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Einreise- & Visum-Bestimmungen


Flagge von ##COUNTRYNAME##

Republik Kongo (CG)


Covid-19 Informationen

Einreise

Bestimmungen zur Einreise können sich mit der Pandemielage kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der kongolesischen Regierung.

Ausreise und Transit

Es gibt derzeit keine COVID-19-bedingten Einschränkungen.

Beschränkungen im Land

Es gibt derzeit keine COVID-19-bedingten Einschränkungen.

Empfehlungen

  • Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen Vertretung der Republik Kongo zu den aktuellen Einreisebestimmungen und führen Sie diese, wenn möglich, als Ausdruck bei der Einreise mit sich.
  • Befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden.
  • Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der kongolesischen Regierung. 
  • Bitte informieren Sie sich auch vor dem Rück- oder Weiterflug noch einmal sorgfältig bei der Fluglinie über die geltenden Bestimmungen für die Ausreise und die Beförderungsbedingungen.

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist nicht möglich

  • Es wird ein Visum vor Einreise benötigt

Für die Republik Kongo gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist nicht möglich

  • Es wird ein Visum vor Einreise benötigt

Für die Republik Kongo gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.

Besonderheiten

Bei Einreise

  • Gelbfieberimpfnachweis im Original
    Der gültige Gelbfieberimpfnachweis ist bei Einreise zwingend vorgeschrieben. Ein gültiger Nachweis einer Choleraimpfung kann bei Einreise verlangt werden.

Hier finden Sie weitere Informationen:
» http://www.frm-web.de
(Gelbfieberimpfstellen mit Liste)
 

Fakten

  • Hauptstadt: Brazzaville
  • Amtsprache: Französisch
  • Währung: CFA-Franc BEAC ⇒ Währungsrechner öffnen
  • Telefonvorwahl: +242

Informationen zum Touristenvisum

Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit ab Einreise mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • Kinderreisepass
    • Passgültigkeit ab Einreise mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • 2 Passfotos des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • identisch
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 1 Visa Antragsformular
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
  • Reisebestätigung
    • Kopie der Bestätigung eines Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Unterkunft und Hin- und Rückreise.
  • Nachweis der Hotelreservierung
    • Bestätigung über die Bezahlung der gesamten Reisekosten in französischer Sprache

Informationen zum Geschäftsvisum

Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit ab Einreise mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • 2 Passfotos des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • identisch
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 1 Visa Antragsformular
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
  • Reisebestätigung
    • Kopie der Bestätigung eines Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Unterkunft und Hin- und Rückreise.
  • Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma
    Ein Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit folgenden Angaben:
    • in französischer Sprache
    • Grund der Reise: z. B. geschäftlich, beratend
    • Dauer der Reise
    • Art und Umfang der beabsichtigten Tätigkeit
    • Aufenthaltsorte, Adressdaten des Geschäftspartners
    • Bestätigung, dass die anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten von der Firma übernommen werden.
    • Adressat: Botschaft der Republik Kongo, Konsularabteilung, Grabbenallee 47, 13156 Berlin
  • Einladung des kongolesischen Geschäftspartners
    • Der Geschäftspartner in Kongo muss eine Einladung per Fax zusenden.
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Konsulate
in Deutschland
  • Kongo, Rep. (ehem. Kongo-Brazzaville) Botschaft Berlin
    Wallstr. 69
    10179 Berlin
  • Kongo, Rep. (ehem. Kongo-Brazzaville) Honorarkonsulat Hannover
    Lübecker Str. 17
    30880 Hannover-Laatzen
  • Kongo, Rep. (ehem. Kongo-Brazzaville) Honorarkonsulat Erbach
    Am Klippelberg 2B
    64711 Erbach
  • Kongo, Rep. (ehem. Kongo-Brazzaville) Honorarkonsulat München
    Ludwigstr. 11
    80539 München

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer