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Einreise- & Visum-Bestimmungen


Flagge von ##COUNTRYNAME##

Republik Dschibuti (DJ)


Covid-19 Informationen

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der zuständigen dschibutischen Botschaft.

Die Einreise ist für Ungeimpfte und für nicht vollständig Geimpfte nur gegen Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich. Der PCR-Test darf bei Abreise nicht älter als 72 Stunden sein.

Ausreise und Transit

Reisende müssen bei Ausreise einen negativen PCR-Test vorlegen, falls die Bestimmungen des Ziellandes dies vorsehen. Dschibutische Staatsangehörige und Ausländer mit Wohnsitz in Dschibuti über 25 Jahre müssen für eine Ausreise ins Ausland vollständig gegen COVID-19 geimpft sein. Alternativ ist die Vorlage eines medizinischen Attests über das Bestehen von Kontraindikationen gegen eine Impfung möglich.

Fluggesellschaften behalten sich vor, Passagiere mit Krankheitssymptomen abzuweisen.

Internationale Flüge operieren ab Flughafen Djibouti Ambouli. Eine Zugverbindung zwischen Dschibuti und Äthiopien besteht, ist für den Personenverkehr jedoch sehr unregelmäßig.

Beschränkungen im Land

Es besteht derzeit keine Verpflichtung mehr zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Empfehlungen

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
  • Bei dringend notwendigen Reisen nach Dschibuti informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen dschibutischen Botschaft nach den gültigen Einreisebestimmungen und bei Ihrer Fluggesellschaft für aktuelle Fluginformationen.

  • Für medizinische Fragen und bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die von der dschibutischen Regierung eingerichtete kostenlose Rufnummer 1517.

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist nicht möglich

  • Es wird ein Visum vor Einreise benötigt

Für die Republik Dschibuti gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist nicht möglich

  • Es wird ein Visum vor Einreise benötigt

Für die Republik Dschibuti gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.

Fakten

  • Hauptstadt: Dschibuti
  • Amtsprache: Arabisch, Französisch
  • Währung: Dschibuti Franc ⇒ Währungsrechner öffnen
  • Telefonvorwahl: +253

Informationen zum Touristenvisum

Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit ab Visaausstellung mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • Kinderreisepass
    • Passgültigkeit ab Visaausstellung mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • 2 Passfotos des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • identisch
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 2 Visa Antragsformulare
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
  • Reisebestätigung
    • Kopie der Bestätigung eines Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Hin- und Rückreise.
  • Krankenversicherung mit Rücktransportgarantie
  • negativ-Bescheinigung eines PCR-Tests
    • nicht älter als 72 Stunden

Informationen zum Geschäftsvisum

Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit ab Visaausstellung mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • 2 Passfotos des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • identisch
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 2 Visa Antragsformulare
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
  • Reisebestätigung
    • Kopie der Bestätigung eines Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Hin- und Rückreise.
  • Krankenversicherung mit Rücktransportgarantie
  • Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma
    • Es muss ein Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit Angaben über den Grund der Reise, die Anschrift der djiboutischen Kontaktfirma sowie der Bestätigung darüber, dass die Reise- und Aufenthaltskosten vollständig von der Firma übernommen werden, vorgelegt werden.
  • negativ-Bescheinigung eines PCR-Tests
    • nicht älter als 72 Stunden
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Konsulate
in Deutschland
  • Dschibuti Botschaft Berlin
    Kurfürstenstr. 84
    10787 Berlin

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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