa Rica, Dänemark, Domimica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Estland, Fiji, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Grenada, Griechenland, Großbritannien, Guatemala, Guinea, Haiti, Honduras, Hongkong, Irland, Island, Italien, Jamaika, Japan, Kanada, Kolumbien, Kroatien, Lettland, Lesotho, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Makedonien, Malawi, Malta, Mauritius, Mexico, Mikronesien, Monaco, Mongolei, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Östereich, Panama, Paraguay, Philippinen, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, San Marino, Singapur, Slowakei, Slowenien, St. Lucia, Südafrika, Südkorea, Spanien, St. Kitts & Nevis, Surinam, Swasiland, Schweden, Schweiz, Trinidad & Tobago, Tschechische Republik, Ukraine, Ungarn, Uruguay, Vanautu, Vereinigte Staaten von Amerika, Zypern.

Alle oben nicht genannten Staatsangehörigen benötigen ein Visum vor Einreise.

Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige mit Visum bei Einreise

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • Nationaler Reisepass
    • Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
  • Kinderreisepass
    • Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate

Reisen mit Kindern

  • Seit dem 01.01.2011 muss für alle Kinder, die noch nicht volljährig sind, eine schriftliche, notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern oder des Erziegungsberechtigen vorgelegt werden.

Für den Staat Israel gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen. Das Studentenvisum berechtigt dazu, ein Studium in Israel aufzunehmen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren. Das Arbeitsvisum berechtigt dazu, eine Arbeit in Israel aufzunehmen. Das Voluntärvisa berechtigt dazu, entsprechende Tätigkeiten in Israel aufzunehmen.

Besonderheiten

Einreisepraxis

Bei der Einreise nach Israel über den Flughafen Ben Gurion erhält im Rahmen eines Pilotprojektes der israelischen Grenzbehörden jeder Reisende eine Einreisekarte („Border Control Clearance“) ausgestellt, die bis zur Ausreise aufbewahrt werden muss. Ein Einreisestempel im Pass wird dann nicht mehr angebracht. Bei der Überquerung von Kontrollpunkten, insbesondere im Westjordanland, sollte die Einreisekarte zur Vermeidung von Schwierigkeiten mitgeführt werden. Bei der Einreise über andere Grenzübergänge, bei denen dieses Verfahren noch nicht zum Einsatz kommt, sollte darauf geachtet werden, dass ein israelischer Sichtvermerk in den Pass gestempelt wird, der die maximale Aufenthaltsdauer (üblicherweise drei Monate) angibt. Auf Wunsch kann dieser in der Regel auch auf ein separates Papier gestempelt werden, das bis zur Ausreise aufbewahrt werden sollte.

Bei Einreise

  • Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung des Visums nicht automatisch zur Einreise nach Israel berechtigt. Die endgültige Kontrolle findet an der Grenzübergangsstelle statt.

Arbeitsvisa

  • Arbeitsvisa und Arbeitsgenehmigungen können nicht im Konsulat beantragt werden.
  • Sie müssen durch den zukünftigen Arbeitgeber in Israel beim Innenministerium beantragt werden.

Voluntärvisa

  • Voluntäre benötigen für die Einreise nach Israel ein Voluntärvisum.
  • Dieses Visum muss bei der Voluntariatsstelle in Israel im zuständigen Innenministerium beantragt werden.

Fakten

  • Hauptstadt: Jerusalem
  • Amtsprache: Neuhebräisch, Arabisch
  • Währung: Neuer Israelischer Schekel (NIS) ⇒ Währungsrechner öffnen
  • Telefonvorwahl: +972

Informationen zum Touristenvisum

Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • Kinderreisepass
    • Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • 2 Passfotos des Antragstellers
    • biometrisch
    • farbig
    • nicht älter als 6 Monate
    • Größe: 5 x 5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 1 Visa Antragsformular
    • vollständig ausgefüllt
    • wichtig bei Privatadressen: Ihre vollständige Adresse in Israel (Name, Straße, Hausnummer, Ort)
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
  • Privateinladung bei Privatbesuchen
    • Privateinladung mit einer Kopie des Reisepasses oder des Personalausweises der einladenden Person aus Israel
  • Reisebestätigung
    • Kopie der Reservierungsbestätigung eines Reisebüros für die Hin- und Rückreise.
    • Bestätigung der Hotelreservierung.
  • Nachweis über die Finanzierung des Aufenthaltes in Israel
    alternativ:
    • Verdienstbescheinigung (kein Arbeitsvertrag)
    • BWA
    • Arbeitslosen- oder Sozialhilfebescheinigung
    • Rentenbescheid
    • Studentenbescheinigung mit Finanzierung des studentischen Aufenthaltes (z.B. Bafögbescheinigung)
    • Stipendiennachweis

Informationen zum Geschäftsvisum

Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • 2 Passfotos des Antragstellers
    • biometrisch
    • farbig
    • nicht älter als 6 Monate
    • Größe: 5 x 5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 1 Visa Antragsformular
    • vollständig ausgefüllt
    • wichtig bei Privatadressen: Ihre vollständige Adresse in Israel (Name, Straße, Hausnummer, Ort)
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
  • Reisebestätigung
    • Kopie der Reservierungsbestätigung eines Reisebüros für die Hin- und Rückreise.
    • Bestätigung der Hotelreservierung.
  • Nachweis über die Finanzierung des Aufenthaltes in Israel
    alternativ:
    • Verdienstbescheinigung (kein Arbeitsvertrag)
    • BWA
    • Arbeitslosen- oder Sozialhilfebescheinigung
    • Rentenbescheid
    • Studentenbescheinigung mit Finanzierung des studentischen Aufenthaltes (z.B. Bafögbescheinigung)
    • Stipendiennachweis

Informationen zum Studentenvisum

Das Studentenvisum berechtigt dazu, ein Studium in Israel aufzunehmen.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • 2 Passfotos des Antragstellers
    • biometrisch
    • farbig
    • nicht älter als 6 Monate
    • Größe: 5 x 5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 2 Visa Antragsformulare
    • vollständig ausgefüllt
    • wichtig bei Privatadressen: Ihre vollständige Adresse in Israel (Name, Straße, Hausnummer, Ort)
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
  • Nachweis über die Finanzierung des Aufenthaltes in Israel
    • Studentenbescheinigung mit Finanzierung des studentischen Aufenthaltes (z.B. Bafögbescheinigung)
    • Stipendiennachweis
  • Studienplatzbestätigung
    • Bestätigung der israelischen Universität darüber, dass der Studierende einen festen Studienplatz in Israel hat (mit Angabe des Zeitraumes).
  • Ärztliches Attest
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Konsulate
in Deutschland
  • Israel Botschaft Berlin
    Auguste-Viktoria-Str. 74-76
    14193 Berlin
  • Israel Generalkonsulat München
    Barer Str. 19
    80333 München

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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