Einreise- & Visum-Bestimmungen
Republik Benin (BJ)
Covid-19 Informationen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der Regierung von Benin.
Derzeit gelten keine pandemiebedingten Einreisebeschränkungen.
Ausreise und Transit
Bei Ausreise müssen die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden. Eine generelle Testpflicht für die Ausreise besteht nicht.
Beschränkungen im Land
Für Benin gelten landesweit die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln sowie eine Empfehlung zum Tragen von Schutzmasken.
In öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Der Zutritt zu Krankenhäusern ist nur Geimpften gestattet.
Empfehlungen
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
- Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Benin.
- Die Botschaft von Benin in Berlin hat ihren Betrieb eingestellt. Bei dringend notwendigen Reisen erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei den Honorarkonsuln von Benin in Saarbrücken oder in Köln oder auf der Webseite der Regierung von Benin zu den aktuellen Einreisebestimmungen und bei den Fluggesellschaften zu Flugverbindungen.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist nicht möglich
- Es wird ein Visum vor Einreise benötigt
Für die Republik Benin gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist nicht möglich
- Es wird ein Visum vor Einreise benötigt
Für die Republik Benin gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Besonderheiten
Visa mit mehrfacher Einreise
- Visa für die mehrmalige Einreise können bei den Einwanderungsbehörden vorort in Cotonou (Service Emigration-Immigration) beantragt werden.
Visaverlängerungen
- Eine Visaverlängerung kann bei den Einwanderungsbehörden vorort in Cotonou (Service Emigration-Immigration) beantragt werden.
Fakten
- Hauptstadt: Porto Novo
- Amtsprache: Französisch
- Währung: CFA-Franc BEAC ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +229
Informationen zum Touristenvisum
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
Kinderreisepass
- Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
2 Passfotos des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- identisch
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
2 Visa Antragsformulare
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
-
Internationaler Impfschein (in Fotokopie) mit Gelbfieberimpfnachweis
-
Hier finden Sie weitere Informationen:
» www.frm-web.de
(Gelbfieberimpfstellen mit Liste)
-
Hier finden Sie weitere Informationen:
-
Reisebestätigung
- Kopie der Bestätigung des Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Hin- und Rückreise oder
- Kopie des Flugscheines (Hin- und Rückflug)
Informationen zum Geschäftsvisum
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
Kinderreisepass
- Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
2 Passfotos des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- identisch
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
2 Visa Antragsformulare
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
-
Internationaler Impfschein (in Fotokopie) mit Gelbfieberimpfnachweis
-
Hier finden Sie weitere Informationen:
» www.frm-web.de
(Gelbfieberimpfstellen mit Liste)
-
Hier finden Sie weitere Informationen:
-
Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma (bei Geschäftsreisen ohne Arbeitsaufnahme)
Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit folgenden Angaben:- Grund und Dauer der Reise
- Beruf des Reisenden
- Art und Umfang der beabsichtigten Tätigkeit
- Aufenthaltsorte, Adressdaten des Geschäftspartners
- Bestätigung, dass die anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten von der Firma übernommen werden, einschließlich der Kosten einer eventuellen Rückführung
- Adressat: Botschaft der Republik Benin, Konsularabteilung, Englerallee 23, 14195 Berlin
im Web
in Deutschland
- Benin Honorarkonsulat Troisdorf
Oberstr. 18
53844 Troisdorf - Benin Honorarkonsulat Saarbrücken
Puccinistr. 2
66119 Saarbrücken - Benin Honorarkonsulat München
Tengstr. 27
80798 München
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer