Vor Reisen in die Region Bergkarabach und das gesamte Grenzgebiet zu Armenien (im Süden beginnend mit dem Araz-Fluss/Dreiländereck Aserbaidschan/Iran /Armenien bis hin zum Dreiländereck Aserbaidschan/Georgien/Armenien im Norden) wird gewarnt. [... mehr]
Informationsstand: 19.09.2022
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Aserbaidschans.
Alle Landgrenzen sind im Rahmen des speziellen Quarantäne-Regimes momentan für den regulären Personenverkehr geschlossen. Die Einreise ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich. Seit dem 28. März 2023 wird für die Einreise kein Impf- oder Genesenennachweis mehr benötigt, auch die Vorlage eines negativen PCR-Tests ist nicht erforderlich.
Der internationale Zug-, Bus-, und Fährverkehr ist ausgesetzt. Die Ausreise und die Durch- und Weiterreise sind derzeit nur über den Flughafen Heydar-Aliyev in Baku möglich. Für die Ausreise müssen die Unterlagen, die für die Einreise ins Zielland erforderlich sind, vorgelegt werden.
Das spezielle Quarantäne-Regime wurde bis zum 1. Mai 2023 verlängert, allerdings mit großzügigen Lockerungen.
Ein elektronisches Visum vor Einreise ist notwendig:
In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
Im Falle einer Ablehnung eines eVisum-Antrags, ist ein regulärer Visumantrag im Konsulat von Aserbaidschan einzureichen:
Achtung:
Berücksichtigen Sie bitte, dass Visa-Anträge nur durch persönliche Vorsprache bei der Botschaft der Republik Aserbaidschan in Berlin oder auf dem Postweg über das Honorarkonsulat der Republik Aserbaidschan in Stuttgart eingereicht werden können und die Reisepässe nur auf dem gleichen wege zurück erhalten werden können. Die Botschaft akzeptiert Anträge nicht auf dem Postweg.
Für eine touristische Reise nach Aserbaidschan kann das Visum nicht bei den diplomatischen Vertretungen der Republik Aserbaidschan beantragt werden. Dies erfolgt direkt bei einem Reise-Unternehmen in Aserbaidschan. Das Touristen-Visum wird nicht in den Reisepass eingetragen. Für den Grenzübergang in die Republik Aserbaidschan müssen die Touristen ihre per Email zugesandten Visa vorlegen. Drucken Sie Ihre Visa bitte vorab aus.
Für die Republik Aserbaidschan gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Besuchervisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Freunde und Verwandte zu besuchen. Das Transitvisum berechtigt dazu, Aserbaidschan zu durchreisen, um zu seinem Zielland zu gelangen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren. Das Arbeitsvisum berechtigt dazu, eine Arbeit aufzunehmen.
Alle anderen Nationalitäten sowie Inhaber sogenannter Staatenloser-Pässe müssen ein reguläres Visum über die Botschaft beantragen.
Achtung:
Berücksichtigen Sie bitte, dass Visa-Anträge nur durch persönliche Vorsprache bei der Botschaft der Republik Aserbaidschan in Berlin oder auf dem Postweg über das Honorarkonsulat der Republik Aserbaidschan in Stuttgart eingereicht werden können und die Reisepässe nur auf dem gleichen wege zurück erhalten werden können. Die Botschaft akzeptiert Anträge nicht auf dem Postweg.
Für eine touristische Reise nach Aserbaidschan kann das Visum nicht bei den diplomatischen Vertretungen der Republik Aserbaidschan beantragt werden. Dies erfolgt direkt bei einem Reise-Unternehmen in Aserbaidschan. Das Touristen-Visum wird nicht in den Reisepass eingetragen. Für den Grenzübergang in die Republik Aserbaidschan müssen die Touristen ihre per Email zugesandten Visa vorlegen. Drucken Sie Ihre Visa bitte vorab aus.
Für die Republik Aserbaidschan gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Besuchervisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Freunde und Verwandte zu besuchen. Das Transitvisum berechtigt dazu, Aserbaidschan zu durchreisen, um zu seinem Zielland zu gelangen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren. Das Arbeitsvisum berechtigt dazu, eine Arbeit aufzunehmen.
Achtung:
Eine Beantragung eines regulären Visums auf dem Postweg ist nicht möglich. Alle Antragsteller müssen die Unterlagen persönlich einreichen.
ACHTUNG: Deutsche und andere Ausländer, unabhängig von der Aufenthaltsdauer, innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft beim Staatlichen Migrationsservice registrieren. Die Verantwortung für die Registrierung liegt beim Einlader bzw. bei der Person, die die Unterkunft zur Verfügung stellt. Im Falle einer Hotelunterkunft wird diese Verpflichtung vom Hotel erfüllt.
Das ausgefüllte Antragsformular kann zusammen mit der Passkopie persönlich, per Post oder per E-Mail eingereicht werden. Bei gewünschtem Online-Verfahren müssen die Unterlagen an die E-Mail Adresse des Staatlichen Migrationsdienstes übersandt werden. Die Registrierung gilt mit Erhalt der Registrierungsmitteilung als erfolgt.
Das Transitvisum berechtigt dazu, Aserbaidschan zu durchreisen, um zu seinem Zielland zu gelangen..
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Das Besuchervisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Freunde und Verwandte zu besuchen.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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