Einreise- & Visum-Bestimmungen
Republik Kongo (CG)
Covid-19 Informationen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise können sich mit der Pandemielage kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der kongolesischen Regierung.
Ausreise und Transit
Es gibt derzeit keine COVID-19-bedingten Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Es gibt derzeit keine COVID-19-bedingten Einschränkungen.
Empfehlungen
- Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen Vertretung der Republik Kongo zu den aktuellen Einreisebestimmungen und führen Sie diese, wenn möglich, als Ausdruck bei der Einreise mit sich.
- Befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden.
- Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der kongolesischen Regierung.
- Bitte informieren Sie sich auch vor dem Rück- oder Weiterflug noch einmal sorgfältig bei der Fluglinie über die geltenden Bestimmungen für die Ausreise und die Beförderungsbedingungen.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist nicht möglich
- Es wird ein Visum vor Einreise benötigt
Für die Republik Kongo gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist nicht möglich
- Es wird ein Visum vor Einreise benötigt
Für die Republik Kongo gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Besonderheiten
Bei Einreise
-
Gelbfieberimpfnachweis im Original
Der gültige Gelbfieberimpfnachweis ist bei Einreise zwingend vorgeschrieben. Ein gültiger Nachweis einer Choleraimpfung kann bei Einreise verlangt werden.
Hier finden Sie weitere Informationen:
» http://www.frm-web.de
(Gelbfieberimpfstellen mit Liste)
Fakten
- Hauptstadt: Brazzaville
- Amtsprache: Französisch
- Währung: CFA-Franc BEAC ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +242
Informationen zum Touristenvisum
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit ab Einreise mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
Kinderreisepass
- Passgültigkeit ab Einreise mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
2 Passfotos des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- identisch
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
1 Visa Antragsformular
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
-
Reisebestätigung
- Kopie der Bestätigung eines Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Unterkunft und Hin- und Rückreise.
-
Nachweis der Hotelreservierung
- Bestätigung über die Bezahlung der gesamten Reisekosten in französischer Sprache
Informationen zum Geschäftsvisum
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit ab Einreise mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
2 Passfotos des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- identisch
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
1 Visa Antragsformular
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
-
Reisebestätigung
- Kopie der Bestätigung eines Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Unterkunft und Hin- und Rückreise.
-
Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma
Ein Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit folgenden Angaben:- in französischer Sprache
- Grund der Reise: z. B. geschäftlich, beratend
- Dauer der Reise
- Art und Umfang der beabsichtigten Tätigkeit
- Aufenthaltsorte, Adressdaten des Geschäftspartners
- Bestätigung, dass die anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten von der Firma übernommen werden.
- Adressat: Botschaft der Republik Kongo, Konsularabteilung, Grabbenallee 47, 13156 Berlin
-
Einladung des kongolesischen Geschäftspartners
- Der Geschäftspartner in Kongo muss eine Einladung per Fax zusenden.
im Web
in Deutschland
- Kongo, Rep. (ehem. Kongo-Brazzaville) Botschaft Berlin
Wallstr. 69
10179 Berlin - Kongo, Rep. (ehem. Kongo-Brazzaville) Honorarkonsulat Hannover
Lübecker Str. 17
30880 Hannover-Laatzen - Kongo, Rep. (ehem. Kongo-Brazzaville) Honorarkonsulat Erbach
Am Klippelberg 2B
64711 Erbach - Kongo, Rep. (ehem. Kongo-Brazzaville) Honorarkonsulat München
Ludwigstr. 11
80539 München
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer