Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der zuständigen Vertretung der USA in Deutschland.
Vollständig geimpfte Flugreisende können in die USA einreisen. Ausnahmen von der Impfpflicht gibt es in wenigen Fällen.
Eine Testpflicht vor Abreise besteht derzeit nicht mehr. Weitere Infos bietet die nationale Gesundheitsbehörde CDC.
Ausführliche Hinweise zu Einreise und Aufenthalt (auch zu Kreuzimpfungen) veröffentlicht das Center of Disease Control – CDC.
Auch Personen, die sich lediglich zum Transit in den USA aufhalten, müssen einen Impfnachweis vorlegen.
Derzeit gibt es keine pandemiebedingten Beschränkungen.
In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
Die Vereinigten Staaten von Amerika bieten insgesamt über 30 unterschiedliche Visum-Kategorien an. In mehreren Gruppen eingeteilt, überschneiden sich die Anforderungen, besonders bei den Arbeits- und Geschäftsvisa. Ein Geschäftsvisum berechtigt beispielsweise nicht automatisch zu einer Arbeitsaufnahme in den USA. Für spezielle Berufsgruppen werden besondere Visa angeboten. Eine Bedingung für die Vergabe des Visums ist das persönliche Erscheinen in einem Konsulat der USA.
Alle anderen Staatsangehörigen benötigen auf jeden Fall für die Einreise ein Visum.
In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
Um ein Visum in der Bundesrepublik Deutschland beantragen zu dürfen, benötigen Nichtdeutsche Staatsbürger eine gültige Aufenthaltsgenehmigung. Andernfalls muss das Visum im Heimatland des Antragstellers beschafft werden.
Die Vereinigten Staaten von Amerika bieten insgesamt über 30 unterschiedliche Visum-Kategorien an. In mehreren Gruppen eingeteilt, überschneiden sich die Anforderungen, besonders bei den Arbeits- und Geschäftsvisa. Ein Geschäftsvisum berechtigt beispielsweise nicht automatisch zu einer Arbeitsaufnahme in den USA. Für spezielle Berufsgruppen werden besondere Visa angeboten. Eine Bedingung für die Vergabe des Visums ist das persönliche Erscheinen in einem Konsulat der USA.
Seit Januar 2013 ist es möglich, den Status seiner Visabeantragung online abzufragen.
Den Link für die Status Abfrage finden sie hier:
Das gebräuchlichste Visum für Touristen ist das B-2-Visum. Es wird auch als Tourist-Visa bezeichnet. Das Visum berechtigt zum befristeten Besuch der USA für einen Zeitraum von maximal 180 Tagen, zu rein privaten Besuchszwecken. Dazu gehören Familienbesuche, Städtereisen oder touristische Fahrten durch das Land. Das Visum berechtigt nicht den Antritt eines Praktikums, die Aufnahme einer Ausbildungstelle oder eines Studiums. Es berechtigt auch nicht eine Arbeitsaufnahme, egal wie unbedeutend oder kurz sie ist.
Das Visum ist besonders für Leute geeignet, die nicht visumfrei in die USA einreisen dürfen oder einen Besuch von mehr als 90 Tagen planen.
Das Visum ist ebenfalls für Patienten geeignet, deren besondere medizinische Behandlung nur in den USA möglich ist.
Das Visum berechtigt zu einem ununterbrochenen Aufenthalt von bis zu 180 Tagen pro Jahr.
Es sind auch mehrere Einreisen innerhalb eines Jahres möglich
Das Visum ist für wiederholte Einreisen während einer Dauer von maximal 10 Jahren gültig.
Während der Beantragung werden möglicherweise noch weitere Unterlagen gefordert. Meist werden Nachweise gefordert, die belegen, dass eine feste Bindung ans Heimatland und Rückkehrabsichten bestehen.
Die Beantragung erfolgt in der Regel beim zuständigen Konsulat, also in dem Land, wo sich der momentane Lebensmittelpunkt des Antragsstellers befindet.
Für die Antragsstellung besteht eine persönliche Erscheinungspflicht beim zuständigen US-Konsulat. Der Antragsteller wird von einem Konsularmitarbeiter interviewt. Bei diesem Gespräch wird auch der Antrag und der Reisepass eingereicht.
Eine Ausnahme bilden die Altersgruppen unter 14 und über 79 Jahren. Personen in diesem Alter dürfen Ihre Anträge per Post versenden.
Nach einer Bearbeitungszeit von etwa ein bis zwei Wochen wird das Visum per Post zugestellt.
In Ausnahmefällen ist eine frühere Abholung möglich. Eine sofortige Ausstellung wird jedoch grundsätzlich ausgeschlossen.
Unser Team unterstützt Sie bei der Beschaffung Ihres Visums, bequem, schnell und sicher.
Bitte bedenken Sie, dass diese Hinweise nur eine zusammenfassende Beschreibung des Visums sind. Da sich die Bedingungen der Einreisebestimmungen ständig und ohne Ankündigung ändern, können wir leider keine Garantie für den Inhalt übernehmen. Zur genauen Festlegung des korrekten Status empfehlen wir ein persönliches und beratendes Gespräch.
Sie besitzen keinen Rechtsanspruch auf die Einreise, auch wenn Sie im Besitz eines Visums sind.
Das Visum ist nur die Berechtigung zum Betreten des Amerikanischen Bodens. Bei der Einreise überprüft ein US-Einwanderungsbeamter Ihr Visum und wird Ihnen möglicherweise Fragen zu Ihrem Aufenthalt in den USA stellen. Anschließend legt er die Dauer Ihres Aufenthalts fest. Der Beamte hat die Möglichkeit diesen Aufenthalt zu begrenzen oder sogar abzulehnen. Die Konsulatsgebühren oder die Kosten für die Beschaffung Ihres Visums werden Ihnen nicht erstattet.
Die Vereinigten Staaten von Amerika bieten insgesamt 15 verschiedene Arbeits- und Geschäftsvisa an. Die Wahl des korrekten Visums hängt davon ab, welche Tätigkeit in den Vereinigten Staaten ausgeübt werden soll. So wird sehr genau unterschieden, ob es sich um einen Arbeitsbesuch oder um eine Arbeitsaufnahme in den USA handelt. Bei der Arbeitsaufnahme ist entscheidend, wie qualifiziert die Tätigkeit ist und in welcher Branche sie stattfindet.
Zusätzlich zu den klassischen Arbeits- und Geschäftsvisa existieren Mischformen, wie zum Beispiel das Visa für Auszubildende und das Visum für Begleitpersonen eines Austausch-Studierenden.
Gebräuchlichstes Visum für Geschäftsreisende zur Einreise in die USA. Es wird auch als Business-Visitor-Visa bezeichnet. Das Visum berechtigt zum befristeten Besuch der USA für einen Zeitraum von maximal 180 Tagen, zu eingeschränkten geschäftlichen Aufenthaltszwecken. Dazu gehören der Besuch von Messen oder Tagungen und der Besuch von Geschäftspartnern, um Verträge auszuhandeln oder Beratungen zu führen. Das Visum berechtigt nicht eine Arbeitsaufnahme, Installationsarbeiten, Wartungsarbeiten, Beratungstätigkeiten, den Aufbau eines Unternehmens, den Aufbau einer Niederlassung eines Unternehmens, den Antritt eines Praktikums, die Aufnahme einer Ausbildungsstelle oder eines Studiums. Das Visum ist besonders für Leute geeignet, die nicht visumfrei in die USA einreisen dürfen oder einen Besuch von mehr als 90 Tagen planen.
Das Visum berechtigt zu einem ununterbrochenen Aufenthalt von bis zu 180 Tagen pro Jahr.
Es sind auch mehrere Einreisen innerhalb eines Jahres möglich.
Das Visum ist für wiederholte Einreise während einer Dauer von maximal 10 Jahren gültig.
Während der Beantragung werden möglicherweise noch weitere Unterlagen gefordert. Meist werden Nachweise gefordert, die belegen, dass eine feste Bindung ans Heimatland und Rückkehrabsichten bestehen.
Die Beantragung erfolgt in der Regel beim zuständigen Konsulat, also in dem Land, wo sich der momentane Lebensmittelpunkt des Antragsstellers befindet.
Für die Antragsstellung besteht eine persönliche Erscheinungspflicht beim zuständigen US-Konsulat. Der Antragsteller wird von einem Konsularmitarbeiter interviewt. Bei diesem Gespräch wird auch der Antrag und der Reisepass eingereicht.
Eine Ausnahme bilden die Altersgruppen unter 14 und über 79 Jahren. Personen in diesem Alter dürfen Ihre Anträge per Post versenden.
Nach einer Bearbeitungszeit von etwa ein bis zwei Wochen wird das Visum per Post zugestellt.
In Ausnahmefällen ist eine frühere Abholung möglich. Eine sofortige Ausstellung wird jedoch grundsätzlich ausgeschlossen.
Unser Team unterstützt Sie bei der Beschaffung Ihres Visums, bequem, schnell und sicher.
Bitte bedenken Sie, dass diese Hinweise nur eine zusammenfassende Beschreibung des Visums sind. Da sich die Bedingungen der Einreisebestimmungen ständig und ohne Ankündigung ändern, können wir leider keine Garantie für den Inhalt übernehmen. Zur genauen Festlegung des korrekten Status empfehlen wir ein persönliches und beratendes Gespräch.
Sie besitzen keinen Rechtsanspruch auf die Einreise, auch wenn Sie im Besitz eines Visums sind.
Das Visum ist nur die Berechtigung zum Betreten des Amerikanischen Bodens. Bei der Einreise überprüft ein US-Einwanderungsbeamter Ihr Visum und wird Ihnen möglicherweise Fragen zu Ihrem Aufenthalt in den USA stellen. Anschließend legt er die Dauer Ihres Aufenthalts fest. Der Beamte hat die Möglichkeit diesen Aufenthalt zu begrenzen oder sogar abzulehnen. Die Konsulatsgebühren oder die Kosten für die Beschaffung Ihres Visums werden Ihnen nicht erstattet.
Das gebräuchlichste Visum für ungelernte und qualifizierte Arbeitnehmer, die zeitlich begrenzt für ein US-Unternehmen in den USA tätig sind und nicht im landwirtschaftlichen Bereich arbeiten, ist das H2B-Visum.
Es wird auch als "speciality occupation visa for temporary or seasonal nonagricultural workers" bezeichnet.
Das Visum ist für Arbeitnehmer geeignet, die in einem Fachbereich tätig sind, der keine hochspezialisierten Kenntnisse oder ein Hochschulstudium erfordert.
Der Antragsteller muss für diesen Bereich die notwendige Ausbildung oder Fertigkeit besitzen.
Das Visum ist ein Nichteinwanderungsvisum.
Es ist ein Arbeitsvisum und berechtigt zur uneingeschränkten Arbeitsaufnahme.
Das Visum berechtigt zu einem befristeten Aufenthalt in den USA von einem Jahr. Verlängerungen des Aufenthalts in den USA sind möglich, aber die Gesamtaufenthaltsdauer mit einem H2B-Visum darf im Allgemeinen 3 Jahre nicht überschreiten. Eine Ausnahme wird gestattet, wenn parallel zur Arbeitserlaubnis eine arbeitsplatzbezogene GreenCard beantragt wird.
Anträge auf Verlängerungen muss der Arbeitgeber in den USA stellen.
Für Arbeitnehmer, die über einen Hochschulabschluss und hochspezialisierte Kenntnisse verfügen, ist das H1B-Visum geeignet. Arbeitnehmer im Landwirtschaftlichen Bereich qualifizieren sich für das H2A-Visum.
Das Unternehmen, welches als Arbeitgeber fungiert muss folgende Bedingungen erfüllen:
Die Erfüllung der Bedingungen müssen nachgewiesen werden.
Während der Beantragung werden möglicherweise noch weitere Unterlagen gefordert. Meist werden Nachweise gefordert, die belegen, dass eine feste Bindung ans Heimatland und Rückkehrabsichten bestehen.
Der Antragsprozess beginnt in den USA bei dem zukünftigen Arbeitgeber des Antragstellers.
Das Unternehmen reicht bei der US-Einwanderungsbehörde (USCIS) einen Antrag, nämlich das Formular I-129 oder das Formular I-797, ein.
Die Behörde überprüft und genehmigt den Antrag. Die Niederlassung in den USA erhält das genehmigte Formular zurück.
Dieses Formular sendet der zukünftige Arbeitgeber dem Antragsteller inklusive einer Kopie des bei der US-Einwanderungsbehörde eingereichten Antrags zu. Den Formularen sollte ein Schreiben beigefügt sein, welches erklärt, dass die Arbeitsstelle aktuell zur Verfügung steht.
Die weitere Beantragung erfolgt in der Regel beim zuständigen Konsulat, also in dem Land, wo sich der momentane Lebensmittelpunkt des Antragsstellers befindet.
Für die Antragsstellung besteht eine persönliche Erscheinungspflicht beim zuständigen US-Konsulat. Der Antragsteller wird von einem Konsularmitarbeiter interviewt. Bei diesem Gespräch wird auch der Antrag und der Reisepass eingereicht.
Eine Ausnahme bilden die Altersgruppen unter 14 und über 79 Jahren. Personen in diesem Alter dürfen Ihre Anträge per Post versenden.
Nach einer Bearbeitungszeit von etwa ein bis zwei Wochen wird das Visum per Post zugestellt.
In Ausnahmefällen ist eine frühere Abholung möglich. Eine sofortige Ausstellung wird jedoch grundsätzlich ausgeschlossen.
Unser Team unterstützt Sie bei der Beschaffung Ihres Visums, bequem, schnell und sicher.
Bitte bedenken Sie, dass diese Hinweise nur eine zusammenfassende Beschreibung des Visums sind. Da sich die Bedingungen der Einreisebestimmungen ständig und ohne Ankündigung ändern, können wir leider keine Garantie für den Inhalt übernehmen. Zur genauen Festlegung des korrekten Status empfehlen wir ein persönliches und beratendes Gespräch.
Sie besitzen keinen Rechtsanspruch auf die Einreise, auch wenn Sie im Besitz eines Visums sind.
Das Visum ist nur die Berechtigung zum Betreten des Amerikanischen Bodens. Bei der Einreise überprüft ein US-Einwanderungsbeamter Ihr Visum und wird Ihnen möglicherweise Fragen zu Ihrem Aufenthalt in den USA stellen. Anschließend legt er die Dauer Ihres Aufenthalts fest. Der Beamte hat die Möglichkeit diesen Aufenthalt zu begrenzen oder sogar abzulehnen. Die Konsulatsgebühren oder die Kosten für die Beschaffung Ihres Visums werden Ihnen nicht erstattet.
Die ESTA-Reisegenehmigung wird Staatsangehörigen bestimmter Länder, wie den Bürgern der Bundesrepublik Deutschland erteilt, wenn diese die Berechtigung besitzen, ohne Visum in die Vereinigten Staaten von Amerika einzureisen.
ESTA ist ein automatisches System zur Überprüfung der Berechtigung für die visumfreie Einreise und Aufenthalt. Das entsprechende US-Programm des Ministeriums für Innere Sicherheit nennt sich Visa-Waiver-Program, VWP. Länder, die auf Grund des Programms visumfrei einreisen dürfen, werden als VWP-Länder bezeichnet.
Alle Staatsangehörige von VWP-Ländern, die für einen Zeitraum von 90 Tagen oder weniger visumfrei aus geschäftlichen oder privaten Gründen in die Vereinigten Staaten von Amerika einreisen möchten, müssen vor dem Reiseantritt die elektronische Reisegenehmigung über ESTA einholen. Auch Kinder, mit oder ohne Begleitung, unabhängig vom Alter, müssen ebenfalls eine eigene ESTA-Genehmigung vorweisen.
Bitte beachten Sie, dass Sie kein ESTA beantragen können, wenn Sie am oder nach dem 01. März 2011 in einem der folgenden Länder aufgehalten haben:
Die Beantragung kann jeder Zeit mit Hilfe des Internets erfolgen. Unter https://esta.cbp.dhs.gov/esta/application.html?language=de finden Sie den Web-Auftritt der elektronischen Einreiseregistrierung für Reisen in die Vereinigten Staaten. Dort erhalten Sie noch einmal alle relevanten Informationen zum elektronischen Antrags-Prozess. Sie können dort die Ihre ESTA-Reisegenehmigung selbst vornehmen.
Eine telefonische Hilfestellung bei Ihrer persönlichen Registrierung können wir aus Sicherheitsgründen nicht leisten. Bitte beachten Sie, dass eine falsch Eingabe zu einer lebenslangen ESTA-Sperre führen kann.
Es ist jedoch möglich, dass unser Team die ESTA-Reisegenehmigung für Sie beantragt.
Zur Bestellung kommen sie hier
Personen mit einem gültigen Visum für die Vereinigten Staaten benötigen keine ESTA-Reisegenehmigung. Sie können ausnahmslos mit ihrem Visum einreisen.
Das US-Ministerium für Innere Sicherheit empfiehlt, den ESTA-Antrag spätestens 72 Stunden vor Reisebeginn zu stellen. Grundsätzlich können die Anträge jedoch zu einem beliebigen Zeitpunkt vor der Reise in die Vereinigten Staaten eingereicht werden. Um den Antrag zu stellen, müssen keine konkreten Pläne für eine Reise, Einladungen oder Hotelbuchungen existieren. Eine ESTA-Reisegenehmigung besitzt eine Gültigkeit von zwei Jahren. Sollten sich in dieser Zeit Ziel- oder Reisedaten verändern, können diese auf der ESTA-Website unkompliziert aktualisiert werden, ohne dass ein neuer Antrag gestellt werden muss. Sollten sich jedoch Ihre persönlichen Daten ändern oder sollten Sie einen neuen Reisepass erhalten, muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Ein ESTA kann nicht mit einem Kinderausweis oder einem Kinderreisepass (ausgestellt nach dem 26 Oktober 2006) beantragt werden. Hierzu ist auch für Kinder ein normaler Reisepass notwendig.
Reisende in die USA, die kein Visum oder eine ESTA-Reisegenehmigung vorweisen können, kann der Zutritt zum Flugzeug oder zum Schiff verweigert werden. Auf jeden Fall müssen sie mit längeren Wartezeiten rechnen. Schlimmstenfalls kann ihnen die Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika verweigert werden.
An sich ersetzt die ESTA-Genehmigung das Formular I-96W, welches während des Fluges in die Vereinigten Staaten ausgefüllt werden muss. Dennoch kann es sein, dass Sie das Formular zusätzlich ausfüllen müssen, da aus technischen Gründen nicht sämtliche Fluggesellschaften die ESTA-Genehmigung bestätigen können.
Sie besitzen keinen Rechtsanspruch auf die Einreise, auch wenn Sie die ESTA-Genehmigung erhalten haben.
Die ESTA-Genehmigung ist nur die Berechtigung zum Betreten des Amerikanischen Bodens. Bei der Einreise überprüft ein US-Einwanderungsbeamter Ihren Pass und legt die Dauer Ihres Aufenthalts fest. Der Beamte hat die Möglichkeit Ihren Aufenthalt zu begrenzen oder sogar abzulehnen.
Für Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Das gebräuchlichste Visum für Studenten ist das F1-Visum. Es wird auch als "Academic Student-Visa" bezeichnet.
Das Visum ist für Personen geeignet, die in den USA ein vollständiges akademisches Studium an einer anerkannten Bildungseinrichtung aufnehmen möchten.
Das Visum ist ein Nichteinwanderungsvisum.
Es ist kein Arbeitsvisum.
Schulische oder studentische Austauschprogramme sowie ein Praktikum fallen nicht unter diese Kategorie. Dafür eignet sich das J1-Visum für Austauschprogramme (siehe hier).
Der F1-Status berechtigt zum Aufenthalt in den USA für den Zeitraum der notwendig ist, mit der normalen Anzahl von Kursen, die Vorraussetzungen zu erlangen, einen Abschluss zu erreichen.
Die Erfüllung der Bedingungen müssen nachgewiesen werden.
Während der Beantragung werden möglicherweise noch weitere Unterlagen gefordert. Meist werden Nachweise gefordert, die belegen, dass eine feste Bindung ans Heimatland und Rückkehrabsichten bestehen.
Der Antragsprozess beginnt in den USA bei der Schule oder Universität, bei der sich der Antragsteller qualifiziert hat. Die Bildungseinrichtung stellt dem zukünftigen Studenten das Formular I-20 A-B aus und sendet es ihm zu. Das Formular ist das "Certificate of Eligibility". Bei der Visum-Beantragung im Konsulat muss dieses Formular im Original vorliegen.
Neben der Gebühr für die Beantragung des Visums im Konsulat, wird eine zweite Gebühr für die Sicherheitsüberprüfung des Antragstellers von den US-Behörden erhoben. Es handelt sich dabei um die SEVIS-Gebühr oder auch SEVIS-Fee. Die Bezahlung erfolgt per Internet mit Hilfe einer Kreditkarte und wird umgehend mittels Zahlungsbeleg, dem Formular SEVIS I-901, bestätigt. Bei der Visum-Beantragung im Konsulat muss dieser Beleg vorliegen.
Die weitere Beantragung erfolgt beim zuständigen Konsulat, also in dem Land, wo sich der momentane Lebensmittelpunkt des Antragsstellers befindet.
Für die Antragsstellung besteht eine persönliche Erscheinungspflicht beim zuständigen US-Konsulat. Der Antragsteller wird von einem Konsularmitarbeiter interviewt. Bei diesem Gespräch wird auch der Antrag, der Reisepass und alle weiteren Dokumente eingereicht.
Eine Ausnahme bilden die Altersgruppen unter 14 und über 79 Jahren. Personen in diesem Alter dürfen Ihre Anträge per Post versenden.
Nach einer Bearbeitungszeit von etwa ein bis zwei Wochen wird das Visum per Post zugestellt.
In Ausnahmefällen ist eine frühere Abholung möglich. Eine sofortige Ausstellung wird jedoch grundsätzlich ausgeschlossen.
Unser Team unterstützt Sie bei der Beschaffung Ihres Visums, bequem, schnell und sicher.
Das gebräuchlichste Visum für die Teilnahme an offiziellen Austauschprogrammen des Bureau of Educational and Cultural Affairs, ECA, zur Einreise in die USA und anschließendem Aufenthalt.
Es wird auch als "Exchange Visitors Visa" bezeichnet.
Das Visum ist geeignet für ausländische Studenten, Lehrer, Dozenten, Forscher, medizinisches Personal, Trainees aus der Wirtschaft und Au-Pairs, die an offiziellen Austauschprogrammen teilnehmen möchten. Das Visum dient der Förderung des Austausches zwischen den USA und anderen Nationen auf dem Gebiet der Bildung und der Kultur.
Das Visum berechtigt ausschließlich zur Teilnahme an dem Austauschprogramm und zur Aufnahme eines Praktikums, wenn dies im direkten Zusammenhang mit dem Austauschprogramm steht.
Das Visum ist ein Nichteinwanderungsvisum.
Es ist kein Arbeitsvisum.
Das Visum berechtigt zu einem befristeten Aufenthalt in den USA. Im Allgemeinen ist das Visum auf die Zeit begrenzt, die das offizielle Austauschprogramm dauert.
Das heißt beispielsweise:
Es ist grundsätzlich möglich auch mehrere Austauschprogramme zu absolvieren, allerdings muss der Bewerber sich zwischen zwei Programmen mindestens 2 Jahre im Ausland aufgehalten haben.
Die Erfüllung der Bedingungen müssen nachgewiesen werden.
Während der Beantragung werden möglicherweise noch weitere Unterlagen gefordert. Meist werden Nachweise gefordert, die belegen, dass eine feste Bindung ans Heimatland und Rückkehrabsichten bestehen.
Der Antragsprozess beginnt in den USA bei der Organisation oder dem Unternehmen, welche das Austauschprogramm anbieten. Dort müssen die ausländischen Interessenten ihre Voraussetzungen und Eignungen vorab prüfen lassen. Je nach Organisation oder Unternehmen unterscheiden sich die Bedingungen erheblich voneinander. Informationen darüber erteilt die gewählte Stelle in den USA.
Werden die Voraussetzungen und Eignungen erfüllt, wird die Organisation oder das Unternehmen im Folgenden zum Sponsor des Austauschprogramms. Er ist der offizielle Gastgeber und versendet das Formular DS-2019 an den Antragsteller.
Absolventen einer Ausbildung oder eines Praktikums benötigen zudem das Formular DS-7002. Der Antragsteller erhält es von seinem Sponsor.
Neben der Gebühr für die Beantragung des Visums im Konsulat, wird eine zweite Gebühr für die Sicherheitsüberprüfung des Antragstellers von den US-Behörden erhoben. Es handelt sich dabei um die SEVIS-Gebühr oder auch SEVIS-Fee. Die Bezahlung erfolgt per Internet mit Hilfe einer Kreditkarte und wird umgehend mittels Zahlungsbeleg, dem Formular SEVIS I-901, bestätigt. Bei der Visum-Beantragung im Konsulat muss dieser Beleg vorliegen.
Die weitere Beantragung erfolgt beim zuständigen Konsulat, also in dem Land, wo sich der momentane Lebensmittelpunkt des Antragsstellers befindet.
Für die Antragsstellung besteht eine persönliche Erscheinungspflicht beim zuständigen US-Konsulat. Der Antragsteller wird von einem Konsularmitarbeiter interviewt. Bei diesem Gespräch wird auch der Antrag, der Reisepass und alle weiteren Dokumente eingereicht.
Eine Ausnahme bilden die Altersgruppen unter 14 und über 79 Jahren. Personen in diesem Alter dürfen Ihre Anträge per Post versenden.
Nach einer Bearbeitungszeit von etwa ein bis zwei Wochen wird das Visum per Post zugestellt.
In Ausnahmefällen ist eine frühere Abholung möglich. Eine sofortige Ausstellung wird jedoch grundsätzlich ausgeschlossen.
Unser Team unterstützt Sie bei der Beschaffung Ihres Visums, bequem, schnell und sicher.
Bitte bedenken Sie, dass diese Hinweise nur eine zusammenfassende Beschreibung des Visums sind. Da sich die Bedingungen der Einreisebestimmungen ständig und ohne Ankündigung ändern, können wir leider keine Garantie für den Inhalt übernehmen. Zur genauen Festlegung des korrekten Status empfehlen wir ein persönliches und beratendes Gespräch.
Sie besitzen keinen Rechtsanspruch auf die Einreise, auch wenn Sie im Besitz eines Visums sind.
Das Visum ist nur die Berechtigung zum Betreten des Amerikanischen Bodens. Bei der Einreise überprüft ein US-Einwanderungsbeamter Ihr Visum und wird Ihnen möglicherweise Fragen zu Ihrem Aufenthalt in den USA stellen. Anschließend legt er die Dauer Ihres Aufenthalts fest. Der Beamte hat die Möglichkeit diesen Aufenthalt zu begrenzen oder sogar abzulehnen. Die Konsulatsgebühren oder die Kosten für die Beschaffung Ihres Visums werden Ihnen nicht erstattet.
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer