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Einreise- & Visum-Bestimmungen


Flagge von ##COUNTRYNAME##

Republik Sambia (ZM)


Covid-19 Informationen

Einreise

Alle Reisenden müssen einen negativen PCR-Test nachweisen, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Ausgenommen sind Kinder unter fünf Jahren.

Seit dem 22. März 2023 besteht bei Einreise nach Sambia keine Impf- oder Testnachweispflicht mehr.

Ausreise und Transit

Die Einreisebedingungen der jeweiligen Ziel- oder Transitländer sind einzuhalten.

Beschränkungen im Land

Personen mit COVID-19-Symptomen sind verpflichtet, dies den zuständigen Behörden anzuzeigen. Es gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.

Empfehlungen

  • Bei dringend notwendigen Reisen informieren Sie sich bei der zuständigen sambischen Auslandsvertretung und der sambischen Gesundheitsbehörde zu den aktuellen Einreisebestimmungen und Visavoraussetzungen, da sich die sambischen Einreiseregelungen kurzfristig ändern können.
  • Beachten Sie rechtzeitig vor Reiseantritt die aktuellen Hinweise der Fluglinien, z.B. die aktuellen Hinweise von Ethiopian Airlines zu den Beförderungsvoraussetzungen.
  • Befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden. 

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum ist nicht möglich

Für die Republik Sambia gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen ist ein Geschäftsvisum notwendig.

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum ist nicht möglich

Für die Republik Sambia gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen ist ein Geschäftsvisum notwendig.

Fakten

Informationen zum Touristenvisum

Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit ab Visaausstellung mindestens 6 Monate
    • mindestens 2 freie Seiten Sichtvermerk
  • Kinderreisepass
    • Passgültigkeit ab Visaausstellung mindestens 6 Monate
    • mindestens 2 freie Seiten Sichtvermerk
  • 2 Passfotos des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • identisch
    • farbig
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 2 Visa Antragsformulare
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben
  • Reise- und Flugbestätigung
    • Kopie der Bestätigung des Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Hin- und Rückreise.

Informationen zum Geschäftsvisum

Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit ab Visaausstellung mindestens 6 Monate
    • mindestens 2 freie Seiten Sichtvermerk
  • 2 Passfotos des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • identisch
    • farbig
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 2 Visa Antragsformulare
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben
  • Reise- und Flugbestätigung
    • Kopie der Bestätigung des Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Hin- und Rückreise.
  • Einladung vom Geschäftspartner in Sambia (2 Kopien)
  • Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma
    • Es muss ein Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit Angaben über den Grund der Reise, die Dauer des Aufenthalts, die Anschrift der Kontaktfirma in Sambia sowie der Bestätigung darüber, dass die Reise- und Aufenthaltskosten vollständig von der Firma übernommen werden, vorgelegt werden.
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Konsulate
in Deutschland
  • Sambia Botschaft Berlin
    Axel-Springer-Str. 54a
    10117 Berlin
  • Sambia Honorarkonsulat Hamburg
    Neuer Wall 19
    20354 Hamburg
  • Sambia Honorarkonsulat Neustadt am Rübenberge
    Justus-von-Liebig-Str. 26
    31535 Neustadt am Rübenberge
  • Sambia Honorarkonsulat Bad Camberg
    Bahnhofstr. 28
    65517 Bad Camberg
  • Sambia Honorarkonsulat München
    Residenzstr. 24
    80333 München

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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