Einreise- & Visum-Bestimmungen
Königreich Marokko (MA)
Covid-19 Informationen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei offiziellen Stellen Marokkos.
Aktuelle Informationen bietet auch die Nationale Flughafenbehörde ONDA (Office National des Aéroports)
Nach aktuellem Stand wurden alle pandemiebedingten Einreisebeschränkungen aufgehoben.
Weitere Bestimmungen siehe Einreise und Zoll.
Ausreise und Transit
Personen, die auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sich hinsichtlich etwaiger Sonderbestimmungen für die Ausreise mit den lokalen marokkanischen Behörden in Verbindung setzen.
Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen bzw. Annullierungen von Flügen oder Fähren, möglicherweise auch ohne vorherige Mitteilung, kommen. Reisende müssen sich zur Klärung möglicher Verbindungen und Beförderungsbestimmungen unmittelbar mit den Anbietern in Verbindung setzen.
Beschränkungen im Land
Der pandemiebedingte Ausnahmezustand wurde aufgehoben. Einige Einrichtungen und/oder Sehenswürdigkeiten sind weiterhin geschlossen.
Empfehlungen
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Befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden.
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Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei den zuständigen marokkanischen Behörden und Auslandsvertretungen über die genauen Einreise-, Durchreise- und Ausreisebestimmungen und weiteren geltenden Vorschriften.
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Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Flug- oder Fährgesellschaft, um die aktuellen Einreisebestimmungen und Beförderungsbedingungen zu erfragen.
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Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
- Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist möglich
- für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen
- eine Verlängerung des Aufenthalts vorort ist nicht möglich.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:- Mindestens 6 Monate gültiger Reisepass oder Kinderreisepass
- Flugtickets
- Reisedokumente für die Rück- oder Weiterreise
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist für folgende Staatsangehörige möglich
- visumfrei bis 90 Tage:
Algerien, Andorra, Argentienien, Australien, Bahrein, Belgien, Brasilien, Bulgarien, Chile, , Dänemark, Elfenbeinküste, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Guinea, Hong Kong , Irland, Island, Italien, Japan, Kanada, Katar, Kongo, Kroatien, Kuwait, Lettland, Libyen, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Mali, Malta, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Niederlande , Niger, Norwegen, Oman, Österreich, Peru, Philippinen, Polen, Portugal, Puerto Rico, Russische Föderation, Rumänien, Russland, Saudi Arabien, Schweden, Schweiz, Senegal, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südkorea, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Ungarn, USA, VAE, Venezuela, Zypern.
Einreisebestimmungen für die oben genannten Staatsangehörigen ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:- Mindestens 6 Monate gültiger Reisepass oder Kinderreisepass
- Flugtickets
- Reisedokumente für die Rück- oder Weiterreise
Fakten
- Hauptstadt: Rabat
- Amtsprache: Arabisch, Berberisch
- Währung: Dirham ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +212
im Web
in Deutschland
- Marokko Konsulat Berlin
Niederwallstrasse 39
10117 Berlin - Marokko Konsulat Düsseldorf
Cecilienallee 14
40474 Düsseldorf - Marokko Konsulat Frankfurt/M.
Mittelweg 49
60318 Frankfurt am Main
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer