Seitdem kann ein Visum ausschließlich am Flughafen bei Einreise beantragt werden.
Informationsstand: 02.08.2024
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Sri Lankas.
Zur Einreise nach Sri Lanka sind derzeit keine Nachweise über eine COVID-Impfung noch über PCR- oder Antigentests erforderlich. Nach einem positiven COVID-Test soll eine siebentägige Isolation in einem privaten Krankenhaus, einem Hotel oder der Wohnung erfolgen.
Weitergehende Informationen zu den vorgenannten Einreisebestimmungen bietet die Webseite des Gesundheitsministeriums.
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Ausgangssperren oder Reisebeschränkungen können sehr kurzfristig verhängt werden.
Das sri-lankische Gesundheitsministerium empfiehlt weiterhin ausdrücklich das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für geschlossene Räume, öffentliche Verkehrsmittel und große Menschenansammlungen. Generell wird ein Mund-Nasen-Schutz auch weiterhin, d.h. auch im Freien, von einem großen Teil der Bevölkerung getragen.
Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Regeln und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
Informieren Sie sich über die aktuell geltenden Regeln und Entwicklungen. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten sollten Sie das nächstgelegene Krankenhaus, die 24 Stunden besetzte Touristenhotline „1912“ oder die nationale COVID-Hotline „1999“ kontaktieren.
Verfolgen Sie die lokalen Medien.
Informieren Sie sich auch über die Webseite der Deutschen Botschaft Colombo bzw. deren Facebook-Seite.
Eine ETA-Reisegenehmigung vor Einreise ist notwendig:
In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
Für die Demokratische Sozialistische Republik Sri Lanka gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von 3 ETA-Arten:
Das Touristen-ETA berechtigt den Reisenden dazu, folgende Aktivitäten in Sri Lanka vorzunehmen: Besichtigungen, Urlaub, Besuch von Freunden und Verwandten, ärztliche Behandlungen (einschließlich Ayurveda und Yoga), Teilnahme an Sport-Events, Wettbewerben und kulturellen Veranstaltungen. Das Geschäftsreise-ETA berechtigt den Reisenden dazu, folgende Aktivitäten in Sri Lanka vorzunehmen: Teilnahme an Meetings und Verhandlungen, Tagungen, Workshops und Seminare, kurzfristige Fortbildung, Teilnahme an Kunst-, Musik- und Tanzveranstaltungen. Das Transitreise-ETA berechtigt den Reisenden dazu, folgende Aktivitäten in Sri Lanka vorzunehmen: Für die Durchreise durch Sri Lanka zu einem anderen Reiseziel kann ein Transit-ETA mit einer Gültigkeit für 7 (sieben) Tage beantragt werden.
Alle anderen Staatsangehörigen und alle anderen Kategorien benötigen auf jeden Fall für die Einreise eine ETA-Reisegenehmigung oder ein Visum.
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
Alle anderen Staatsangehörigen benötigen auf jeden Fall für die Einreise ein Visum.
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
Für die Demokratische Sozialistische Republik Sri Lanka gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von 3 ETA-Arten:
Das Touristen-ETA berechtigt den Reisenden dazu, folgende Aktivitäten in Sri Lanka vorzunehmen: Besichtigungen, Urlaub, Besuch von Freunden und Verwandten, ärztliche Behandlungen (einschließlich Ayurveda und Yoga), Teilnahme an Sport-Events, Wettbewerben und kulturellen Veranstaltungen. Das Geschäftsreise-ETA berechtigt den Reisenden dazu, folgende Aktivitäten in Sri Lanka vorzunehmen: Teilnahme an Meetings und Verhandlungen, Tagungen, Workshops und Seminare, kurzfristige Fortbildung, Teilnahme an Kunst-, Musik- und Tanzveranstaltungen. Das Transitreise-ETA berechtigt den Reisenden dazu, folgende Aktivitäten in Sri Lanka vorzunehmen: Für die Durchreise durch Sri Lanka zu einem anderen Reiseziel kann ein Transit-ETA mit einer Gültigkeit für 7 (sieben) Tage beantragt werden.
ETA erlauben aktuell nicht mehr einen geschäftlichen Aufenthalt in Sri Lanka. Es muss zwingend ein Geschäftsvisum beantragt werden!
Für längere Aufenthalte als 30 Tage ist eine Verlängerung bis 6 Monate ab Einreise möglich:
Das Transitreise-ETA berechtigt den Reisenden dazu, folgende Aktivitäten in Sri Lanka vorzunehmen: Für die Durchreise durch Sri Lanka zu einem anderen Reiseziel kann ein Transit-ETA mit einer Gültigkeit für 7 (sieben) Tage beantragt werden.
Für die Beantragung Ihrer ETA-Genehmigung benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen per e-Mail oder Fax:
Bei Einreise müssen folgende Dokumente vorgelegt werden können:
Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.
Das ETA-Visum ist ab Ausstellung 3 Monate gültig und berechtigt zum Aufenthalt von bis zu 30 Tagen. Das Touristen-ETA berechtigt den Reisenden dazu, folgende Aktivitäten in Sri Lanka vorzunehmen: Besichtigungen, Urlaub, Besuch von Freunden und Verwandten, ärztliche Behandlungen (einschließlich Ayurveda und Yoga), Teilnahme an Sport-Events, Wettbewerben und kulturellen Veranstaltungen.
Für die Beantragung Ihrer ETA-Genehmigung benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen per e-Mail oder Fax:
Bei Einreise müssen folgende Dokumente vorgelegt werden können:
Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.
Geschäftsreisende benötigen zwingend ein Geschäftsvisum für die Einreise in Sri Lanka. ETA werden für diesen Reisezweck nicht mehr akzeptiert.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer