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Einreise- & Visum-Bestimmungen

Aktuelle Meldungen zum Land
Aktuelles vom Auswärtigen Amt zu USA
Einreise auf dem Landweg über Kanada oder Mexiko
Die Einreise auf dem Landweg über Kanada und Mexiko ist seit dem 01.10.2022 nur noch mit gültigem ESTA möglich.
Näheres erfahren Sie hier. [... mehr]
Informationsstand: 14.10.2022
Uns ist es nicht möglich andere Dienstleistungen als die Besorgung von ESTA-Visa für die USA durchzuführen.
Anfragen zu B1/B2-Visa können derzeit durch uns nicht beantwortet werden.
Informationsstand: 03.05.2021

Flagge von ##COUNTRYNAME##

Vereinigte Staaten von Amerika (USA) (US)


Covid-19 Informationen

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der zuständigen Vertretung der USA in Deutschland.

Vollständig geimpfte Flugreisende können in die USA einreisen. Ausnahmen von der Impfpflicht gibt es in wenigen Fällen. 

Eine Testpflicht vor Abreise besteht derzeit nicht mehr. Weitere Infos bietet die nationale Gesundheitsbehörde CDC.

Ausführliche Hinweise zu Einreise und Aufenthalt (auch zu Kreuzimpfungen) veröffentlicht das Center of Disease Control – CDC.

Ausreise und Transit

Auch Personen, die sich lediglich zum Transit in den USA aufhalten, müssen einen Impfnachweis vorlegen.

Beschränkungen im Land

Derzeit gibt es keine pandemiebedingten Beschränkungen.

Empfehlungen

  • Erkundigen Sie sich vor Abreise zu den Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung der USA in Deutschland und beachten Sie die jeweiligen Bestimmungen und Hinweise der USA auf bundesstaatlicher und lokaler Ebene.

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist möglich:

  • bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen
  • wenn keine Arbeitsaufnahme erfolgt
  • wenn keine berufliche, schulische oder studentische Ausbildung erfolgt
  • wenn bisher kein Visumantrag oder die Einreise abgelehnt wurde

In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • Eine ESTA-Reisegenehmigung
  • Ein gültiger biometrischer nationaler Reisepass
    • Passgültigkeit mindestens 6 Monate bei Einreise
    • Kinder, auch unter 10 Jahren, benötigen einen Kinderausweis
  • Hin und Rückflugticket oder Schiffsticket
     

Die Vereinigten Staaten von Amerika bieten insgesamt über 30 unterschiedliche Visum-Kategorien an. In mehreren Gruppen eingeteilt, überschneiden sich die Anforderungen, besonders bei den Arbeits- und Geschäftsvisa. Ein Geschäftsvisum berechtigt beispielsweise nicht automatisch zu einer Arbeitsaufnahme in den USA. Für spezielle Berufsgruppen werden besondere Visa angeboten. Eine Bedingung für die Vergabe des Visums ist das persönliche Erscheinen in einem Konsulat der USA.

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum (mit ESTA-Registrierung) ist möglich für folgende Staatsangehörige:

  • Andorra, Australien, Belgien, Brunei, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Japan, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Republik Korea, San Marino, Schweden, Schweiz, Singapur, Slowenien, Slowakei, Spanien, Ungarn.

Alle anderen Staatsangehörigen benötigen auf jeden Fall für die Einreise ein Visum.

Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist möglich:

  • bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen
  • wenn keine Arbeitsaufnahme erfolgt
  • wenn keine berufliche, schulische oder studentische Ausbildung erfolgt
  • wenn bisher kein Visumantrag oder die Einreise abgelehnt wurde

In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.

Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • Eine ESTA-Reisegenehmigung
  • Ein gültiger biometrischer nationaler Reisepass
    • Passgültigkeit mindestens 6 Monate bei Einreise
    • Kinder, auch unter 10 Jahren, benötigen einen Kinderausweis
  • Hin und Rückflugticket oder Schiffsticket
     

Um ein Visum in der Bundesrepublik Deutschland beantragen zu dürfen, benötigen Nichtdeutsche Staatsbürger eine gültige Aufenthaltsgenehmigung. Andernfalls muss das Visum im Heimatland des Antragstellers beschafft werden.

Die Vereinigten Staaten von Amerika bieten insgesamt über 30 unterschiedliche Visum-Kategorien an. In mehreren Gruppen eingeteilt, überschneiden sich die Anforderungen, besonders bei den Arbeits- und Geschäftsvisa. Ein Geschäftsvisum berechtigt beispielsweise nicht automatisch zu einer Arbeitsaufnahme in den USA. Für spezielle Berufsgruppen werden besondere Visa angeboten. Eine Bedingung für die Vergabe des Visums ist das persönliche Erscheinen in einem Konsulat der USA.

Besonderheiten

US-Visum Status Online Abfrage

Seit Januar 2013 ist es möglich, den Status seiner Visabeantragung online abzufragen.

Den Link für die Status Abfrage finden sie hier:

Fakten

  • Hauptstadt: Washington
  • Amtsprache: Englisch
  • Währung: US Dollar ⇒ Währungsrechner öffnen
  • Telefonvorwahl: mehrere siehe NANP

Informationen zum Touristenvisum

Das gebräuchlichste Visum für Touristen ist das B-2-Visum. Es wird auch als Tourist-Visa bezeichnet. Das Visum berechtigt zum befristeten Besuch der USA für einen Zeitraum von maximal 180 Tagen, zu rein privaten Besuchszwecken. Dazu gehören Familienbesuche, Städtereisen oder touristische Fahrten durch das Land. Das Visum berechtigt nicht den Antritt eines Praktikums, die Aufnahme einer Ausbildungstelle oder eines Studiums. Es berechtigt auch nicht eine Arbeitsaufnahme, egal wie unbedeutend oder kurz sie ist.
Das Visum ist besonders für Leute geeignet, die nicht visumfrei in die USA einreisen dürfen oder einen Besuch von mehr als 90 Tagen planen.
Das Visum ist ebenfalls für Patienten geeignet, deren besondere medizinische Behandlung nur in den USA möglich ist.
Das Visum berechtigt zu einem ununterbrochenen Aufenthalt von bis zu 180 Tagen pro Jahr.
Es sind auch mehrere Einreisen innerhalb eines Jahres möglich
Das Visum ist für wiederholte Einreisen während einer Dauer von maximal 10 Jahren gültig.

Folgende Dokumente werden für die Beantragung benötigt:

  • ein bei Visabeantragung mindestens 6 Monate gültiger biometrischer nationaler Reisepass
    • Aufenthalts erlaubnis im Original für Deutschland bei nicht deutschen Staatsangehörigen
    • bei EU-Bürgern ist keine Aufenthaltserlaubnis erforderlich. Hier reicht die Meldebescheinigung des Wohnsitzes in Deutschland
  • ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Visaantrag
  • ein biometrisches Foto nach US-Norm
    • das Foto darf nicht älter als 6 Monate sein
    • das Foto muss 5 x 5 cm groß sein
    • das Foto darf keinen Rand besitzen
    • der abgebildete Kopf muss zwischen 2,5 und 3,5 cm groß sein
    • die Augenhöhe sollte sich ca. 2,8 bis 3,5 cm von der unteren Kante des Fotos befinden
    • das Foto muss in Farbe sein
    • der Hintergrund muss weiß sein
    • das Foto muss den Antragsteller in der Vorderansicht zeigen
    • das Foto muss den ganzen Kopf, einschließlich Haare zeigen
    • beide Ohren sollten vorzugsweise sichtbar sein
    • der Antragsteller muss direkt in die Kamera schauen
  • Nicht zulässig sind:
    • Kopfbedeckungen wenn sie nicht religiös verpflichtend sind
    • Kopfbedeckungen grundsätzlich, wenn sie Teile des Gesichts verdecken
    • Sonnenbrillen
    • jegliche Dinge, die das Gesichtsfeld beeinträchtigen mit der Ausnahme einer medizinischen Notwendigkeit
    • traditionelle Gesichtsmasken
    • Stammestracht oder Nationalkostüm
  • ein Nachweis über die finanziellen Mittel, je nach Länge der Reise

Während der Beantragung werden möglicherweise noch weitere Unterlagen gefordert. Meist werden Nachweise gefordert, die belegen, dass eine feste Bindung ans Heimatland und Rückkehrabsichten bestehen.

Informationen zur Beantragung

Die Beantragung erfolgt in der Regel beim zuständigen Konsulat, also in dem Land, wo sich der momentane Lebensmittelpunkt des Antragsstellers befindet.
Für die Antragsstellung besteht eine persönliche Erscheinungspflicht beim zuständigen US-Konsulat. Der Antragsteller wird von einem Konsularmitarbeiter interviewt. Bei diesem Gespräch wird auch der Antrag und der Reisepass eingereicht.
Eine Ausnahme bilden die Altersgruppen unter 14 und über 79 Jahren. Personen in diesem Alter dürfen Ihre Anträge per Post versenden.
Nach einer Bearbeitungszeit von etwa ein bis zwei Wochen wird das Visum per Post zugestellt.
In Ausnahmefällen ist eine frühere Abholung möglich. Eine sofortige Ausstellung wird jedoch grundsätzlich ausgeschlossen.

Unser Team unterstützt Sie bei der Beschaffung Ihres Visums, bequem, schnell und sicher.

Wichtiger Hinweis für alle US-Visa:

Bitte bedenken Sie, dass diese Hinweise nur eine zusammenfassende Beschreibung des Visums sind. Da sich die Bedingungen der Einreisebestimmungen ständig und ohne Ankündigung ändern, können wir leider keine Garantie für den Inhalt übernehmen. Zur genauen Festlegung des korrekten Status empfehlen wir ein persönliches und beratendes Gespräch.

Sie besitzen keinen Rechtsanspruch auf die Einreise, auch wenn Sie im Besitz eines Visums sind.

Das Visum ist nur die Berechtigung zum Betreten des Amerikanischen Bodens. Bei der Einreise überprüft ein US-Einwanderungsbeamter Ihr Visum und wird Ihnen möglicherweise Fragen zu Ihrem Aufenthalt in den USA stellen. Anschließend legt er die Dauer Ihres Aufenthalts fest. Der Beamte hat die Möglichkeit diesen Aufenthalt zu begrenzen oder sogar abzulehnen. Die Konsulatsgebühren oder die Kosten für die Beschaffung Ihres Visums werden Ihnen nicht erstattet.

Informationen zu Geschäftsvisa

Die Vereinigten Staaten von Amerika bieten insgesamt 15 verschiedene Arbeits- und Geschäftsvisa an. Die Wahl des korrekten Visums hängt davon ab, welche Tätigkeit in den Vereinigten Staaten ausgeübt werden soll. So wird sehr genau unterschieden, ob es sich um einen Arbeitsbesuch oder um eine Arbeitsaufnahme in den USA handelt. Bei der Arbeitsaufnahme ist entscheidend, wie qualifiziert die Tätigkeit ist und in welcher Branche sie stattfindet.

Zusätzlich zu den klassischen Arbeits- und Geschäftsvisa existieren Mischformen, wie zum Beispiel das Visa für Auszubildende und das Visum für Begleitpersonen eines Austausch-Studierenden.

Informationen zum B-1-Visum, Business-Visitor-Visa

Gebräuchlichstes Visum für Geschäftsreisende zur Einreise in die USA. Es wird auch als Business-Visitor-Visa bezeichnet. Das Visum berechtigt zum befristeten Besuch der USA für einen Zeitraum von maximal 180 Tagen, zu eingeschränkten geschäftlichen Aufenthaltszwecken. Dazu gehören der Besuch von Messen oder Tagungen und der Besuch von Geschäftspartnern, um Verträge auszuhandeln oder Beratungen zu führen. Das Visum berechtigt nicht eine Arbeitsaufnahme, Installationsarbeiten, Wartungsarbeiten, Beratungstätigkeiten, den Aufbau eines Unternehmens, den Aufbau einer Niederlassung eines Unternehmens, den Antritt eines Praktikums, die Aufnahme einer Ausbildungsstelle oder eines Studiums. Das Visum ist besonders für Leute geeignet, die nicht visumfrei in die USA einreisen dürfen oder einen Besuch von mehr als 90 Tagen planen.
Das Visum berechtigt zu einem ununterbrochenen Aufenthalt von bis zu 180 Tagen pro Jahr.
Es sind auch mehrere Einreisen innerhalb eines Jahres möglich.
Das Visum ist für wiederholte Einreise während einer Dauer von maximal 10 Jahren gültig.

Folgende Dokumente werden für die Beantragung benötigt:

  • ein bei Visabeantragung mindestens 6 Monate gültiger biometrischer nationaler Reisepass
    • Aufenthalts erlaubnis im Original für Deutschland bei nicht deutschen Staatsangehörigen
    • bei EU-Bürgern ist keine Aufenthaltserlaubnis erforderlich. Hier reicht die Meldebescheinigung des Wohnsitzes in Deutschland
  • ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Visaantrag
  • ein biometrisches Foto nach US-Norm
    • das Foto darf nicht älter als 6 Monate sein
    • das Foto muss 5 x 5 cm groß sein
    • das Foto darf keinen Rand besitzen
    • der abgebildete Kopf muss zwischen 2,5 und 3,5 cm groß sein
    • die Augenhöhe sollte sich ca. 2,8 bis 3,5 cm von der unteren Kante des Fotos befinden
    • das Foto muss in Farbe sein
    • der Hintergrund muss weiß sein
    • das Foto muss den Antragsteller in der Vorderansicht zeigen
    • das Foto muss den ganzen Kopf, einschließlich Haare zeigen
    • beide Ohren sollten vorzugsweise sichtbar sein
    • der Antragsteller muss direkt in die Kamera schauen
  • Nicht zulässig sind:
    • Kopfbedeckungen wenn sie nicht religiös verpflichtend sind
    • Kopfbedeckungen grundsätzlich, wenn sie Teile des Gesichts verdecken
    • Sonnenbrillen
    • jegliche Dinge, die das Gesichtsfeld beeinträchtigen mit der Ausnahme einer medizinischen Notwendigkeit
    • traditionelle Gesichtsmasken
    • Stammestracht oder Nationalkostüm
  • ein Nachweis über den Zweck der Reise
  • ein Nachweis über die berufliche Tätigkeit
  • ein Nachweis über die finanziellen Mittel, je nach Länge der Reise

Während der Beantragung werden möglicherweise noch weitere Unterlagen gefordert. Meist werden Nachweise gefordert, die belegen, dass eine feste Bindung ans Heimatland und Rückkehrabsichten bestehen.

Informationen zur Beantragung

Die Beantragung erfolgt in der Regel beim zuständigen Konsulat, also in dem Land, wo sich der momentane Lebensmittelpunkt des Antragsstellers befindet.
Für die Antragsstellung besteht eine persönliche Erscheinungspflicht beim zuständigen US-Konsulat. Der Antragsteller wird von einem Konsularmitarbeiter interviewt. Bei diesem Gespräch wird auch der Antrag und der Reisepass eingereicht.
Eine Ausnahme bilden die Altersgruppen unter 14 und über 79 Jahren. Personen in diesem Alter dürfen Ihre Anträge per Post versenden.
Nach einer Bearbeitungszeit von etwa ein bis zwei Wochen wird das Visum per Post zugestellt.
In Ausnahmefällen ist eine frühere Abholung möglich. Eine sofortige Ausstellung wird jedoch grundsätzlich ausgeschlossen.

Unser Team unterstützt Sie bei der Beschaffung Ihres Visums, bequem, schnell und sicher.

Wichtiger Hinweis für alle US-Visa:

Bitte bedenken Sie, dass diese Hinweise nur eine zusammenfassende Beschreibung des Visums sind. Da sich die Bedingungen der Einreisebestimmungen ständig und ohne Ankündigung ändern, können wir leider keine Garantie für den Inhalt übernehmen. Zur genauen Festlegung des korrekten Status empfehlen wir ein persönliches und beratendes Gespräch.

Sie besitzen keinen Rechtsanspruch auf die Einreise, auch wenn Sie im Besitz eines Visums sind.

Das Visum ist nur die Berechtigung zum Betreten des Amerikanischen Bodens. Bei der Einreise überprüft ein US-Einwanderungsbeamter Ihr Visum und wird Ihnen möglicherweise Fragen zu Ihrem Aufenthalt in den USA stellen. Anschließend legt er die Dauer Ihres Aufenthalts fest. Der Beamte hat die Möglichkeit diesen Aufenthalt zu begrenzen oder sogar abzulehnen. Die Konsulatsgebühren oder die Kosten für die Beschaffung Ihres Visums werden Ihnen nicht erstattet.

Informationen zum Arbeitsvisum

Das gebräuchlichste Visum für ungelernte und qualifizierte Arbeitnehmer, die zeitlich begrenzt für ein US-Unternehmen in den USA tätig sind und nicht im landwirtschaftlichen Bereich arbeiten, ist das H2B-Visum.
Es wird auch als "speciality occupation visa for temporary or seasonal nonagricultural workers" bezeichnet.
Das Visum ist für Arbeitnehmer geeignet, die in einem Fachbereich tätig sind, der keine hochspezialisierten Kenntnisse oder ein Hochschulstudium erfordert.
Der Antragsteller muss für diesen Bereich die notwendige Ausbildung oder Fertigkeit besitzen.
Das Visum ist ein Nichteinwanderungsvisum.
Es ist ein Arbeitsvisum und berechtigt zur uneingeschränkten Arbeitsaufnahme.
Das Visum berechtigt zu einem befristeten Aufenthalt in den USA von einem Jahr. Verlängerungen des Aufenthalts in den USA sind möglich, aber die Gesamtaufenthaltsdauer mit einem H2B-Visum darf im Allgemeinen 3 Jahre nicht überschreiten. Eine Ausnahme wird gestattet, wenn parallel zur Arbeitserlaubnis eine arbeitsplatzbezogene GreenCard beantragt wird.
Anträge auf Verlängerungen muss der Arbeitgeber in den USA stellen.
Für Arbeitnehmer, die über einen Hochschulabschluss und hochspezialisierte Kenntnisse verfügen, ist das H1B-Visum geeignet. Arbeitnehmer im Landwirtschaftlichen Bereich qualifizieren sich für das H2A-Visum.

Bedingungen

  • Der Antragsteller besitzt die notwendige Ausbildung und Fertigkeit für die Arbeit.
  • Der Antragsteller besitzt einen Wohnsitz ausserhalb der USA.
  • Der Antragsteller besitzt einen Arbeitgeber in den USA.
  • Der Antragsteller besitzt ein genehmigtes Formular I-129 oder das genehmigte Formular I-797 seines Arbeitgebers in den USA.
  • Der Antragsteller muss nach Ablauf seines rechtmäßigen Aufenthalts die USA wieder verlassen.

Das Unternehmen, welches als Arbeitgeber fungiert muss folgende Bedingungen erfüllen:

  • Es muss dem Antragsteller ein Gehalt zahlen, das höher oder gleich dem Durchschnittsgehalt ist, welches anderen Arbeitnehmern am Ort der Beschäftigung gezahlt wird.
  • Es muss Arbeitsbedingungen bieten, die keine negativen Auswirkungen auf amerikanische Arbeitnehmer haben.
  • Es darf den Antragsteller nicht in einer Berufsgruppe einsetzen, bei der es gerade einen Streik oder Aussperrungen gibt.
  • Es muss die amerikanischen Arbeitnehmer von der Absicht in Kenntniss setzen, dass geplant ist, einen Ausländer für den angebotenen Arbeitsplatz einzustellen.

Die Erfüllung der Bedingungen müssen nachgewiesen werden.

Folgende Dokumente werden für die Beantragung benötigt:

  • ein bei Visabeantragung mindestens 6 Monate gültiger biometrischer nationaler Reisepass
    • Aufenthalts erlaubnis im Original für Deutschland bei nicht deutschen Staatsangehörigen
    • bei EU-Bürgern ist keine Aufenthaltserlaubnis erforderlich. Hier reicht die Meldebescheinigung des Wohnsitzes in Deutschland
  • ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Visaantrag
  • ein biometrisches Foto nach US-Norm
    • das Foto darf nicht älter als 6 Monate sein
    • das Foto muss 5 x 5 cm groß sein
    • das Foto darf keinen Rand besitzen
    • der abgebildete Kopf muss zwischen 2,5 und 3,5 cm groß sein
    • die Augenhöhe sollte sich ca. 2,8 bis 3,5 cm von der unteren Kante des Fotos befinden
    • das Foto muss in Farbe sein
    • der Hintergrund muss weiß sein
    • das Foto muss den Antragsteller in der Vorderansicht zeigen
    • das Foto muss den ganzen Kopf, einschließlich Haare zeigen
    • beide Ohren sollten vorzugsweise sichtbar sein
    • der Antragsteller muss direkt in die Kamera schauen
  • Nicht zulässig sind:
    • Kopfbedeckungen wenn sie nicht religiös verpflichtend sind
    • Kopfbedeckungen grundsätzlich, wenn sie Teile des Gesichts verdecken
    • Sonnenbrillen
    • jegliche Dinge, die das Gesichtsfeld beeinträchtigen mit der Ausnahme einer medizinischen Notwendigkeit
    • traditionelle Gesichtsmasken
    • Stammestracht oder Nationalkostüm
  • das Original des genehmigten Formulars I-129 oder des genehmigten Formulars I-797
  • eine Kopie des Formular I-129- oder des Formular I-797-Antrags, der an die US-Einwanderungsbehörde gegangen ist
  • ein Schreiben des US-Unternehmens darüber, dass die Arbeitsstelle aktuell zur Verfügung steht

Während der Beantragung werden möglicherweise noch weitere Unterlagen gefordert. Meist werden Nachweise gefordert, die belegen, dass eine feste Bindung ans Heimatland und Rückkehrabsichten bestehen.

Informationen zur Beantragung

Der Antragsprozess beginnt in den USA bei dem zukünftigen Arbeitgeber des Antragstellers.
Das Unternehmen reicht bei der US-Einwanderungsbehörde (USCIS) einen Antrag, nämlich das Formular I-129 oder das Formular I-797, ein.
Die Behörde überprüft und genehmigt den Antrag. Die Niederlassung in den USA erhält das genehmigte Formular zurück.
Dieses Formular sendet der zukünftige Arbeitgeber dem Antragsteller inklusive einer Kopie des bei der US-Einwanderungsbehörde eingereichten Antrags zu. Den Formularen sollte ein Schreiben beigefügt sein, welches erklärt, dass die Arbeitsstelle aktuell zur Verfügung steht.
Die weitere Beantragung erfolgt in der Regel beim zuständigen Konsulat, also in dem Land, wo sich der momentane Lebensmittelpunkt des Antragsstellers befindet.
Für die Antragsstellung besteht eine persönliche Erscheinungspflicht beim zuständigen US-Konsulat. Der Antragsteller wird von einem Konsularmitarbeiter interviewt. Bei diesem Gespräch wird auch der Antrag und der Reisepass eingereicht.
Eine Ausnahme bilden die Altersgruppen unter 14 und über 79 Jahren. Personen in diesem Alter dürfen Ihre Anträge per Post versenden.
Nach einer Bearbeitungszeit von etwa ein bis zwei Wochen wird das Visum per Post zugestellt.
In Ausnahmefällen ist eine frühere Abholung möglich. Eine sofortige Ausstellung wird jedoch grundsätzlich ausgeschlossen.

Unser Team unterstützt Sie bei der Beschaffung Ihres Visums, bequem, schnell und sicher.

Wichtiger Hinweis für alle US-Visa:

Bitte bedenken Sie, dass diese Hinweise nur eine zusammenfassende Beschreibung des Visums sind. Da sich die Bedingungen der Einreisebestimmungen ständig und ohne Ankündigung ändern, können wir leider keine Garantie für den Inhalt übernehmen. Zur genauen Festlegung des korrekten Status empfehlen wir ein persönliches und beratendes Gespräch.

Sie besitzen keinen Rechtsanspruch auf die Einreise, auch wenn Sie im Besitz eines Visums sind.

Das Visum ist nur die Berechtigung zum Betreten des Amerikanischen Bodens. Bei der Einreise überprüft ein US-Einwanderungsbeamter Ihr Visum und wird Ihnen möglicherweise Fragen zu Ihrem Aufenthalt in den USA stellen. Anschließend legt er die Dauer Ihres Aufenthalts fest. Der Beamte hat die Möglichkeit diesen Aufenthalt zu begrenzen oder sogar abzulehnen. Die Konsulatsgebühren oder die Kosten für die Beschaffung Ihres Visums werden Ihnen nicht erstattet.

Informationen zur ESTA-Reisegenehmigung

Die ESTA-Reisegenehmigung wird Staatsangehörigen bestimmter Länder, wie den Bürgern der Bundesrepublik Deutschland erteilt, wenn diese die Berechtigung besitzen, ohne Visum in die Vereinigten Staaten von Amerika einzureisen.

ESTA ist ein automatisches System zur Überprüfung der Berechtigung für die visumfreie Einreise und Aufenthalt. Das entsprechende US-Programm des Ministeriums für Innere Sicherheit nennt sich Visa-Waiver-Program, VWP. Länder, die auf Grund des Programms visumfrei einreisen dürfen, werden als VWP-Länder bezeichnet.

Alle Staatsangehörige von VWP-Ländern, die für einen Zeitraum von 90 Tagen oder weniger visumfrei aus geschäftlichen oder privaten Gründen in die Vereinigten Staaten von Amerika einreisen möchten, müssen vor dem Reiseantritt die elektronische Reisegenehmigung über ESTA einholen. Auch Kinder, mit oder ohne Begleitung, unabhängig vom Alter, müssen ebenfalls eine eigene ESTA-Genehmigung vorweisen.

Bitte beachten Sie, dass Sie kein ESTA beantragen können, wenn Sie am oder nach dem 01. März 2011 in einem der folgenden Länder aufgehalten haben:

  • Irak
  • Iran
  • Jemen
  • Korea, dem. Republik (Nordkorea)
  • Libyen
  • Somalia
  • Sudan
  • Syrien

Die Beantragung

Die Beantragung kann jeder Zeit mit Hilfe des Internets erfolgen. Unter https://esta.cbp.dhs.gov/esta/application.html?language=de finden Sie den Web-Auftritt der elektronischen Einreiseregistrierung für Reisen in die Vereinigten Staaten. Dort erhalten Sie noch einmal alle relevanten Informationen zum elektronischen Antrags-Prozess. Sie können dort die Ihre ESTA-Reisegenehmigung selbst vornehmen.

Eine telefonische Hilfestellung bei Ihrer persönlichen Registrierung können wir aus Sicherheitsgründen nicht leisten. Bitte beachten Sie, dass eine falsch Eingabe zu einer lebenslangen ESTA-Sperre führen kann.
 
Es ist jedoch möglich, dass unser Team die ESTA-Reisegenehmigung für Sie beantragt.
Zur Bestellung kommen sie hier

Personen mit einem gültigen Visum für die Vereinigten Staaten benötigen keine ESTA-Reisegenehmigung. Sie können ausnahmslos mit ihrem Visum einreisen.

Das US-Ministerium für Innere Sicherheit empfiehlt, den ESTA-Antrag spätestens 72 Stunden vor Reisebeginn zu stellen. Grundsätzlich können die Anträge jedoch zu einem beliebigen Zeitpunkt vor der Reise in die Vereinigten Staaten eingereicht werden. Um den Antrag zu stellen, müssen keine konkreten Pläne für eine Reise, Einladungen oder Hotelbuchungen existieren. Eine ESTA-Reisegenehmigung besitzt eine Gültigkeit von zwei Jahren. Sollten sich in dieser Zeit Ziel- oder Reisedaten verändern, können diese auf der ESTA-Website unkompliziert aktualisiert werden, ohne dass ein neuer Antrag gestellt werden muss. Sollten sich jedoch Ihre persönlichen Daten ändern oder sollten Sie einen neuen Reisepass erhalten, muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Wichtiger Hinweis:

Ein ESTA kann nicht mit einem Kinderausweis oder einem Kinderreisepass (ausgestellt nach dem 26 Oktober 2006) beantragt werden. Hierzu ist auch für Kinder ein normaler Reisepass notwendig.

Reisende in die USA, die kein Visum oder eine ESTA-Reisegenehmigung vorweisen können, kann der Zutritt zum Flugzeug oder zum Schiff verweigert werden. Auf jeden Fall müssen sie mit längeren Wartezeiten rechnen. Schlimmstenfalls kann ihnen die Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika verweigert werden.

An sich ersetzt die ESTA-Genehmigung das Formular I-96W, welches während des Fluges in die Vereinigten Staaten ausgefüllt werden muss. Dennoch kann es sein, dass Sie das Formular zusätzlich ausfüllen müssen, da aus technischen Gründen nicht sämtliche Fluggesellschaften die ESTA-Genehmigung bestätigen können.

Sie besitzen keinen Rechtsanspruch auf die Einreise, auch wenn Sie die ESTA-Genehmigung erhalten haben.

Die ESTA-Genehmigung ist nur die Berechtigung zum Betreten des Amerikanischen Bodens. Bei der Einreise überprüft ein US-Einwanderungsbeamter Ihren Pass und legt die Dauer Ihres Aufenthalts fest. Der Beamte hat die Möglichkeit Ihren Aufenthalt zu begrenzen oder sogar abzulehnen.

Für Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Informationen zum F1-Studentenvisum

Das gebräuchlichste Visum für Studenten ist das F1-Visum. Es wird auch als "Academic Student-Visa" bezeichnet.
Das Visum ist für Personen geeignet, die in den USA ein vollständiges akademisches Studium an einer anerkannten Bildungseinrichtung aufnehmen möchten.
Das Visum ist ein Nichteinwanderungsvisum.
Es ist kein Arbeitsvisum.
Schulische oder studentische Austauschprogramme sowie ein Praktikum fallen nicht unter diese Kategorie. Dafür eignet sich das J1-Visum für Austauschprogramme (siehe hier).
Der F1-Status berechtigt zum Aufenthalt in den USA für den Zeitraum der notwendig ist, mit der normalen Anzahl von Kursen, die Vorraussetzungen zu erlangen, einen Abschluss zu erreichen.

Bedingungen

  • Der Antragsteller muss einen festen Wohnsitz ausserhalb der USA besitzen.
  • Der Antragsteller muss verbindliche Verpflichtungen besitzen, die ihn nach Beendigung des Besuchs zur Rückreise ins Ausland veranlassen werden.
  • Der Antragsteller muss über ausreichende finanzielle Mittel für Unterrichtsgebühren und den Aufenthalt in den USA verfügen.
  • Der Antragsteller muss über sehr gute Englischkenntnisse verfügen oder sich für einen Englischkurs in den USA einschreiben.
  • Der Antragsteller muss die Zusage einer anerkannten Bildungseinrichtung in den USA besitzen.

Die Erfüllung der Bedingungen müssen nachgewiesen werden.

Folgende Dokumente werden für die Beantragung benötigt:

  • ein bei Visabeantragung mindestens 6 Monate gültiger biometrischer nationaler Reisepass
    • Aufenthalts erlaubnis im Original für Deutschland bei nicht deutschen Staatsangehörigen
    • bei EU-Bürgern ist keine Aufenthaltserlaubnis erforderlich. Hier reicht die Meldebescheinigung des Wohnsitzes in Deutschland
  • ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Visaantrag
  • ein biometrisches Foto nach US-Norm
    • das Foto darf nicht älter als 6 Monate sein
    • das Foto muss 5 x 5 cm groß sein
    • das Foto darf keinen Rand besitzen
    • der abgebildete Kopf muss zwischen 2,5 und 3,5 cm groß sein
    • die Augenhöhe sollte sich ca. 2,8 bis 3,5 cm von der unteren Kante des Fotos befinden
    • das Foto muss in Farbe sein
    • der Hintergrund muss weiß sein
    • das Foto muss den Antragsteller in der Vorderansicht zeigen
    • das Foto muss den ganzen Kopf, einschließlich Haare zeigen
    • beide Ohren sollten vorzugsweise sichtbar sein
    • der Antragsteller muss direkt in die Kamera schauen
  • Nicht zulässig sind:
    • Kopfbedeckungen wenn sie nicht religiös verpflichtend sind
    • Kopfbedeckungen grundsätzlich, wenn sie Teile des Gesichts verdecken
    • Sonnenbrillen
    • jegliche Dinge, die das Gesichtsfeld beeinträchtigen mit der Ausnahme einer medizinischen Notwendigkeit
    • traditionelle Gesichtsmasken
    • Stammestracht oder Nationalkostüm
  • ein Nachweis, dass der Antragsteller ein Studium an einer anerkannten Bildungseinrichtung aufnehmen kann
    • Dabei handelt es sich um das ausgefüllte und unterzeichnete Original des Formulars I-20 A-B. Dieses Formular stellt die Bildungseinrichtung aus, bei der sich der Antragsteller als zukünftiger Student qualifiziert hat.
  • ein Zahlungsbeleg über die Gebühr für die Sicherheitsüberprüfung
    • Dabei handelt es sich um das Formular SEVIS I-901.
  • ein Nachweis über einen festen ausländischen Wohnsitz, der auch nach dem Ende des Studiums noch besteht.
  • ein Nachweis über verbindliche Verpflichtungen, die nach Beendigung des Aufenthalts in den USA bestehen und den Antragsteller dazu veranlassen werden, schon von sich aus die USA zu verlassen
  • ein Nachweis über vorhandene ausreichende finanzielle Mittel, die zur Verfügung stehen um sämtliche Unkosten während der Dauer des Studiums zu bestreiten
    • Kosten für den Lebensunterhalt
    • mögliche Kosten für die Unterrichtsgebühren

Während der Beantragung werden möglicherweise noch weitere Unterlagen gefordert. Meist werden Nachweise gefordert, die belegen, dass eine feste Bindung ans Heimatland und Rückkehrabsichten bestehen.

