Einreise- & Visum-Bestimmungen

Republik Estland (EE)
Covid-19 Informationen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Estlands.
Die Einreise nach Estland ist grundsätzlich möglich. Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich über den aktuellen Stand der Regelungen auf der offiziellen Regierungsseite Estlands.
Personen (ab 12 Jahren) ohne Symptome sind von der Isolationspflicht befreit, wenn sie zum folgendem Personenkreis gehören:
- Reisende aus EU/EFTA-Ländern;
- Reisende aus Drittstaaten mit einer COVID-19 Impfbescheinigung mit abgeschlossenem Impfzyklus bzw. Auffrischungsimpfung (sog. Booster) nicht älter als 1 Jahr.
- Reisende aus Drittstaaten mit einem COVID-19 Genesungszertifikat und dem Nachweis einer Auffrischungsimpfung (sog. Booster) nicht älter als 9 Monate.
- Reisende aus Drittstaaten mit einem negativen Testergebnis (RT-PCR-Test oder SARS-CoV-2-Antigentest abgenommen von einem Gesundheitsdienstleister bis zu 48 Stunden vor Grenzübertritt) vorlegen.
Reisende aus Drittstatten, die keinen o.g. Nachweis vorlegen können, unterliegen der Pflicht zur Selbstisolation von bis zu 7 Tagen.
Reisende unter 12 Jahren unterliegen keinen Beschränkungen.
Zu Testmöglichkeiten und Verhaltensempfehlungen informiert das estnische Health Board.
Ausreise und Transit
Transitreisende auf dem Weg in ihre Heimatstaaten dürfen Estland durchqueren, sofern sie keine Symptome zeigen, allerdings sollten Übernachtungen möglichst unterbleiben. Die Grenzen zu Russland sind geöffnet. Grenzübertritte sind vorab beim jeweiligen Grenzübergang elektronisch über das Grenzportal anzumelden. Die estnischen Grenzbehörden führen keine Ausreisekontrollen durch, raten jedoch den Reisenden sich mit den Einreisebestimmungen des Ziellandes sowie der Transitländer vertraut zu machen.
Beschränkungen im Land
Über aktuelle Regelungen informieren die estnischen Behörden, auch unter der Hotline: +372 600 1247.
In geschlossenen Räumen und im ÖPNV gelten eine Maskenempfehlung für Personen ab Vollendung des 12. Lebensjahres und eine Abstandsregelung von zwei Metern. Das Tragen medizinischer Masken, häufiges Händewaschen und Desinfektion wird empfohlen.
Empfehlungen
- Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
- Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der estnischen Behörden und Polizei und Grenzbehörden.
- Beachten Sie stets die Hinweise des estnischen Gesundheitsamtes.
- Nutzen Sie die zur Verfügung stehende estnische Corona-App „HOIA“, die auch im europäischen Ausland angewandt werden kann.
- Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer +372 600 1220.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist möglich
- Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Estland für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen pro Halbjahr kein Visum.
- Eine Aufenthaltsverlängerung als Tourist kann bei der zuständigen Ausländerbehörde (Direccion Nacional de Migraciones) einmalig um weitere 90 Tage beantragt werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
- Mindestens 3 Monate gültiger Reisepass bei Ausreise.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist für folgende Staatsangehörige möglich
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visumfrei für alle EU-Bürger
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
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visumfrei bis 90 Tage pro Halbjahr für folgende Staatsangehörige:
Andorra, Argentinien Australien, Antigua und Barbados, Bahamas, Belgien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Dänemark, El Salvador, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien Guatemala, Heiliger Stuhl, Honduras, Hong Kong (Staatsangehörige der VR China mit Wohnsitz in der Verwaltungsregion Hong Kong, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kanada, Korea (Süd-), Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Macau, Malaysia, Malta, Mauritius, Mexiko, Monaco, Nicaragua, Norwegen, Neuseeland, Niederlande ,Österreich, Panama, Paraguay, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien (nur mit biometrischem Pass), Seychellen, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, St. Kitts und Nevis, Tschechische Republik, Ungarn, Uruguay, USA, Venezuela, Zypern.
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Reisende mit Schengenvisa
Reisende, die mit einem Schengen-Visum in das Schengen-Gebiet eingereist sind, können während der Gültigkeitsdauer des Visums innerhalb dieses Gebietes reisen. Auch wenn es an den Innengrenzen des Schengen-Gebietes keine Kontrollen gibt, müssen visumpflichtige Personen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Gebiet einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis eines Schengen-Staates mitführen.
Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
- Mindestens 3 Monate gültiger Reisepass bei Ausreise.
Fakten
- Hauptstadt: Tallinn
- Amtsprache: Estnisch
- Währung: Euro ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +372
im Web
in Deutschland
- Estland Botschaft Berlin
Hildebrandstr. 5
10785 Berlin - Estland Honorarkonsulat Schwerin
Heine Leibing Leisse Mecklenburgstr. 85
19053 Schwerin - Estland Honorarkonsulat Hamburg
Alsterufer 45
20354 Hamburg - Estland Honorarkonsulat Kiel
Bergstr. 2
24103 Kiel - Estland Honorarkonsulat Bremen
- c/o Geo. Gleistein & Sohn GmbH -
Heidlerchenstr. 7
28777 Bremen - Estland Honorarkonsulat Düsseldorf
Uerdinger Str. 58 - 62
40474 Düsseldorf - Estland Honorarkonsulat Frankfurt am Main
Liebigstr. 20
60323 Frankfurt am Main - Estland Honorarkonsulat Stuttgart
Mittlerer Pfad 19
70499 Stuttgart - Estland Honorarkonsulat Grasbrunn
Gut Keferloh 1a
85630 Grasbrunn bei München
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer