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Einreise- & Visum-Bestimmungen


Flagge von ##COUNTRYNAME##

Republik Estland (EE)


Covid-19 Informationen

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Estlands.

Reisende nach Estland werden gebeten vor Reiseantritt und bei Ankunft selbstständig einen Test durchzuführen und bei einem positiven Ergebnis von der Reise abzusehen.

Reisende ohne Symptome unterliegen keinen Beschränkungen. 

Das estnische Health Board informiert zu Verhaltensregelungen, Isolationsauflagen und Testmöglichkeiten.

Ausreise und Transit

Für Transitreisende gelten die o.g. Regeln.

Beschränkungen im Land

Über aktuelle Regelungen informieren die estnischen Behörden, auch unter der Hotline: +372 600 1247.

Empfehlungen

  • Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
  • Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der estnischen Behörden und Polizei und Grenzbehörden.
  • Beachten Sie stets die Hinweise des estnischen Gesundheitsamtes.
  • Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer +372 600 1220.

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum ist möglich

  • Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Estland für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen pro Halbjahr kein Visum.
  • Eine Aufenthaltsverlängerung als Tourist kann bei der zuständigen Ausländerbehörde (Direccion Nacional de Migraciones) einmalig um weitere 90 Tage beantragt werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • Mindestens 3 Monate gültiger Reisepass bei Ausreise.

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum ist für folgende Staatsangehörige möglich

  • visumfrei  für alle EU-Bürger
    Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
     
  • visumfrei bis 90 Tage pro Halbjahr für folgende Staatsangehörige:
    Andorra, Argentinien  Australien, Antigua und Barbados, Bahamas, Belgien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Dänemark, El Salvador, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien Guatemala, Heiliger Stuhl, Honduras, Hong Kong (Staatsangehörige der VR China mit Wohnsitz in der Verwaltungsregion Hong Kong, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kanada, Korea (Süd-), Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Macau, Malaysia, Malta, Mauritius, Mexiko, Monaco, Nicaragua, Norwegen, Neuseeland, Niederlande ,Österreich, Panama, Paraguay, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien (nur mit biometrischem Pass), Seychellen, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, St. Kitts und Nevis, Tschechische Republik, Ungarn, Uruguay, USA, Venezuela, Zypern.
     
  • Reisende mit Schengenvisa
    Reisende, die mit einem Schengen-Visum in das Schengen-Gebiet eingereist sind, können während der Gültigkeitsdauer des Visums innerhalb dieses Gebietes reisen. Auch wenn es an den Innengrenzen des Schengen-Gebietes keine Kontrollen gibt, müssen visumpflichtige Personen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Gebiet einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis eines Schengen-Staates mitführen
    .

Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • Mindestens 3 Monate gültiger Reisepass bei Ausreise.

Fakten

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Konsulate
in Deutschland
  • Estland Botschaft Berlin
    Hildebrandstr. 5
    10785 Berlin
  • Estland Honorarkonsulat Schwerin
    Heine Leibing Leisse Mecklenburgstr. 85
    19053 Schwerin
  • Estland Honorarkonsulat Hamburg
    Alsterufer 45
    20354 Hamburg
  • Estland Honorarkonsulat Kiel
    Bergstr. 2
    24103 Kiel
  • Estland Honorarkonsulat Bremen
    - c/o Geo. Gleistein & Sohn GmbH -
    Heidlerchenstr. 7
    28777 Bremen
  • Estland Honorarkonsulat Düsseldorf
    Uerdinger Str. 58 - 62
    40474 Düsseldorf
  • Estland Honorarkonsulat Frankfurt am Main
    Liebigstr. 20
    60323 Frankfurt am Main
  • Estland Honorarkonsulat Stuttgart
    Mittlerer Pfad 19
    70499 Stuttgart
  • Estland Honorarkonsulat Grasbrunn
    Gut Keferloh 1a
    85630 Grasbrunn bei München

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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