Informationen zur Beantragung

Der Antragsprozess beginnt in den USA bei der Schule oder Universität, bei der sich der Antragsteller qualifiziert hat. Die Bildungseinrichtung stellt dem zukünftigen Studenten das Formular I-20 A-B aus und sendet es ihm zu. Das Formular ist das "Certificate of Eligibility". Bei der Visum-Beantragung im Konsulat muss dieses Formular im Original vorliegen.
Neben der Gebühr für die Beantragung des Visums im Konsulat, wird eine zweite Gebühr für die Sicherheitsüberprüfung des Antragstellers von den US-Behörden erhoben. Es handelt sich dabei um die SEVIS-Gebühr oder auch SEVIS-Fee. Die Bezahlung erfolgt per Internet mit Hilfe einer Kreditkarte und wird umgehend mittels Zahlungsbeleg, dem Formular SEVIS I-901, bestätigt. Bei der Visum-Beantragung im Konsulat muss dieser Beleg vorliegen.
Die weitere Beantragung erfolgt beim zuständigen Konsulat, also in dem Land, wo sich der momentane Lebensmittelpunkt des Antragsstellers befindet.
Für die Antragsstellung besteht eine persönliche Erscheinungspflicht beim zuständigen US-Konsulat. Der Antragsteller wird von einem Konsularmitarbeiter interviewt. Bei diesem Gespräch wird auch der Antrag, der Reisepass und alle weiteren Dokumente eingereicht.
Eine Ausnahme bilden die Altersgruppen unter 14 und über 79 Jahren. Personen in diesem Alter dürfen Ihre Anträge per Post versenden.
Nach einer Bearbeitungszeit von etwa ein bis zwei Wochen wird das Visum per Post zugestellt.
In Ausnahmefällen ist eine frühere Abholung möglich. Eine sofortige Ausstellung wird jedoch grundsätzlich ausgeschlossen.

Unser Team unterstützt Sie bei der Beschaffung Ihres Visums, bequem, schnell und sicher.

Informationen zum J1-Austausch Studentenvisum

Das gebräuchlichste Visum für die Teilnahme an offiziellen Austauschprogrammen des Bureau of Educational and Cultural Affairs, ECA, zur Einreise in die USA und anschließendem Aufenthalt.
Es wird auch als "Exchange Visitors Visa" bezeichnet.
Das Visum ist geeignet für ausländische Studenten, Lehrer, Dozenten, Forscher, medizinisches Personal, Trainees aus der Wirtschaft und Au-Pairs, die an offiziellen Austauschprogrammen teilnehmen möchten. Das Visum dient der Förderung des Austausches zwischen den USA und anderen Nationen auf dem Gebiet der Bildung und der Kultur.
Das Visum berechtigt ausschließlich zur Teilnahme an dem Austauschprogramm und zur Aufnahme eines Praktikums, wenn dies im direkten Zusammenhang mit dem Austauschprogramm steht.
Das Visum ist ein Nichteinwanderungsvisum.
Es ist kein Arbeitsvisum.

Dauer des Aufenthalts

Das Visum berechtigt zu einem befristeten Aufenthalt in den USA. Im Allgemeinen ist das Visum auf die Zeit begrenzt, die das offizielle Austauschprogramm dauert.
Das heißt beispielsweise:

  • Studenten können in den USA bleiben, solange sie ihr Austausch-Studium absolvieren, welches mit einem anerkannten Abschluss endet. Zusätzlich können sie für bis zu 18 Monate ein Praktikum absolvieren, wenn dafür die Genehmigung vorliegt.
  • Lehrer, Dozenten und Forscher können bis zu 5 Jahre bleiben. Eine Verlängerung ist möglich.
  • Trainees können sich 12 bis 18 Monate in den USA aufhalten. Ausnahmen bilden Trainee-Programme im gehobenen Management. Hier sind längere Aufenthalte möglich.
  • Ein Au-Pair-Aufenthalt darf bis zu 12 Monate dauern.

Es ist grundsätzlich möglich auch mehrere Austauschprogramme zu absolvieren, allerdings muss der Bewerber sich zwischen zwei Programmen mindestens 2 Jahre im Ausland aufgehalten haben.

Bedingungen

  • Der Antragsteller muss einen Sponsor für das Austauschprogramm besitzen.
    Sponsoren sind meist:
    • Bildungseinrichtungen
    • Kankenhäuser
    • gemeinnützige Gruppen
    • bestimmte große Unternehmen
  • Der Antragsteller muss die Qualifikationen für das angebotene Programm besitzen.
  • Der Antragsteller muss einen festen Wohnsitz ausserhalb der USA besitzen.
  • Der Antragsteller sollte verbindliche Verpflichtungen, die ihn nach Beendigung des Besuchs zur Rückreise ins Ausland veranlassen, besitzen.
  • Dem Antragsteller müssen ausreichende Mittel aus namentlich angegebener, zuverlässiger Quelle zur Verfügung stehen, um sämtliche Unkosten des Lebensunterhalts und der Unterrichtsgebühren während des Aufenthalts zu bestreiten.
  • Der Antragsteller muss die englische Sprache hinreichend beherrschen, um dem beabsichtigten Unterricht folgen zu können.
    Ausnahmen sind:
    • der Kurs muss in der Muttersprache des Antragstellers stattfinden
    • das Lehrinstitut muss besondere Englischkurse eingerichtet haben
    • es findet ausschließlich ein englischer Sprachkurs statt
  • War der Antragsteller bereits Absolvent eines Austauschprogramms in den USA, so muss er sich mindestens 2 Jahre im Ausland aufgehalten haben.

Die Erfüllung der Bedingungen müssen nachgewiesen werden.

Folgende Dokumente werden für die Beantragung benötigt:

  • ein bei Visabeantragung mindestens 6 Monate gültiger biometrischer nationaler Reisepass
    • Aufenthalts erlaubnis im Original für Deutschland bei nicht deutschen Staatsangehörigen
    • bei EU-Bürgern ist keine Aufenthaltserlaubnis erforderlich. Hier reicht die Meldebescheinigung des Wohnsitzes in Deutschland
  • ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Visaantrag
  • ein biometrisches Foto nach US-Norm
    • das Foto darf nicht älter als 6 Monate sein
    • das Foto muss 5 x 5 cm groß sein
    • das Foto darf keinen Rand besitzen
    • der abgebildete Kopf muss zwischen 2,5 und 3,5 cm groß sein
    • die Augenhöhe sollte sich ca. 2,8 bis 3,5 cm von der unteren Kante des Fotos befinden
    • das Foto muss in Farbe sein
    • der Hintergrund muss weiß sein
    • das Foto muss den Antragsteller in der Vorderansicht zeigen
    • das Foto muss den ganzen Kopf, einschließlich Haare zeigen
    • beide Ohren sollten vorzugsweise sichtbar sein
    • der Antragsteller muss direkt in die Kamera schauen
  • Nicht zulässig sind:
    • Kopfbedeckungen wenn sie nicht religiös verpflichtend sind
    • Kopfbedeckungen grundsätzlich, wenn sie Teile des Gesichts verdecken
    • Sonnenbrillen
    • jegliche Dinge, die das Gesichtsfeld beeinträchtigen mit der Ausnahme einer medizinischen Notwendigkeit
    • traditionelle Gesichtsmasken
    • Stammestracht oder Nationalkostüm
  • ein Nachweis, dass sich der Antragsteller für ein bestimmtes offizielles Austauschprogramm qualifiziert hat
    • Dabei handelt es sich um das ausgefüllte und unterzeichnete Original des Formulars DS-2019. Dieses Formular stellt die Organisation oder das Unternehmen zur Verfügung, welche das offizielle Austauschprogramm anbietet und bei dem sich der Antragsteller qualifiziert hat.
  • ein Zahlungsbeleg über die Gebühr für die Sicherheitsüberprüfung
    • Dabei handelt es sich um das Formular SEVIS I-901.
  • ein Nachweis über einen festen ausländischen Wohnsitz, der auch nach dem Ende des Austauschprogramms noch besteht.
  • ein Nachweis über verbindliche Verpflichtungen, die nach Beendigung des Aufenthalts in den USA bestehen und den Antragsteller dazu veranlassen werden, schon von sich aus die USA zu verlassen
  • ein Nachweis über vorhandene ausreichende finanzielle Mittel, die zur Verfügung stehen um sämtliche Unkosten während der Dauer des Austauschprogramms zu bestreiten
    • Kosten für den Lebensunterhalt
    • mögliche Kosten für die Unterrichtsgebühren

Während der Beantragung werden möglicherweise noch weitere Unterlagen gefordert. Meist werden Nachweise gefordert, die belegen, dass eine feste Bindung ans Heimatland und Rückkehrabsichten bestehen.

Informationen zur Beantragung

Der Antragsprozess beginnt in den USA bei der Organisation oder dem Unternehmen, welche das Austauschprogramm anbieten. Dort müssen die ausländischen Interessenten ihre Voraussetzungen und Eignungen vorab prüfen lassen. Je nach Organisation oder Unternehmen unterscheiden sich die Bedingungen erheblich voneinander. Informationen darüber erteilt die gewählte Stelle in den USA.
Werden die Voraussetzungen und Eignungen erfüllt, wird die Organisation oder das Unternehmen im Folgenden zum Sponsor des Austauschprogramms. Er ist der offizielle Gastgeber und versendet das Formular DS-2019 an den Antragsteller.
Absolventen einer Ausbildung oder eines Praktikums benötigen zudem das Formular DS-7002. Der Antragsteller erhält es von seinem Sponsor.
Neben der Gebühr für die Beantragung des Visums im Konsulat, wird eine zweite Gebühr für die Sicherheitsüberprüfung des Antragstellers von den US-Behörden erhoben. Es handelt sich dabei um die SEVIS-Gebühr oder auch SEVIS-Fee. Die Bezahlung erfolgt per Internet mit Hilfe einer Kreditkarte und wird umgehend mittels Zahlungsbeleg, dem Formular SEVIS I-901, bestätigt. Bei der Visum-Beantragung im Konsulat muss dieser Beleg vorliegen.
Die weitere Beantragung erfolgt beim zuständigen Konsulat, also in dem Land, wo sich der momentane Lebensmittelpunkt des Antragsstellers befindet.
Für die Antragsstellung besteht eine persönliche Erscheinungspflicht beim zuständigen US-Konsulat. Der Antragsteller wird von einem Konsularmitarbeiter interviewt. Bei diesem Gespräch wird auch der Antrag, der Reisepass und alle weiteren Dokumente eingereicht.
Eine Ausnahme bilden die Altersgruppen unter 14 und über 79 Jahren. Personen in diesem Alter dürfen Ihre Anträge per Post versenden.
Nach einer Bearbeitungszeit von etwa ein bis zwei Wochen wird das Visum per Post zugestellt.
In Ausnahmefällen ist eine frühere Abholung möglich. Eine sofortige Ausstellung wird jedoch grundsätzlich ausgeschlossen.

Unser Team unterstützt Sie bei der Beschaffung Ihres Visums, bequem, schnell und sicher.

Wichtiger Hinweis für alle US-Visa:

Bitte bedenken Sie, dass diese Hinweise nur eine zusammenfassende Beschreibung des Visums sind. Da sich die Bedingungen der Einreisebestimmungen ständig und ohne Ankündigung ändern, können wir leider keine Garantie für den Inhalt übernehmen. Zur genauen Festlegung des korrekten Status empfehlen wir ein persönliches und beratendes Gespräch.

Sie besitzen keinen Rechtsanspruch auf die Einreise, auch wenn Sie im Besitz eines Visums sind.

Das Visum ist nur die Berechtigung zum Betreten des Amerikanischen Bodens. Bei der Einreise überprüft ein US-Einwanderungsbeamter Ihr Visum und wird Ihnen möglicherweise Fragen zu Ihrem Aufenthalt in den USA stellen. Anschließend legt er die Dauer Ihres Aufenthalts fest. Der Beamte hat die Möglichkeit diesen Aufenthalt zu begrenzen oder sogar abzulehnen. Die Konsulatsgebühren oder die Kosten für die Beschaffung Ihres Visums werden Ihnen nicht erstattet.

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Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
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