Einreise- & Visum-Bestimmungen
Vor Reisen in die Region Bergkarabach und das gesamte Grenzgebiet zu Armenien (im Süden beginnend mit dem Araz-Fluss/Dreiländereck Aserbaidschan/Iran /Armenien bis hin zum Dreiländereck Aserbaidschan/Georgien/Armenien im Norden) wird gewarnt. [... mehr]
Informationsstand: 19.09.2022

Republik Aserbaidschan (AZ)
Covid-19 Informationen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Aserbaidschans.
Die Einreise ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich. Für die Einreise wird ein Impf- oder Genesenennachweis verlangt. Der Nachweis wird in der Regel vor dem Abflug geprüft. Die Einreise ohne Impf- oder Genesenennachweis ist nur in Sonderfällen möglich (z. B. Einreise zum Besuch naher Verwandter in Aserbaidschan, soweit diese aserbaidschanische Staatsangehörige sind; Einreise von in Aserbaidschan lebenden Ausländern, die eine aserbaidschanische Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis haben, sowie deren Ehepartner, Eltern, und Kinder). Kinder benötigen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres keinen Impf- oder Genesenennachweis. Die Vorlage eines negativen PCR-Tests bei Einreise ist nicht erforderlich.
Ausreise und Transit
Der internationale Zug-, Bus-, Fährverkehr ist ausgesetzt. Die Ausreise und die Durch- und Weiterreise sind derzeit nur über den Flughafen Heydar-Aliyev in Baku möglich. Für die Ausreise müssen die Unterlagen, die für die Einreise ins Zielland erforderlich sind, vorgelegt werden.
Beschränkungen im Land
Das spezielle Quarantäne-Regime wurde bis zum 1. November 2022 verlängert, allerdings mit großzügigen Lockerungen. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenbereichen und im ÖPNV ist aufgehoben. Einkaufszentren, Geschäfte, Museen usw. sind geöffnet. Für Ungeimpfte ab Vollendung des 18. Lebensjahres gelten Einschränkungen bei der Inanspruchnahme von Serviceleistungen (wie z.B. Besuch von Gastronomie und Hotels, Benutzung des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs, große Einkaufszentren). Als Nachweis über die vollständige Impfung oder Genesung werden bei Ausländern auch Zertifikate akzeptiert, die im Heimatland ausgestellt worden sind. Impfzertifikate verlieren ihre Gültigkeit sechs Monate nach Erhalt der zweiten Impfung.
Empfehlungen
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
- Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen bei der aserbaidschanischen Regierung sowie dem aserbaidschanischen Migrationsdienst.
- Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die zuständige Behörde unter der Nummer 103 (in Baku) oder 113 (in den übrigen Regionen).
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Ein elektronisches Visum vor Einreise ist notwendig:
- bei einem touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen
- wenn keine Arbeitsaufnahme erfolgt
- wenn keine berufliche, schulische oder studentische Ausbildung erfolgt
- wenn bisher kein eVisum, kein regulärer Visumantrag oder die Einreise abgelehnt wurde
In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE MIT EVISA
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
-
Gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
- Nationaler Reisepass
- Passgültigkeit mindestens 3 Monate über die geplante Visumgültigkeit hinaus
- mindestens 1 freie Seite "Sichtvermerk"
- erteiltes eVisum
Im Falle einer Ablehnung eines eVisum-Antrags, ist ein regulärer Visumantrag im Konsulat von Aserbaidschan einzureichen:
Achtung:
Berücksichtigen Sie bitte, dass Visa-Anträge nur durch persönliche Vorsprache bei der Botschaft der Republik Aserbaidschan in Berlin oder auf dem Postweg über das Honorarkonsulat der Republik Aserbaidschan in Stuttgart eingereicht werden können und die Reisepässe nur auf dem gleichen wege zurück erhalten werden können. Die Botschaft akzeptiert Anträge nicht auf dem Postweg.
Für eine touristische Reise nach Aserbaidschan kann das Visum nicht bei den diplomatischen Vertretungen der Republik Aserbaidschan beantragt werden. Dies erfolgt direkt bei einem Reise-Unternehmen in Aserbaidschan. Das Touristen-Visum wird nicht in den Reisepass eingetragen. Für den Grenzübergang in die Republik Aserbaidschan müssen die Touristen ihre per Email zugesandten Visa vorlegen. Drucken Sie Ihre Visa bitte vorab aus.
Für die Republik Aserbaidschan gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Besuchervisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Freunde und Verwandte zu besuchen. Das Transitvisum berechtigt dazu, Aserbaidschan zu durchreisen, um zu seinem Zielland zu gelangen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren. Das Arbeitsvisum berechtigt dazu, eine Arbeit aufzunehmen.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist nicht möglich
- Es wird ein elektronisches Visum vor Einreise benötigt
Für folgende Staatsangehörige ist die Einreise mit einem elektronischen Visum (eVisa) möglich:
- Albanien
- Algerien
- Andorra
- Argentinien
- Australien
- Bahamas
- Bahrain
- Barbados
- Belgien
- Bolivien (Plurinationaler Staat)
- Bosnien und Herzegowina
- Brasilien
- Brunei Darussalam
- Bulgarien
- Chile
- China
- Costa Rica
- Dänemark
- Deutschland
- Ecuador
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Großbritannien und Nordirland
- Guatemala
- Heiliger Stuhl (Vatikan)
- Honduras
- Indien
- Indonesien
- Iran (Islamische Republik)
- Irland
- Island
- Israel
- Italien
- Jamaika
- Japan
- Jordanien
- Kanada
- Katar
- Kolumbien
- Kroatien
- Kuba
- Kuwait
- Lettland
- Liechtenstein
- Litauen
- Luxemburg
- Malaysia
- Malediven
- Malta
- Marokko
- Mauritius
- Mazedonien
- Mexiko
- Monaco
- Mongolei
- Montenegro
- Nepal
- Neuseeland
- Niederlande
- Norwegen
- Oman
- Österreich
- Pakistan
- Panama
- Paraguay
- Peru
- Polen
- Portugal
- Republik Korea
- Rumänien
- San Marino
- Saudi Arabien
- Schweden
- Schweiz
- Serbien
- Seychellen
- Singapur
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Sri Lanka
- Südafrika
- Thailand
- Trinidad und Tobago
- Türkei
- Tschechien
- Turkmenistan
- Ungarn
- Vereinigte Arabische Emirate
- Vereinigte Staaten von Amerika
- Vietnam
- Zypern
Alle anderen Nationalitäten sowie Inhaber sogenannter Staatenloser-Pässe müssen ein reguläres Visum über die Botschaft beantragen.
Achtung:
Berücksichtigen Sie bitte, dass Visa-Anträge nur durch persönliche Vorsprache bei der Botschaft der Republik Aserbaidschan in Berlin oder auf dem Postweg über das Honorarkonsulat der Republik Aserbaidschan in Stuttgart eingereicht werden können und die Reisepässe nur auf dem gleichen wege zurück erhalten werden können. Die Botschaft akzeptiert Anträge nicht auf dem Postweg.
Für eine touristische Reise nach Aserbaidschan kann das Visum nicht bei den diplomatischen Vertretungen der Republik Aserbaidschan beantragt werden. Dies erfolgt direkt bei einem Reise-Unternehmen in Aserbaidschan. Das Touristen-Visum wird nicht in den Reisepass eingetragen. Für den Grenzübergang in die Republik Aserbaidschan müssen die Touristen ihre per Email zugesandten Visa vorlegen. Drucken Sie Ihre Visa bitte vorab aus.
Für die Republik Aserbaidschan gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Besuchervisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Freunde und Verwandte zu besuchen. Das Transitvisum berechtigt dazu, Aserbaidschan zu durchreisen, um zu seinem Zielland zu gelangen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren. Das Arbeitsvisum berechtigt dazu, eine Arbeit aufzunehmen.
Besonderheiten
Achtung:
Eine Beantragung eines regulären Visums auf dem Postweg ist nicht möglich. Alle Antragsteller müssen die Unterlagen persönlich einreichen.
WICHTIGE INFORMATION
ACHTUNG: Deutsche und andere Ausländer, unabhängig von der Aufenthaltsdauer, innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft beim Staatlichen Migrationsservice registrieren. Die Verantwortung für die Registrierung liegt beim Einlader bzw. bei der Person, die die Unterkunft zur Verfügung stellt. Im Falle einer Hotelunterkunft wird diese Verpflichtung vom Hotel erfüllt.
Folgende Dokumente sind für die Registrierung notwendig:
- Antragsformular für die Registrierung
- Kopie des Reisepasses bzw. Passersatzpapieres
Das ausgefüllte Antragsformular kann zusammen mit der Passkopie persönlich, per Post oder per E-Mail eingereicht werden. Bei gewünschtem Online-Verfahren müssen die Unterlagen an die E-Mail Adresse des Staatlichen Migrationsdienstes übersandt werden. Die Registrierung gilt mit Erhalt der Registrierungsmitteilung als erfolgt.
Fakten
- Hauptstadt: Baku
- Amtsprache: Aserbaidschanisch
- Währung: Aserbaidschan-Manat ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +994
Informationen zum Transitvisum
Das Transitvisum berechtigt dazu, Aserbaidschan zu durchreisen, um zu seinem Zielland zu gelangen..
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei geplanter Ausreise mindestens 3 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
Kinderreisepass
- Passgültigkeit bei geplanter Ausreise mindestens 3 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
2 Passfotos des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- identisch
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
1 Visa Antragsformular
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
-
Reisebestätigung
- Kopie des Hin- und Rückflugtickets für das Zielland
-
Hotelbestätigung
- Bestätigung über die Hotelreservierung für das Zielland
- Kopie des Visums des Ziellandes
- Notarielle Vollmacht zur Beantragung des Visums, erteilt an uns
Informationen zum Besuchervisum
Das Besuchervisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Freunde und Verwandte zu besuchen.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei geplanter Ausreise mindestens 3 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
Kinderreisepass
- Passgültigkeit bei geplanter Ausreise mindestens 3 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
2 Passfotos des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- identisch
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
1 Visa Antragsformular
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
-
Reisebestätigung
- Kopie der Bestätigung des Reisebüros über die geplante Hin- und Rückreise oder
- Kopie des Hin- und Rückflugtickets
-
Einladung einer Privatperson
- Einladung von einem aserbaidschanischen Staatsangehörigen oder von einem in Aserbaidschan ansässigen ausländischen Staatsangehörigen
- Die Einladung muss im Aussenministerium der Republik Aserbaidschan registriert sein.
- Notarielle Vollmacht zur Beantragung des Visums, erteilt an uns
Informationen zum Touristenvisum
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei geplanter Ausreise mindestens 3 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
Kinderreisepass
- Passgültigkeit bei geplanter Ausreise mindestens 3 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
2 Passfotos des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- identisch
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
1 Visa Antragsformular
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
-
Reisebestätigung
- Kopie der Bestätigung des Reisebüros über die geplante Hin- und Rückreise oder
- Kopie des Hin- und Rückflugtickets
-
Hotelbestätigung
- Bestätigung über die Hotelreservierung in Kopie
- Notarielle Vollmacht zur Beantragung des Visums, erteilt an uns
Informationen zum Geschäftvisum
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei geplanter Ausreise mindestens 3 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
Kinderreisepass
- Passgültigkeit bei geplanter Ausreise mindestens 3 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
2 Passfotos des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- identisch
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
1 Visa Antragsformular
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
-
Reisebestätigung
- Kopie der Bestätigung des Reisebüros über die geplante Hin- und Rückreise oder
- Kopie des Hin- und Rückflugtickets
-
Hotelbestätigung
- Bestätigung über die Hotelreservierung in Kopie
-
Einladung einer in Aserbaidschan ansässigen juristischen Person
- Adressat: Botschaft der Republik Aserbaidschan, Konsularabteilung, Hubertusallee 43, 14193 Berlin.
- Für Visa mit mehrfacher Einreise muss eine Bestätigung des Aussenministeriums von Aserbaidschan vorliegen.
- Notarielle Vollmacht zur Beantragung des Visums, erteilt an uns
im Web
in Deutschland
- Aserbaidschan Botschaft Berlin
Hubertusallee 43
14193 Berlin - Aserbaidschan Honorarkonsulat Stuttgart
Heilbronner Str. 154
70191 Stuttgart
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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