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Einreise- & Visum-Bestimmungen


Flagge von ##COUNTRYNAME##

Republik Kap Verde (CV)


Covid-19 Informationen

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung Cabo Verdes.

Die Einreise nach Cabo Verde kann über die vier internationalen Flughäfen (Praia, Sal, Boa Vista, São Vicente) erfolgen.

Ausreise und Transit

Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Einschränkungen.

Beschränkungen im Land

Die Regierung von Cabo Verde kann je nach Entwicklung der Infektionszahlen Maßnahmen ergreifen, die sich von Insel zu Insel unterscheiden können.
Die Maskenpflicht besteht nur noch in Krankenhäusern, Seniorenheimen und sonstigen Gesundheitseinrichtungen.

Bei Flugreisen nach Cabo Verde sowie bei nationalen Reisen (Flug- und Schifffahrt) besteht keine Maskenpflicht. Bei internationalen Flugreisen richten sich die Hygiene-Regelungen nach den am Zielort geltenden einschlägigen Vorschriften.

Empfehlungen

  • Achten Sie angesichts des dynamischen Infektionsgeschehens möglichst auch weiterhin auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
  • Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung von Cabo Verdes.
  • Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 800 1112
  • Bei Kontakt mit Infizierten oder Verdachtsfällen kontaktieren Sie die lokalen Gesundheitsbehörden auf der jeweiligen Insel.

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist nicht möglich

  • Es wird ein Visum vor Einreise benötigt

Für die Republik Kap Verde gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist nicht möglich

  • Es wird ein Visum vor Einreise benötigt

Für die Republik Kap Verde gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.

Fakten

  • Hauptstadt: Praia
  • Amtsprache: Portugiesisch
  • Währung: Kap-Verde-Escudo (CVE)⇒ Währungsrechner öffnen
  • Telefonvorwahl: +238

Informationen zum Touristenvisum

Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit ab Visabeantragung mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • Kinderreisepass
    • Passgültigkeit ab Visabeantragung mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • 1 Passfoto des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 1 Visa Antragsformular
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
  • Reisebestätigung und Hotelbestätigung
    • Kopie der Bestätigung eines Reisebüros über die gebuchte Hin- und Rückreise oder Flugticket
    • Nachweis der Hotelreservierung
  • Nachweis über gebuchte Rück- oder Weiterreise

Informationen zum Geschäftsvisum

Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit ab Visabeantragung mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • Kinderreisepass
    • Passgültigkeit ab Visabeantragung mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • 1 Passfoto des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 1 Visa Antragsformular
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
  • Einladung der kapverdischen Firma
    oder
  • Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma
    Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit folgenden Angaben:
    • Grund und Dauer der Reise
    • Art und Umfang der beabsichtigten Tätigkeit
    • Aufenthaltsorte, Adressdaten des Geschäftspartners
    • Bestätigung, dass die anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten von der Firma übernommen werden, einschließlich der Kosten einer eventuellen Rückführung
    • Adressat: Botschaft der Republik Kap Verde, Konsularabteilung, Stavanger Str. 16, 10439 Berlin
  • Nachweis über gebuchte Rück- oder Weiterreise
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Konsulate
in Deutschland
  • Kap Verde Botschaft Berlin
    Stavanger Str. 16
    10439 Berlin
  • Kap Verde Honorarkonsulat Hamburg
    Deichstr. 9
    20459 Hamburg
  • Kap Verde Honorarkonsulat Eschborn
    Oberortstr. 29
    65760 Eschborn
  • Kap Verde Honorarkonsulat Homburg
    Über der Schanz 3
    66424 Homburg
  • Kap Verde Honorarkonsulat Stuttgart
    Hirschstr. 22
    70173 Stuttgart

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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