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Einreise- & Visum-Bestimmungen


Flagge von ##COUNTRYNAME##

Republik Polen (PL)


Covid-19 Informationen

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Polens.

Bei Einreise nach Polen aus der EU, aus einem Schengenstaat oder Drittstaaten bestehen keinerlei Nachweispflichten und auch keine Quarantänepflicht mehr. Aus Belarus dürfen nur bestimmte Personengruppen einreisen.

Russischen Staatsangehörigen (bis auf wenige Ausnahmen) wird die Einreise nach Polen auf dem Land- und Luftweg vorübergehend nicht gestattet. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen polnischen Behörden.

Ausführliche Informationen bieten die polnischen Auslandsvertretungen in Deutschland, die polnische Regierung und der polnische Grenzschutz. 

Ausreise und Transit

Die Einreiseinformationen werden ebenso wie eine Übersicht geöffneter Grenzübergänge vom polnischen Grenzschutz bereitgestellt.

Beschränkungen im Land

Die meisten der bisher geltenden Einschränkungen, Anforderungen und Verbote wurden aufgehoben. Das polnische Gesundheitsministerium informiert auf seiner Website, über Twitter und auf der Website der polnischen Regierung über die noch verbliebenen Maßnahmen. 

Die Einhaltung der Vorschriften wird von der Polizei verstärkt kontrolliert, bei Verstößen drohen Geldstrafen.

Eine Maskenpflicht besteht nur noch in Gebäuden, in denen gesundheitliche Leistungen erbracht werden, sowie in Apotheken.

Empfehlungen

  • Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Polen und der polnischen Regierung.
  • Verfolgen Sie die lokalen Medien insbesondere im Hinblick auf potentiell mögliche Einschränkungen bei zukünftig veränderter Infektionslage und informieren Sie sich ggf. über das polnische Gesetzblatt.
  • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten besteht die Möglichkeit, die Hotline des polnischen Gesundheitsministeriums (auf Polnisch und auf Englisch) unter Rufnummer 800 190 590 zu kontaktieren.

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum ist möglich

  • Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Polen für einen Aufenthalt bis zu 90 Tage pro Halbjahr kein Visum.
  • Bei längeren Aufenthalten muss eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • Bei Einreise gültiger Reisepass oder Kinderreisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zum Bestreiten der Einreise- und Aufenthaltskosten (mindestens 100 PLN pro Tag)
  • Der polnische Grenzschutz kann immer die Einreise nach Polen verweigern

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum ist für folgende Staatsangehörige möglich

  • visumfrei bis 3 Monate für folgende Staatsangehörige:
    Andorra, Argentinien, Australien, Belgien, Brasilien, Brunei Darussalam, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Dänemark, Estland Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Guatemala, Honduras, Hongkong, Israel, Italien, Irland, Island, Japan, Kanada, Kroatien, Lettland, Lichtenstein, Litauen, Luxembur, Macau, Malaysia, Malta, Mexiko, Monaco, Nicaragua, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Panama, Paraguay, Portugal, Rumänien, San Marino, El Salvador, Schweiz, Singapur, Slowakei, Slowenien, Schweden, Spanien, Tschechien, Ungarn, USA, Uruguay, Venezuela, Zypern

Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • Bei Einreise gültiger Reisepass oder Kinderreisepass
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zum Bestreiten der Einreise- und Aufenthaltskosten (mindestens 100 PLN pro Tag)
  • Der polnische Grenzschutz kann immer die Einreise nach Polen verweigern

Fakten

Informationen zum Touristenvisum

Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit bei Ausreise mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 3 Monate länger als das Visum
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
    • 1 Kopie des Reisepasses (Lichtbildseite)
    • 1 Kopie der Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
  • Kinderreisepass
    • Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 3 Monate länger als das Visum
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
    • 1 Kopie des Reisepasses (Lichtbildseite)
    • 1 Kopie der Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
  • 1 Passfoto des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 1 Visa Antragsformular
  • Reisebestätigung
    • Dokumente, die das Reiseziel nach Polen bestätigen
  • Nachweis über die Höhe der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel
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Konsulate
in Deutschland
  • Polen Honorarkonsulat Schkeuditz
    - Flughafen Leipzig/Halle -
    Terminal Ring 11
    04435 Flughafen Leipzig/Halle
  • Polen Botschaft Berlin
    Lassenstr. 19-21
    14193 Berlin
  • Polen Botschaft Berlin
    - Konsularabteilung -
    Richard-Strauss-Str. 13
    14193 Berlin
  • Polen Honorarkonsulat Schwerin
    Lindenstr. 1
    19055 Schwerin
  • Polen Generalkonsulat Hamburg
    Gründgensstr. 20
    22309 Hamburg
  • Polen Honorarkonsulat Lübeck
    Stresemannstr. 15
    23564 Lübeck
  • Polen Honorarkonsulat Bremen
    Hohweg 5
    28219 Bremen
  • Polen Konsulat Leipzig
    Trufanowstraße 25
    4105 Leipzig
  • Polen Generalkonsulat Köln
    Im Media Park 5
    50670 Köln
  • Polen Honorarkonsulat Frankfurt am Main
    Kreuznacher Str. 33
    60486 Frankfurt am Main
  • Polen Generalkonsulat München
    Röntgenstr. 5
    81679 München
  • Polen Honorarkonsulat Weimar
    Graben 4
    99423 Weimar

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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