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Einreise- & Visum-Bestimmungen

Aktuelle Meldungen zum Land
Teilreisewarnung des Auswärtigen Amts zu Kirgisistan
Vor Reisen in die Region Batken wird gewarnt.
Seit April 2021 und zuletzt im September 2022 kam es in der südlichen Region Batken zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen kirgisischen und tadschikischen Sicherheitskräften mit Todesopfern und Verletzten. Auch weiterhin kommt es im Grenzgebiet vereinzelt zu Schusswechseln. [... mehr]
Informationsstand: 19.09.2022

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Kirgisische Republik (KG)


Covid-19 Informationen

Einreise

Bestimmungen zur Einreise können sich mit der Pandemielage häufig ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Kirgisistans.

Alle COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen sind derzeit aufgehoben, siehe aber Ausreise und Transit.

Ausreise und Transit

Bei der Ausreise ist, je nach den Bestimmungen des Ziellandes, ein negativer PCR-Test bzw. ausreichender Impfschutz vorzulegen.

Beschränkungen im Land

In medizinischen Einrichtungen und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes weiterhin Pflicht.

Empfehlungen

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
  • Prüfen Sie vor Reiseantritt die Beförderungsbedingungen Ihrer Fluggesellschaft.
  • Prüfen Sie vor Einreise auf dem Landweg, die Einreise-bzw. Transitregelungen des betreffenden Nachbarlandes.

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist möglich:

  • bei einem Aufenthalt von bis zu 60 Tagen
  • wenn keine Arbeitsaufnahme erfolgt
  • wenn keine berufliche, schulische oder studentische Ausbildung erfolgt
  • wenn bisher kein Visumantrag oder die Einreise abgelehnt wurde

In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • Gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland
    • Passgültigkeit mindestens 6 Monate bei Ausreise
    • Kinder, auch unter 10 Jahren, benötigen einen Kinderreisepass
  • Nachweis ausreichender Geldmittel für den Aufenthalt
  • Weiter- oder Rückreisetickets

Für die Kirgisische Republik gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen muss ein Geschäftsvisum beantragt werden. Für die Durchreise durch Kirgisistan um zu seinem Zielland zu gelangen, wird ein Transitvisum benötigt.

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum ist möglich für folgende Staatsangehörige:

  • Folgende Nationalitäten können visumfrei in die Kirgisische Republik einreisen:
    Aserbaidschan, Armenien, Belarus, Georgien, Kasachstan,  Moldawien, Russland, Tadschikistan, Vietnam, Nordkorea, Kuba
  • Folgende Nationalitäten können für einen Aufenthalt bis 30 Tage visumfrei einreisen:
    Malaysia, Türkei
  • Folgende Nationalitäten können für einen Aufenthalt bis 60 Tage visumfrei einreisen:
    Australien, Bahrain, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Brunei, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grobritannien und Nordirland, Irland, Island, Italien, Kanada, Katar, Korea, Kroatien, Kuwait, Lettland, Lichtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Saudi Arabien, Schweden, Schweiz, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, USA, Vatikan, Vereinigte Arabische Emirate
  • Folgende Nationalitäten können für einen Aufenthalt bis 90 Tage visumfrei einreisen:
    Ukraine, Mongolei

Alle anderen Staatsangehörigen benötigen auf jeden Fall für die Einreise ein Visum.

Einreisebestimmungen für die oben genannten Staatsangehörigen ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • Ein gültiger biometrischer nationaler Reisepass
    • Passgültigkeit mindestens 6 Monate bei Ausreise
    • Kinder, auch unter 10 Jahren, benötigen einen Kinderreisepass
  • Nachweis ausreichender Geldmittel für den Aufenthalt
  • Weiter- oder Rückreisetickets

Zuständigkeit

Das Konsulat in Berlin ist zuständig für folgende weitere Nationalitäten, die keine Aufenthaltsgenehmigung zur Beantragung in Deutschland benötigen:

  • Dänemark, Heiliger Stuhl, Norwegen, Schweden

Für die Kirgisische Republik gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen muss ein Geschäftsvisum beantragt werden. Für die Durchreise durch Kirgisistan um zu seinem Zielland zu gelangen, wird ein Transitvisum benötigt.

Besonderheiten

Gruppenvisum

Es ist möglich ein Gruppenvisum zu erhalten ab einer Gruppengröße von 7 Personen:

  • Gruppenliste in 3-facher Ausfertigung in alphabetischer Reihenfolge mit folgenden Angaben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Passnummer, Staatsangehörigkeit, Ein- und Ausreisedaten, Ziel der Reise.
  • Pass des Gruppenleiters im Original und leserliche Kopien (3-fach) der Reisepässe der übrigen Teilnehmer.
  • Obligatorische Bedingung für ein Gruppenvisum ist gemeinsame Einreise und Ausreise beim Übergang der Staatsgrenze der Kirgisischen Republik sowie ein gemeinsamer Aufenthalt der ausländischen Personen auf dem Territorium der Kirgisischen Republik.

Fakten

  • Hauptstadt: Bischkek
  • Amtsprache: Kirgisisch, Russisch
  • Währung: SOM (KGS) ⇒ Währungsrechner öffnen
  • Telefonvorwahl: +996

Informationen zum Transitvisum

Das Transitvisum berechtigt dazu, Kirgisistan zu Durchreisen um zu seinem Zielland zu gelangen.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Heiliger Stuhl, Norwegen, Schweden oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 3 Monate
    • mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“ 
  • 1 Passfoto des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 1 Visa Antragsformular
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben
  • Kopie des Visums des Ziellandes.

Informationen zum Touristenvisum

Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Heiliger Stuhl, Norwegen, Schweden oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 3 Monate
    • mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“ 
  • Kinderreisepass
    • Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 3 Monate
    • mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
  • 1 Passfoto des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 1 Visa Antragsformular
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben
  • Reisebestätigung
    • Kopie der Bestätigung eines Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Hin- und Rückreise.

Almaty und Jambyl

Eine Einreise in die Grenzgebiete Almaty und Jambyl von Kasachstan ist mit dem Touristenvisum von Kirgistan für folgende Nationalitäten gestattet:

  • Australien, Österreich, Belgien, Deutschland, Großbritannien und Nordirland, Griechenland, Dänemark, Irland, Island, Israel, Japan, Korea, Spanien, Italien, Kanada, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Malaysia, Monaco, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Portugal, Singapur, Finnland, Frankreich, Schweiz, Schweden, Saudi Arabien, Slowakische Republik, Ungarn, USA, Polen, VAE.

Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.

Informationen zum Geschäftsvisum

Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder Konferenzen zu besuchen.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Heiliger Stuhl, Norwegen, Schweden oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 3 Monate
    • mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“ 
  • 1 Passfoto des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 1 Visa Antragsformular
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben
  • Einladung des kirgisischen Geschäftspartners
    • Der Geschäftspartner in Kirgisistan muss eine Einladung per Fax zusenden. Diese muss dann zusammen mit den übrigen Unterlagen beim Konsulat vorgelegt werden.

Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.

Visum bestellen

Konsulate
in Deutschland
  • Kirgisistan Botschaft Berlin
    Otto-Suhr-Allee 146
    10585 Berlin
  • Kirgisistan Honorarkonsulat Hamburg
    Am Sandtorkai 77
    20457 Hamburg
  • Kirgisistan Honorarkonsulat Bremen
    Wachstr. 17-24
    28195 Bremen
  • Kirgisistan Honorarkonsulat Sehnde
    Marktstr. 4
    31319 Sehnde
  • Kirgisistan Außenstelle der Botschaft Bonn
    Ännchenstr. 61
    53177 Bonn
  • Kirgisistan Konsulat Frankfurt/M.
    Brönnerstr. 20
    60313 Frankfurt am Main
  • Kirgisistan Honorarkonsulat Wolfratshausen
    Hans-Urmiller-Ring 46a
    82515 Wolfratshausen

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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