Einreise- & Visum-Bestimmungen
Ebola-Fieber
Am 20. September 2022 hat das ugandische Gesundheitsministerium einen Ausbruch des Ebola-Viruses erklärt, nachdem bei einer verstorbenen Person aus dem Dorf Madudu im Mubende-Distrikt das Virus nachgewiesen wurde. Seit Monatsbeginn sind bereits mehrere Personen mit vermutlichen Ebola-Symptomen verstorben. Mittlerweile sind in fünf der 146 Distrikte Ugandas weitere Fälle und Verdachtsfälle aufgetreten. Es wird eine intensive Kontaktnachverfolgung und Isolierung der Verdachtsfälle, um das Ausbruchgeschehen einzudämmen.
- Prüfen Sie, ob eine Reise in die betroffenen Distrikte Mubende, Kagadi, Kyegegwa, Bunyangabi und Kassanda wirklich notwendig ist, und verschieben Sie diese nach Möglichkeit.
- Meiden Sie nicht notwendige Besuche in Krankenhäusern, Gesundheitsstationen und zu Beerdigungen und vermeiden Sie unbedingt den Kontakt mit Erkrankten und Verdachtsfällen.
- Halten Sie sich streng an die Auflagen der Behörden.
- Beachten Sie auch den Abschnitt Gesundheit - Virale hämorrhagische Fieber.
Informationsstand: 06.10.2022

Republik Uganda (UG)
Covid-19 Informationen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei einer offiziellen Stelle Ugandas, z.B. bei der Botschaft Ugandas in Berlin.
Für vollständig geimpfte Personen, die eine Impfbescheinigung vorlegen, ist bei der Einreise am Flughafen Entebbe und an den Landgrenzen der Nachweis eines negativen PCR-Tests nicht mehr verpflichtend.
Alle einreisenden Passagiere müssen eine Gelbfieberimpfung nachweisen (s. auch Gesundheit).
Ausreise und Transit
Bei der Ausreise muss nur dann ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, sofern das Zielland oder die genutzte Fluggesellschaft dieses (teilweise auch von geimpften Reisenden) fordern. Der internationale Flughafen Kampala-Entebbe und die Grenzübergänge zu den Nachbarstaaten sind geöffnet. Momentan bestehen keine Einschränkungen bei internationalen Reiseverbindungen.
Am Flughafen Entebbe wurden neue Kontrollmaßnahmen eingeführt, um ein Verschleppen von Ebola-Infektionen zu verhindern. Dazu gehören vor allem Temperaturkontrollen.
Beschränkungen im Land
Es besteht Maskenpflicht im öffentlichen Raum (im Innen- und im Außenraum) Abstandsregeln sind zu beachten.
Empfehlungen
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
- Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen auf der Website des ugandischen Gesundheitsministeriums, und ergänzende Informationen der ugandischen Regierung.
- Erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer Fluglinie nach den aktuellen Beförderungsbedingungen, insbesondere nach eventuell erforderlicher COVID-19-Testung.
-
Informieren Sie sich über lokale Medien und die deutsche Botschaft in Kampala.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist nicht möglich
Für die Republik Uganda gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen muss ein Geschäftsvisum beantragt werden. Das Studentenvisum berechtigt dazu, ein Studium in Uganda aufzunehmen. Das Praktikumsvisum berechtigt dazu, ein Praktikum oder einen freiwilligen Dienst in Uganda aufzunehmen.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist möglich für folgende Staatsangehörige:
- Angola, Antigua, Bahamas, Barbados, Belize, Burundi, Eritrea, Fiji, Gambia, Grenada, Jamaika, Kenia, Komoren, Lesotho, Madagaskar, Malawi, Malta, Mauritius, Ruanda, Sambia, Seychellen, Sierra Leone, Simbabwe, Singapur, Solomon Inseln, St. Vincent und die Grenadinen, Swaziland, Tansania, Tonga, Vanuatu und Zypern.
Alle anderen Staatsangehörigen benötigen auf jeden Fall für die Einreise ein Visum.
Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist möglich:
- bei einem touristischen Aufenthalt
- wenn keine Arbeitsaufnahme erfolgt
- wenn keine berufliche, schulische oder studentische Ausbildung erfolgt
- wenn bisher kein Visumantrag oder die Einreise abgelehnt wurde
In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.
Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
-
Ein gültiger biometrischer nationaler Reisepass
- Passgültigkeit mindestens 3 Monate bei Einreise
- Kinder, auch unter 10 Jahren, benötigen einen Kinderreisepass
- Nachweis ausreichender Geldmittel für den Aufenthalt
- Weiter- oder Rückreisetickets
Für die Republik Uganda gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen muss ein Geschäftsvisum beantragt werden. Das Studentenvisum berechtigt dazu, ein Studium in Uganda aufzunehmen. Das Praktikumsvisum berechtigt dazu, ein Praktikum oder einen freiwilligen Dienst in Uganda aufzunehmen.
Besonderheiten
Kommerzielle Filmaufnahmen
Für kommerzielle Filmaufnahmen ist eine Drehgenehmigung erforderlich:
-
Diese muß beim Department of Information and Broadcasting beantragt werden
Office of the President, P.O. Box 7168, Kampala
Tel.: 0256-414-345057 / 342316 / 254461
Fax: 00256-414-256888 / 342259
Fakten
- Hauptstadt: Kampala
- Amtsprache: Swahili, Englisch
- Währung: Uganda Schilling ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +256
Informationen zum Touristenvisum
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Die Visum-Gültigkeit beträgt 3 Monate ab Ausstellung, die maximale Aufenthaltsdauer wird bei Einreise festgelegt. Die Aufenthaltsdauer kann vor Ort verlängert werden.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit ab Einreise mindestens 3 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
Kinderreisepass
- Passgültigkeit ab Einreise mindestens 3 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
2 Passfotos des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- identisch
- farbig
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
2 Visa Antragsformulare
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
-
Reisebestätigung
- Kopie der Bestätigung eines Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Hin- und Rückreise mit Angabe der genauen Reisedaten.
Informationen zum Geschäftsvisum
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren. Die Visum-Gültigkeit beträgt 3 Monate ab Ausstellung, die maximale Aufenthaltsdauer wird bei Einreise festgelegt. Die Aufenthaltsdauer kann vor Ort verlängert werden.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit ab Einreise mindestens 3 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
2 Passfotos des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- identisch
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
2 Visa Antragsformulare
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
-
Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma
- Es muss ein Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit Angaben über den Grund und die Dauer der Reise, die Berufsangabe des Reisenden sowie mit der Bestätigung darüber, dass die Reise- und Aufenthaltskosten von der Firma übernommen werden, vorgelegt werden.
-
Einladung des Geschäftspartners in Uganda
- Der Geschäftspartner in Uganda muss eine Einladung per Fax zusenden. Diese muss dann zusammen mit den übrigen Unterlagen beim Konsulat vorgelegt werden.
- Wichtig: Ein Visum für die mehrfache Einreise (multiple entry visa) ist nur an der Grenze bei Einreise erhältlich.
Informationen zum Praktikumsvisum/ freiwillige Dienste
Das Praktikumsvisum berechtigt dazu, ein Praktikum oder einen freiwilligen Dienst in Uganda aufzunehmen.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit ab Einreise mindestens 3 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
2 Passfotos des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- identisch
- farbig
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
2 Visa Antragsformulare
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
- Einladungsbrief der Firma/Organisation in Uganda.
Informationen zum Studentenvisum
Das Studentenvisum berechtigt dazu, ein Studium in Uganda aufzunehmen.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit ab Einreise mindestens 3 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
2 Passfotos des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- identisch
- farbig
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
2 Visa Antragsformulare
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
- Studenten benötigen zunächst ein Visum für die 1-fache Einreise und erhalten bei ihrer Einreise vom Immigration Department einen Studentenausweis, der für ein Jahr gilt und weiter verlängert werden kann.
im Web
in Deutschland
- Uganda Honorarkonsulat Leipzig
Uferstr. 19
04105 Leipzig - Uganda Botschaft Berlin
Axel-Springer Str. 54a
10117 Berlin - Uganda Honorarkonsulat Hamburg
Rheingoldweg 68
22559 Hamburg - Uganda Honorarkonsulat München
Neckarstr. 14
81677 München
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer