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Einreise- & Visum-Bestimmungen

Aktuelle Meldungen zum Land
Teilreisewarnung des Auswärtigen Amts zu Äthiopien
Vor Reisen in die Regionen Tigray, Afar und Amhara sowie in bestimmte Gebiete der Regionen Oromia, Somali, Benishangul-Gumuz und Gambella wird gewarnt.
Von nicht notwendigen Reisen in die übrigen Regionen Äthiopiens wird abgeraten. Ausgenommen davon ist ein Transit über den Addis Abeba International Airport (Bole Airport).
Die Botschaft hat aufgrund des landesweiten Ausnahmezustandes und der derzeitigen Sicherheitslage zurzeit vor allem außerhalb der Hauptstadt Addis Abeba nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten der konsularischen Hilfeleistung. [... mehr]
Informationsstand: 14.01.2022
Aktueller Hinweis des Auswärtigen Amts zur Einreise in Äthiopien
E-Visa/ Aussetzung Visa on Arrival
Alle Passagiere, die nach Äthiopien einreisen wollen, müssen über ein gültiges Visum oder eine „Residence ID“ verfügen. Das gilt aktuell auch für Inhaber von Dienst- oder Diplomatenpässen.
Die Erteilung von E-Visa ist möglich.
Die Möglichkeit von „Visa on arrival“ ist derzeit ausgesetzt.
  • Rechnen Sie aufgrund des Ausnahmezustands bei Ankunft mit intensiven Befragungen durch die Einreisebehörden sowie Gepäckuntersuchungen und ggf. mit abweichender Handhabung der Einfuhrbestimmungen für Devisen etc. (s.u.) durch die Zollbehörden.

Informationsstand: 14.01.2022

Flagge von ##COUNTRYNAME##

Demokratische Bundesrepublik Äthiopien (ET)


Covid-19 Informationen

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Äthiopiens.

Die Einreise auf dem Luftweg ist möglich. Die Landgrenzen sind aufgrund der militärischen Auseinandersetzung weiterhin teilweise geschlossen. Für die Einreise nach Äthiopien ist es nicht mehr erforderlich, Impf- oder Testzertifikate vorzulegen.

Für mit COVID-19 infizierte Personen ist die Einreise weiterhin verboten.

Die geltenden Bestimmungen werden von den äthiopischen Behörden in der Praxis oft uneinheitlich umgesetzt, sodass es vor Ort zu Abweichungen kommen kann.

Ausreise und Transit

Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.  

Beschränkungen im Land

Personen mit COVID-19-Symptomen sind verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und sich so bald wie möglich testen zu lassen. Personen, die positiv auf COVID-19 getestet sind, müssen sich – je nach Schwere der Symptome – zu Hause oder in einer Gesundheitseinrichtung isolieren, bis durch eine Fachperson die Genesung festgestellt ist. In Gesundheitseinrichtungen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben.

Empfehlungen

  • Beachten Sie bei allen Flugreisen nach oder über Äthiopien die geltenden COVID-19-Vorschriften Ihrer Ziel- und Transitländer.

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Ein Visum bei Einreise für deutsche Staatsangehörige ist möglich:

  • bei Ankunft auf dem Flughafen erhalten deutsche Touristen ein Visum für einen Aufenthalt bis maximal 1 Monat.

In allen anderen Fällen wird ein Visum vor der Einreise benötigt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige mit Visum bei Einreise

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • Reisepass der Bundesrepublik Deutschland
    • Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate länger als das Visum
  • Kinderreisepass
    • Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate länger als das Visum
  • 2 Passfotos
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • identisch
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • Nachweis der Rück- oder Weiterreisetickets mit bestätigter Flugbuchung.
  • Nachweis über ausreichende Bargeldmittel für den Aufenthalt.

Da am Flughafen in Addis Abeba zur Zeit noch keine geeignete Infrastruktur besteht und sich die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige kurzfristig ändern können, ohne dass das zuständige Konsulat hierüber informiert wird, wird trotz der Möglichkeit eines Visums bei Ankunft, dringend dazu geraten, vor Antritt der Reise ein Visum zu beantragen.

Für die Demokratische Bundesrepublik Äthiopien gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen muss ein Geschäftsvisum beantragt werden. Für die Durchreise durch Äthiopien um zu seinem Zielland zu gelangen, wird ein Transitvisum benötigt.

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Ein Visum bei Einreise für nicht deutsche Staatsangehörige ist möglich:

Folgende Staatsangehörige erhalten ein Visum bei Ankuft am Flughafen für einen touristischen oder Transitaufenthalt:

  • Argentinien, Australien, Belgien, Brasilien, China, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Indien, Irland, Israel, Italien, Japan, Kanada, Korea (Republik), Kuwait, Luxembourg, Mexiko, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Russische Föderation, Slowakei, Südafrika, Südkorea, Spanien, Schweden, Schweiz, Tschechische Republik, USA.

In allen anderen Fällen wird ein Visum vor der Einreise benötigt. Alle oben nicht genannten Staatsangehörigen benötigen ein Visum vor Einreise.

Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige mit Visum bei Einreise

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • Nationaler Reisepass der oben genannten Staatsangehörigen
    • Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate länger als das Visum
  • Kinderreisepass
    • Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate länger als das Visum
  • 2 Passfotos
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • identisch
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • Nachweis der Rück- oder Weiterreisetickets mit bestätigter Flugbuchung.
  • Nachweis über ausreichende Bargeldmittel für den Aufenthalt.

Da am Flughafen in Addis Abeba zur Zeit noch keine geeignete Infrastruktur besteht und sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern können, ohne dass das zuständige Konsulat hierüber informiert wird, wird trotz der Möglichkeit eines Visums bei Ankunft, dringend dazu geraten, vor Antritt der Reise ein Visum zu beantragen.

Für die Demokratische Bundesrepublik Äthiopien gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen muss ein Geschäftsvisum beantragt werden. Für die Durchreise durch Äthiopien um zu seinem Zielland zu gelangen, wird ein Transitvisum benötigt.

Fakten

  • Hauptstadt: Addis Abeba
  • Amtsprache: Amharisch
  • Währung: 1 Äthiopischer Birr = 100 Santim) ⇒ Währungsrechner öffnen
  • Telefonvorwahl: +251

Informationen zum Touristenvisum

Das Touristenvisum ist ab Ausstellung 30 Tage gültig und berechtigt einen touristischen Aufenthalt von 30 Tagen. Das Touristenvisum wird auch für Privatreisende zu Urlaubszwecken und dem Besuchen von Freunden/ Verwandten erteilt.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, Polen, Tschechische Republik oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate länger als das Visum
    • mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“ 
  • Kinderreisepass
    • Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate länger als das Visum
    • mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
  • 2 Passfotos des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • identisch
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 1 Visa Antragsformular
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben
  • Kopie der Flugbuchung

Informationen zum Geschäftsvisum

Das einfache Geschäftsvisum ist ab Ausstellung 30 Tage gültig und berechtigt einen geschäftlichen Aufenthalt von 30 Tagen. Das Geschäftsvisum ist erforderlich für Personen, die nach Äthiopien reisen, um Investitionen zu tätigen, humanitäre Hilfe ohne Vergütung zu leisten, an Symposien teilzunehmen, Ausstellungen zu besuchen, an Workshops teilzunehmen, aus betrieblichen Gründen an Schulungen oder Ausbildungs- und Forschungsprojekten teilzunehmen und zur Berichterstattung für Medien (Journalismus, Dokumentationen, etc.). Reisende, die mit einem Geschäftsvisum einreisen und beabsichtigen, länger als 90 Tage in Äthiopien zu bleiben, sollten sich innerhalb von 30 Tagen bei der Immigration Authority registrieren lassen. Eine Arbeitsaufnahme ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, Polen, Tschechische Republik oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate länger als das Visum
    • mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“ 
  • 2 Passfotos des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • identisch
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 1 Visa Antragsformular
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben
  • Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma
    • Es muss ein Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit genauen Angaben über den Grund der Reise, mit Angabe der Anschrift der äthiopischen Kontaktfirma sowie mit der Bestätigung darüber, dass die Reise- und Aufenthaltskosten vollständig von der Firma übernommen werden, vorgelegt werden.
    • Adressat: Botschaft von Äthiopien, Konsularabteilug, Bothstr. 20a, 12207 Berlin
  • Einladungsschreiben des äthiopischen Partners
    • Adressat: Botschaft von Äthiopien, Konsularabteilug, Bothstr. 20a, 12207 Berlin
  • bei Arbeitsaufnahme: zusätzlich eine Kopie des Arbeitsvertrages zwischen dem äthiopischen Arbeitgeber und dem Antragsteller

Informationen zum Studentenvisum

Das Studentenvisum berechtigt den Besuch einer Universität oder Hochschule für einen Studiengang oder Lehrgang.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, Polen, Tschechische Republik oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate länger als das Visum
    • mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“ 
  • 2 Passfotos des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • identisch
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 1 Visa Antragsformular
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben
  • Zusage der Universität / Hochschule für einen Studiengang oder Lehrgang.
  • Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für die Gebühren  und den Lebensunterhalt.
  • internationaler Impfpass mit Eintrag der gültigen Gelbfieberimpfung

Hier finden Sie weitere Informationen:
» http://www.frm-web.de
(Gelbfieberimpfstellen mit Liste)

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Konsulate
in Deutschland
  • Äthiopien Konsulat Berlin
    Boothstr. 20a
    12207 Berlin
  • Äthiopien Honorarkonsulat Bremen
    Emil-Sommer-Str. 4-6
    28329 Bremen
  • Äthiopien Honorarkonsulat Düsseldorf
    Kasernenstr. 23
    40213 Düsseldorf
  • Äthiopien Generalkonsulat Frankfurt am Main
    Eschersheimer Landstr. 105-107
    60322 Frankfurt am Main
  • Äthiopien Honorarkonsulat München
    Ismaninger Str. 140
    81675 München

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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