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Einreise- & Visum-Bestimmungen


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Republik Österreich (AT)


Covid-19 Informationen

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite des österreichischen Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. 

Derzeit bestehen keine pandemiebedingten Einreisebeschränkungen.

Ausreise und Transit

Derzeit bestehen keine Beschränkungen.

Beschränkungen im Land

In geschlossenen Räumen von Kranken- und Kuranstalten, Alten- und Pflegeheimen und bei medizinischen Dienstleistern besteht weiterhin FFP2-Maskenpflicht.

Weitere Informationen bietet das österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Empfehlungen

  • Informieren Sie sich über die aktuellen Bestimmungen auf den o.g. Webseiten.
  • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie zu Hause und kontaktieren Sie telefonisch die 1450 oder das Gesundheitsamt AGES.

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist möglich

  • Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Österreich kein Visum.
In allen anderen Fällen wird ein Visum vor Einreise benötigt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
  • Reisepass der Bundesrepublik Deutschland
    Passgültigkeit: gültig oder bis zu 1 Jahr nach Ablauf der Gültigkeit
  • Vorläufiger Reisepass
    Passgültigkeit: muss gültig sein
  • Personalausweis
    Gültigkeit: gültig oder bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit
  • Vorläufiger Personalausweis
    Gültigkeit: muss gültig sein

     

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum ist für folgende Staatsangehörige möglich

  • visumfrei für alle EU-Bürger
    Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
     
  • Reisende mit Schengenvisa
    Reisende, die mit einem Schengen-Visum in das Schengen-Gebiet eingereist sind, können während der Gültigkeitsdauer des Visums innerhalb dieses Gebietes reisen. Auch wenn es an den Innengrenzen des Schengen-Gebietes keine Kontrollen gibt, müssen visumpflichtige Personen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Gebiet einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis eines Schengen-Staates mitführen.
     
  • visumfrei auch für Staatsangehörige der folgenden Länder:
    Andorra, Antigua und Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Belgien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Dänemark, El Salvador, Estland, Europ. Gemeinschaften, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Guatemala, Heiliger Stuhl, Honduras, Hongkong, Irland, Island, Israel, Italien, Japan (bis 6 Monate), Kanada, Korea (Republik), Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Macau, Malaysia, Malta, Malteser Ritterorden, Mauritius, Mazedonien (nur mit biometrischem Reisepass), Mexiko, Monaco, Montenegro (nur mit biometrischem Reisepass), Neuseeland, Nicaragua, Niederlande, Norwegen, Panama, Paraguay, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino,  Schweden, Schweiz, Serbien (nur mit biometrischen Reisepass), Seychellen, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, St. Christopher und Nevis, Türkei (nur türkische Spezialpässe), Venezuela, Vereinigte Arabische Emirate (nur Spezialpässe).
Alle anderen Staatsangehörigen benötigen ein Visum vor Einreise.

Einreisebestimmungen für die oben genannten Staatsangehörigen ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
  • Reisepass der Bundesrepublik Deutschland
    Passgültigkeit: gültig oder bis zu 1 Jahr nach Ablauf der Gültigkeit
  • Vorläufiger Reisepass
    Passgültigkeit: muss gültig sein
  • Personalausweis
    Gültigkeit: gültig oder bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit
  • Vorläufiger Personalausweis
    Gültigkeit: muss gültig sein

Visum vor Einreise

Nichtdeutsche Staatsangehörige
der folgenden Länder benötigen grundsätzlich ein Visum vor Einreise:

  • Afghanistan, Ägypten, Albanien, Algerien, Angola, Äquatorialguinea, Armenien, Aserbaidschan, Äthiopien, Bahrein, Bangladesch, Belarus, Belize, Benin, Buthan, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Botsuana, Burkina Faso, Burundi, China, Cote dIvoire, Dominika, Dominikanische Republik, Dschibuti, Ecuador, Eritrea, Fidschi, Gabun, Gambia, Georgien, Ghana, Grenada, Guinea, Guinea-Bissau, Guyana, Haiti, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Jamaika,  Jemen, Jordanien, Kambodscha, Kamerun, Kap Verde, Kasachstan, Katar, Kenia, Kirgisistan, Kiribati, Kolumbien, Komoren, Kongo, Kongo (Dem.Rep.), Korea (Dem. VR), Kuba, Kuwait, Laos, Lesotho, Libanon, Liberia, Libysch Arab. Dschamah, Madagaskar, Malawi, Malediven, Mali, Marokko, Marschall-Inseln, Mauretanien, Mikronesien, Moldau, Mongolei, Mosambik, Myanmar, Namibia, Nauru, Nepal, Niger, Nigeria, Nördliche Marianen, Oman, Osttimor, Pakistan, Palästina, Palau, Papua-Neuguinea, Peru, Philippinen, Ruanda, Senegal, Russische Föderation, Salomonen, Sambia, Sao Tome und Principe, Saudi Arabien, Sierra Leone, Simbabwe, Somalia, Sri Lanka, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Südafrika, Sudan, Suriname, Swasiland, Syrien, Tadschikistan, Taiwan, Tansania, Thailand, Timor-Leste, Togo, Tonga, Trinidad und Tobago, Tschad, Tunesien, Türkei (türkische Spezialpässe visumfrei), USA, Vereinigte Arabische Emirate (Spezialpässe visafrei), Vereinte Nationen, Vietnam, Western Samoa, Zentralafrikanische Republik, Zypern.
  • Flüchtlinge, Staatenlose

Fakten

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Konsulate
in Deutschland
  • Österreich Konsulat Berlin
    Stauffenbergstrasse 1
    10785 Berlin
  • Österreich Konsulat Hamburg
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Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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