Einreise- & Visum-Bestimmungen
Tschechische Republik (CZ)
Covid-19 Informationen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite des Innenministeriums der Tschechischen Republik.
Derzeit bestehen keine Ein- und Durchreisebeschränkungen.
Beschränkungen im Land
Das tschechische Gesundheitsministerium informiert im COVID-Portal (auf Englisch) über die jeweils aktuellen Maßnahmen.
Einschränkungen bestehen derzeit nicht.
Empfehlungen
- Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium.
- Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106, +420 725 191 367 und + 420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist möglich
- Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Tschechische Republik für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen kein Visum.
- Eine Anmeldung bei der Ausländerpolizei muss nach 30 Tagen erfolgen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
- Mindestens 3 Monate gültiger Reisepass, Kinderreisepass oder Personalausweis bei Ausreise
- grüne Versicherungskarte bei Einreise mit dem PKW
- Nachweis ausreichender Finanzmittel für den Aufenthalt
- Flug- oder Bahntickets
- Hotelvoucher
- Auslandskrankenversicherung ab 15 Tage Aufenthalt, wird jedoch grundsätzlich empfohlen
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist für folgende Staatsangehörige möglich
-
visumfrei für einen Auftenthalt bis zu 90 Tagen:
Bürger der EU-Mitgliedsländer: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn - Albanien, Andorra, Antigua und Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Brunei, Chile, Costa Rica, Guatemala, Heiliger Stuhl/ Vatican, Honduras, Honkong (SAR), Island, Israel, Japan, Kanada, Kroatien, Lichtenstein, Macao (SAR), Malaysia, Mauritius, Mazedonien, Mexiko, Monaco, Montenegro, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, St. Christopher & Nevis, Salvador, San Marino, Schweiz, Serbien, Seychellen, Singapur, Südkorea, Taiwan, Uruguay, USA, Venezuela
Alle oben nicht genannten Staatsangehörigen benötigen ein Visum vor Einreise.
Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
- Mindestens 3 Monate gültiger nationaler Reisepass, Kinderreisepass oder Personalausweis bei Ausreise
- grüne Versicherungskarte bei Einreise mit dem PKW
- Nachweis ausreichender Finanzmittel für den Aufenthalt
- Flug- oder Bahntickets
- Hotelvoucher
- Auslandskrankenversicherung ab 15 Tage Aufenthalt, wird jedoch grundsätzlich empfohlen
Besonderheiten
Informationen zum Visum vor Einreise
Bei einem längeren Aufenthalt oder anderen als touristische Zwecke muss vor der Einreise bei der tschechischen Auslandsvertretung ein Visum beantragt werden.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei Visabeantragung mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
Kinderreisepass
- Passgültigkeit bei Visabeantragung mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
2 Passfotos des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- identisch
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
1 Visa Antragsformular
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
-
Krankenversicherungsnachweis und eidesstattliche Erklärung
- Krankenversicherungsnachweis und
- eidesstattliche Erklärung darüber, dass der Antragsteller über ausreichende finanzielle Mittel verfügt und zwar in einem solchen Masse, dass eine unbegründete Belastung des tschechischen sozialen Versorgungsnetzes durch seine Person ausgeschlossen bleibt.
- Ausgenommen davon ist der Aufenthalt zwecks Arbeit bzw. unternehmerischen Tätigkeit sowie bei Ausübung eines Amtes als juristische Person.
-
Zweck des Aufenthaltes
- bei Arbeitsaufnahme der Arbeitsvertrag
- bei juristischen Personen der Auszug aus dem Handelsregister
- beim Studium Bescheinigung der tschechischen Organisation über das Studium
- bei Familienzusammenführung die Personenstandesurkunde
Meldepflicht
- für Unionsbürger innerhalb von 30 Tagen bei der örtlich zuständigen Fremdenpolizei in der Tschechischen Republik
- dies gilt jedoch nicht für die Unionsbürger, die in einem Hotel oder Pension wohnen.
Fakten
- Hauptstadt: Prag
- Amtsprache: Tschechisch
- Währung: Tschechische Krone ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +420
im Web
in Deutschland
- Tschechei Generalkonsulatat Dresden
Erna-Berger-Str. 1
01097 Dresden - Tschechei Botschaft Berlin
Wilhelmstr. 44
10117 Berlin - Tschechei Honorarkonsulat Rostock
- Eingang Eselföter Straße -
Kröpeliner Str. 79
18055 Rostock - Tschechei Honorarkonsulat Hamburg
Neuer Wall 2 - 6
20354 Hamburg - Tschechei Honorarkonsulat Düsseldorf
Martin-Luther-Platz 28
40212 Düsseldorf - Tschechei Honorarkonsulat Dortmund
Florianstr. 2
44139 Dortmund - Tschechei Honorarkonsulat Frankfurt am Main
Eschersheimer Landstr. 27
60322 Frankfurt am Main - Tschechei Honorarkonsulat Stuttgart
Am Wallgraben 115
70565 Stuttgart - Tschechei Generalkonsulat München
Libellenstr. 1
80939 München - Tschechei Honorarkonsulat Nürnberg
Ostendstr. 100
90334 Nürnberg
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer