Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei einer offiziellen Stelle Ugandas, z.B. bei der Botschaft Ugandas in Berlin.
Alle einreisenden Passagiere müssen eine Gelbfieberimpfung nachweisen (s. auch Gesundheit). Die Pflicht zum Nachweis einer COVID-19-Impfung oder eines negativen PCR-Tests bei Einreise ist entfallen.
Bei der Ausreise muss nur dann ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, sofern das Zielland oder die genutzte Fluggesellschaft dieses (teilweise auch von geimpften Reisenden) fordern. Der internationale Flughafen Kampala-Entebbe und die Grenzübergänge zu den Nachbarstaaten sind geöffnet. Momentan bestehen keine Einschränkungen bei internationalen Reiseverbindungen.
Derzeit bestehen keine pandemiebedingten Beschränkungen.
Informieren Sie sich über lokale Medien und die deutsche Botschaft in Kampala.
Für die Republik Uganda gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen muss ein Geschäftsvisum beantragt werden. Das Studentenvisum berechtigt dazu, ein Studium in Uganda aufzunehmen. Das Praktikumsvisum berechtigt dazu, ein Praktikum oder einen freiwilligen Dienst in Uganda aufzunehmen.
Alle anderen Staatsangehörigen benötigen auf jeden Fall für die Einreise ein Visum.
In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
Für die Republik Uganda gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen muss ein Geschäftsvisum beantragt werden. Das Studentenvisum berechtigt dazu, ein Studium in Uganda aufzunehmen. Das Praktikumsvisum berechtigt dazu, ein Praktikum oder einen freiwilligen Dienst in Uganda aufzunehmen.
Für kommerzielle Filmaufnahmen ist eine Drehgenehmigung erforderlich:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Die Visum-Gültigkeit beträgt 3 Monate ab Ausstellung, die maximale Aufenthaltsdauer wird bei Einreise festgelegt. Die Aufenthaltsdauer kann vor Ort verlängert werden.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren. Die Visum-Gültigkeit beträgt 3 Monate ab Ausstellung, die maximale Aufenthaltsdauer wird bei Einreise festgelegt. Die Aufenthaltsdauer kann vor Ort verlängert werden.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Das Praktikumsvisum berechtigt dazu, ein Praktikum oder einen freiwilligen Dienst in Uganda aufzunehmen.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Das Studentenvisum berechtigt dazu, ein Studium in Uganda aufzunehmen.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer