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Einreise- & Visum-Bestimmungen


Flagge von ##COUNTRYNAME##

Französische Republik (FR)


Covid-19 Informationen

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite des französischen Außenministeriums.

Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.

Das französische Außenministerium bietet laufend aktualisierte Hinweise. 

Ausreise und Transit

Die Durchreise aus EU- und Schengen-Staaten ist möglich. 

Beschränkungen im Land

Im öffentlichen Personennahverkehr sowie in geschlossenen Räumen oder an stark besuchten Orten wird das Tragen einer Gesichtsmaske empfohlen. In Gesundheitseinrichtungen, Einrichtungen der Alten- und Krankenpflege, sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung wird das Tragen einer Gesichtsmaske nachdrücklich empfohlen. Aktuelle Informationen bietet die französische Regierung.

Empfehlungen

  • Informieren Sie sich regelmäßig über detaillierte Maßnahmen bei der französischen Regierung, insbesondere dem Ministerium der französischen Überseegebiete und dort bei dem Gebiet, das Sie besuchen möchten, sowie in deutscher Sprache auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder des französischen Außenministeriums.
  • Achten Sie bitte auf lokale Warnungen und Hinweise in den französischen Medien und halten Sie sich an Weisungen der französischen Behörden.
  • Nutzen Sie bei einem Aufenthalt in Frankreich die französischen Corona-App „Tous Anti Covid“.
  • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie in Ihrer Unterkunft. Bei ernsten Beschwerden (Fieber, Atemnot) rufen Sie die Notrufnummer 15 des Rettungsdienstes (SAMU). Gehen Sie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu einem Arzt.

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum ist möglich

  • Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Frankreich kein Visum.
  • Bei einem längeren Aufenthalt muss eine Aufenthaltserlaubnis bei der für den neuen Wohnsitz zuständigen örtlichen Polizeidienststelle unter Vorlage des Reisepasses beantragt werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • Reisepass oder Kinderreisepass der Bundesrepublik Deutschland
    Passgültigkeit: bis zu 1 Jahr nach Ablauf der Gültigkeit
  • Vorläufiger Reisepass
    Passgültigkeit: bis zu 1 Jahr nach Ablauf der Gültigkeit
     
  • Personalausweis
    Gültigkeit: bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit
  • Vorläufiger Personalausweis
    Gültigkeit: muss gültig sein.

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum ist für folgende Staatsangehörige möglich

  • visumfrei  für alle EU-Bürger
    Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
     
  • Reisende mit Schengenvisa
    Reisende, die mit einem Schengen-Visum in das Schengen-Gebiet eingereist sind, können während der Gültigkeitsdauer des Visums innerhalb dieses Gebietes reisen. Auch wenn es an den Innengrenzen des Schengen-Gebietes keine Kontrollen gibt, müssen visumpflichtige Personen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Gebiet einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis eines Schengen-Staates mitführen.

Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • nationaler Reisepass oder Kinderreisepass
    Passgültigkeit: bis zu 1 Jahr nach Ablauf der Gültigkeit

Fakten

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Konsulate
in Deutschland
  • Frankreich Konsulat Berlin
    Pariser Platz 5
    10117 Berlin
  • Frankreich Konsulat Frankfurt/M.
    Zeppelinallee 35
    60325 Frankfurt am Main

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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