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Einreise- & Visum-Bestimmungen


Flagge von ##COUNTRYNAME##

Republik Finnland (FI)


Covid-19 Informationen

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Finnlands. 

Derzeit bestehen keine pandemiebedingten Einreisebeschränkungen.

Weitere Informationen finden sich auf den Webseiten des finnischen Grenzschutzes und der finnischen Gesundheitsbehörde THL.

Ausreise und Transit

Derzeit bestehen keine pandemiebedingten Beschränkungen.

Beschränkungen im Land

Derzeit bestehen keine pandemiebedingten Beschränkungen.

Weitere Informationen bieten die finnische Regierung und die finnische Gesundheitsbehörde THL.

Empfehlungen

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum ist möglich

  • Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Finnland für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten kein Visum.
  • Bei einem längeren Aufenthalt, muss eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden:
    Eine befristete Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für Finnland kann in der Botschaft von Finnland in Berlin beantragt werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • Reisepass oder Kinderreisepass der Bundesrepublik Deutschland
    Passgültigkeit: muss gültig sein
  • Vorläufiger Reisepass
    Passgültigkeit: muss gültig sein
  • Personalausweis
    Gültigkeit: muss gültig sein
  • Vorläufiger Personalausweis
    Gültigkeit: muss gültig sein

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum ist für folgende Staatsangehörige möglich

  • visumfrei  für alle EU-Bürger
    Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
     
  • für Reisende mit Schengenvisa
    Reisende, die mit einem Schengen-Visum in das Schengen-Gebiet eingereist sind, können während der Gültigkeitsdauer des Visums innerhalb dieses Gebietes reisen. Auch wenn es an den Innengrenzen des Schengen-Gebietes keine Kontrollen gibt, müssen visumpflichtige Personen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Gebiet einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis eines Schengen-Staates mitführen.

Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • nationaler Reisepass oder Kinderreisepass
    Passgültigkeit: muss gültig sein

Fakten

  • Hauptstadt: Helsinki
  • Amtsprache: Finnisch, Schwedisch
  • Währung: Euro ⇒ Währungsrechner öffnen
  • Telefonvorwahl: +358
Visum bestellen

Konsulate
in Deutschland
  • Finnland Botschaft Berlin
    Rauchstr. 1
    10787 Berlin
  • Finnland Honorarkonsulat Hamburg
    - Emporio Tower -
    Valentinskamp 70
    20355 Hamburg
  • Finnland Honorarkonsulat Lübeck-Travemünde
    c/o IHK zu Lübeck
    23554 c/o IHK zu Lübeck
  • Finnland Honorarkonsulat Kiel
    - c/o Rd. Prey GmbH & Co. KG -
    Rendsburger Landstr. 187
    24113 Kiel
  • Finnland Honorarkonsulat Bremen
    Präsident-Kennedy-Platz 1a
    28203 Bremen
  • Finnland Honorarkonsulat Hannover
    Karl-Wiechert-Allee 55
    30625 Hannover
  • Finnland Honorarkonsulat Düsseldorf
    Kaiser-Wilhelm-Ring 10
    40545 Düsseldorf
  • Finnland Honorarkonsulat Frankfurt am Main
    Barckhausstr. 12-16
    60325 Frankfurt am Main
  • Finnland Honorarkonsulat Stuttgart
    Flughafenstr. 61
    70629 Stuttgart
  • Finnland Honorarkonsulat München
    Maria-Theresia-Str. 6
    81675 München

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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