Einreise- & Visum-Bestimmungen
Republik Kolumbien (CO)
Covid-19 Informationen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung Kolumbiens.
Die Einreise nach Kolumbien über den Luft- und Seeweg ist für deutsche Staatsangehörige über 18 Jahre grundsätzlich mit vollständiger COVID-19-Impfung und entsprechendem Nachweis oder mit einem negativen PCR- oder Antigentest möglich.
Die Impfung wird anerkannt, wenn sie mindestens 14 Tage vor Abflug erfolgte und vollständig ist (mindestens zwei Impfungen bei einem Impfschema mit zwei Impfdosen, bei Johnson & Johnson genügt eine Impfdosis). Einreisende, die bei einem Impfschema mit zwei Impfdosen nur einmal geimpft und zusätzlich genesen sind, erfüllen die Anforderungen an einen vollständigen Impfschutz nicht.
Liegt keine Impfung vor oder liegt die Impfung weniger als 14 Tage zurück, muss zusätzlich ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden oder ein Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Personen unter 18 Jahren sind sowohl von dem Nachweis der Impfung als auch von der Vorlage eines PCR- oder Antigentests befreit.
Reisende müssen sich innerhalb von 72 Stunden vor der Einreise über das Formular Check-Mig der Migración Colombia online registrieren. Die Registrierungsbestätigung muss der Fluggesellschaft vor Abflug in Deutschland vorgelegt werden. Die übermittelten Daten werden an die kolumbianischen Gesundheitsbehörden weitergegeben. Einreisende werden von diesen nach Ankunft meist telefonisch kontaktiert.
Nähere Auskünfte erteilen das kolumbianische Außenministerium, die kolumbianischen Auslandsvertretungen oder die Migrationsbehörden.
Ausreise und Transit
Bei Ausreise ist das Formular Check-Mig der Migracion Colombia erneut auszufüllen.
Beschränkungen im Land
In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf Inlandsflügen herrscht Maskenpflicht. Ein Mindestabstand von zwei Metern wird empfohlen.
Empfehlungen
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften, informieren Sie sich vor Ort über die jeweils geltenden Bestimmungen und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Die COVID-19 Regeln können regional variieren.
- Vergewissern Sie sich vor Einreise nach Kolumbien über die geltenden Einreisebestimmungen bei den kolumbianischen Behörden sowie über die aktuellen Beförderungsbedingungen bei der Fluggesellschaft, insbesondere auch hinsichtlich der vorzulegenden Registrierungsbestätigung.
- Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise beim kolumbianischen Gesundheitsministerium.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Ein Visum bei Einreise ist für deutsche Staatsangehörige möglich:
- als Touristen, temporäre Besucher und technische Besucher für einen Aufenthalt von bis zu 180 Tagen
- bei Ankunft auf den internationalen Flughäfen und an den Grenzübergangsstellen wird von der Immigrationsbehörde Departamento Admiistrativo de Seguridad (DAS) die Aufenthaltsdauer per Stempeleindruck im Reisepass festgelegt.
- es sollte vorort darauf geachtet werden, dass der Stempeleindruck die geplante Aufenthaltsdauer abdeckt.
- eine Aufenthaltsverlängerung beim DAS vorort (in allen größeren Städten) ist möglich.
In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige mit Visum bei Einreise
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
- Gültiger Reisepass: bei Einreise mindestens 6 Monate
-
Reisedokumente für die Rück- oder Weiterreise
-
Folgende temporäre Besucher müssen bei Einreise eine Einladung vorlegen:
Teilnehmer an akademischen Veranstaltungen, Seminaren, Konferenzen, Symposien oder Ausstellungen;
Personen, die Interviews zur Personalauswahl in privaten oder öffentlichen Einrichtungen durchführen;
Personen, die kommerzielle und / oder unternehmerische Kontakte unterhalten.
-
Folgende temporäre Besucher müssen vor Einreise einen Antrag der zuständigen Behörde oder Institution stellen, in dem die Verantwortung für den Aufenthalt in Kolumbien bis zum Ende der Veranstaltung übernommen wird. Dieser Antrag ist bei Einreise vorzulegen:
Personen, die an unbezahlten und unentgeltlichen sportlichen, wissenschaftlichen oder kulturellen Veranstaltungen teilnehmen.
-
Folgende temporäre Besucher müssen vor Einreise einen schriftlichen Antrag bei der kolumbianischen Sicherheitsbehörde (DAS) stellen und die Genehmigung bei Einreise vorlegen:
Journalisten, Reporter, Kameraleute oder Fotografen, die über besondere Ereignisse berichten.
-
Technische Besucher sollten ein Schreiben der jeweiligen kolumbianischen Einrichtung vorlegen, aus dem hervorgeht, dass sie in nationales Territorium einreisen, um in öffentlichen oder privaten Einrichtungen dringende technische Dienste leisten und in dem die Dringlichkeit des benötigten Dienstes nachgewiesen wird.
Zusätzlich wird ein Schreiben des deutschen Unternehmens benötigt, in dem die Kostenübernahme bestätigt wírd.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Ein Visum bei Einreise ist für folgende Staatsangehörige möglich:
-
Andorra, Antigua u. Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Belgien, Belize, Bolivien, Brasilien, Brunei Darussalam, Butan, Chile, China, Costa Rica, Dänemark, Dominica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Estland, Fidchi, Finnland, Frankreich, Grenada, Griechenland, Großbritannien, Guatemala, Guyana, Honduras, Hong Kong, Indonesien, Irland, Island, Israel, Italien, Jamaika, Japan, Kanada, Korea, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malta, Mexiko, Micronesien, Monaco, Marshall Inseln, Neuseeland, Niederlande , Norwegen, Österreich, Palau, Panama, Papua Neuguinea, Paraguay, Peru, Polen, Philippinen, Portugal, Rumänien, Russland, Salomonen, Samoa, San Marino, Schweden, Schweiz, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Südafrika, Suriname, Thailand, Trinidad und Tobago, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Uruguay, USA, Vatikanstadt, Venezuela, Vereinigte arab. Emirate, Zypern.
- als Touristen, temporäre Besucher und technische Besucher
- bei Ankunft auf den internationalen Flughäfen und an den Grenzübergangsstellen wird von der Immigrationsbehörde Departamento Admiistrativo de Seguridad (DAS) die Aufenthaltsdauer per Stempeleindruck im Reisepass festgelegt.
- es sollte vorort darauf geachtet werden, dass der Stempeleindruck die geplante Aufenthaltsdauer abdeckt.
- eine Aufenthaltsverlängerung beim DAS vorort (in allen größeren Städten) ist möglich.
In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.
Einreisebestimmungen für die oben genannten Staatsangehörigen mit Visum bei Einreise
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
- Gültiger Reisepass: bei Einreise mindestens 6 Monate
-
Reisedokumente für die Rück- oder Weiterreise
-
Folgende temporäre Besucher müssen bei Einreise eine Einladung vorlegen:
Teilnehmer an akademischen Veranstaltungen, Seminaren, Konferenzen, Symposien oder Ausstellungen;
Personen, die Interviews zur Personalauswahl in privaten oder öffentlichen Einrichtungen durchführen;
Personen, die kommerzielle und / oder unternehmerische Kontakte unterhalten.
-
Folgende temporäre Besucher müssen vor Einreise einen Antrag der zuständigen Behörde oder Institution stellen, in dem die Verantwortung für den Aufenthalt in Kolumbien bis zum Ende der Veranstaltung übernommen wird. Dieser Antrag ist bei Einreise vorzulegen:
Personen, die an unbezahlten und unentgeltlichen sportlichen, wissenschaftlichen oder kulturellen Veranstaltungen teilnehmen.
-
Folgende temporäre Besucher müssen vor Einreise einen schriftlichen Antrag bei der kolumbianischen Sicherheitsbehörde (DAS) stellen und die Genehmigung bei Einreise vorlegen:
Journalisten, Reporter, Kameraleute oder Fotografen, die über besondere Ereignisse berichten.
-
Technische Besucher sollten ein Schreiben der jeweiligen kolumbianischen Einrichtung vorlegen, aus dem hervorgeht, dass sie in nationales Territorium einreisen, um in öffentlichen oder privaten Einrichtungen dringende technische Dienste leisten und in dem die Dringlichkeit des benötigten Dienstes nachgewiesen wird.
Zusätzlich wird ein Schreiben des deutschen Unternehmens benötigt, in dem die Kostenübernahme bestätigt wírd.
Fakten
- Hauptstadt: Bogota, D.C.
- Amtsprache: Spanisch
- Währung: Peso ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +57
im Web
in Deutschland
- Kolumbien Konsulat Berlin
Taubenstraße 23
10117 Berlin - Kolumbien Honorarkonsulat Bremen
Goebenstraße 1
28209 Bremen - Kolumbien Konsulat Frankfurt/M.
Fürstenbergerstraße 223
60323 Frankfurt am Main
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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