Vor Reisen in die Regionen Tigray, Afar und Amhara sowie in bestimmte Gebiete der Regionen Oromia, Somali, Benishangul-Gumuz und Gambella wird gewarnt.
Von nicht notwendigen Reisen in die übrigen Regionen Äthiopiens wird abgeraten. Ausgenommen davon ist ein Transit über den Addis Abeba International Airport (Bole Airport).
Die Botschaft hat aufgrund des landesweiten Ausnahmezustandes und der derzeitigen Sicherheitslage zurzeit vor allem außerhalb der Hauptstadt Addis Abeba nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten der konsularischen Hilfeleistung. [... mehr]
Informationsstand: 14.01.2022
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Äthiopiens.
Die Einreise auf dem Luftweg ist möglich. Die Landgrenzen sind aufgrund der militärischen Auseinandersetzung weiterhin teilweise geschlossen. Für die Einreise nach Äthiopien ist es nicht mehr erforderlich, Impf- oder Testzertifikate vorzulegen.
Für mit COVID-19 infizierte Personen ist die Einreise weiterhin verboten.
Die geltenden Bestimmungen werden von den äthiopischen Behörden in der Praxis oft uneinheitlich umgesetzt, sodass es vor Ort zu Abweichungen kommen kann.
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Personen mit COVID-19-Symptomen sind verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und sich so bald wie möglich testen zu lassen. Personen, die positiv auf COVID-19 getestet sind, müssen sich – je nach Schwere der Symptome – zu Hause oder in einer Gesundheitseinrichtung isolieren, bis durch eine Fachperson die Genesung festgestellt ist. In Gesundheitseinrichtungen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben.
Beachten Sie bei allen Flugreisen nach oder über Äthiopien die geltenden COVID-19-Vorschriften Ihrer Ziel- und Transitländer.
In allen anderen Fällen wird ein Visum vor der Einreise benötigt.
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
Da am Flughafen in Addis Abeba zur Zeit noch keine geeignete Infrastruktur besteht und sich die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige kurzfristig ändern können, ohne dass das zuständige Konsulat hierüber informiert wird, wird trotz der Möglichkeit eines Visums bei Ankunft, dringend dazu geraten, vor Antritt der Reise ein Visum zu beantragen.
Für die Demokratische Bundesrepublik Äthiopien gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen muss ein Geschäftsvisum beantragt werden. Für die Durchreise durch Äthiopien um zu seinem Zielland zu gelangen, wird ein Transitvisum benötigt.
Folgende Staatsangehörige erhalten ein Visum bei Ankuft am Flughafen für einen touristischen oder Transitaufenthalt:
In allen anderen Fällen wird ein Visum vor der Einreise benötigt. Alle oben nicht genannten Staatsangehörigen benötigen ein Visum vor Einreise.
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
Da am Flughafen in Addis Abeba zur Zeit noch keine geeignete Infrastruktur besteht und sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern können, ohne dass das zuständige Konsulat hierüber informiert wird, wird trotz der Möglichkeit eines Visums bei Ankunft, dringend dazu geraten, vor Antritt der Reise ein Visum zu beantragen.
Für die Demokratische Bundesrepublik Äthiopien gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen muss ein Geschäftsvisum beantragt werden. Für die Durchreise durch Äthiopien um zu seinem Zielland zu gelangen, wird ein Transitvisum benötigt.
Das Touristenvisum ist ab Ausstellung 30 Tage gültig und berechtigt einen touristischen Aufenthalt von 30 Tagen. Das Touristenvisum wird auch für Privatreisende zu Urlaubszwecken und dem Besuchen von Freunden/ Verwandten erteilt.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Das einfache Geschäftsvisum ist ab Ausstellung 30 Tage gültig und berechtigt einen geschäftlichen Aufenthalt von 30 Tagen. Das Geschäftsvisum ist erforderlich für Personen, die nach Äthiopien reisen, um Investitionen zu tätigen, humanitäre Hilfe ohne Vergütung zu leisten, an Symposien teilzunehmen, Ausstellungen zu besuchen, an Workshops teilzunehmen, aus betrieblichen Gründen an Schulungen oder Ausbildungs- und Forschungsprojekten teilzunehmen und zur Berichterstattung für Medien (Journalismus, Dokumentationen, etc.). Reisende, die mit einem Geschäftsvisum einreisen und beabsichtigen, länger als 90 Tage in Äthiopien zu bleiben, sollten sich innerhalb von 30 Tagen bei der Immigration Authority registrieren lassen. Eine Arbeitsaufnahme ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Das Studentenvisum berechtigt den Besuch einer Universität oder Hochschule für einen Studiengang oder Lehrgang.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Hier finden Sie weitere Informationen:
» http://www.frm-web.de
(Gelbfieberimpfstellen mit Liste)
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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