Einreise- & Visum-Bestimmungen

Königreich Dänemark (DK)
Covid-19 Informationen
Einreise
Dänemark hat sämtliche Einreisebeschränkungen aufgehoben. Nähere Informationen sind auf dem dänischen Behördenportal veröffentlicht.
Das dänische Behördenportal bietet eine Zusammenfassung der speziell für Touristen relevanten Informationen zu den dänischen Corona-Regelungen auch in deutscher Sprache.
An Flughäfen und zahlreichen weiteren Standorten im Land sind öffentliche Testzentren eingerichtet, in denen kostenlose Tests möglich sind. Darüber hinaus können Antigen-Schnelltests bei kommerziellen Anbietern, z.B. Falck an den Flughäfen Kopenhagen und Billund, Copenhagen Medical, Carelink oder einigen Arztpraxen auf eigene Kosten vorgenommen werden.
Ausreise und Transit
Bei Durchreise durch Dänemark müssen die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden. Zur Einreise nach Schweden informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Schweden; zur Einreise nach Norwegen informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen.
Beschränkungen im Land
Es gibt keine generelle Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische Maske oder Visier). Von staatlicher Seite wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Personen empfohlen, die mit COVID-19 infiziert sind oder starke Symptome haben.
Alle sonstigen Einschränkungen wurden aufgehoben.
Für Infizierte gibt es eine Hotline unter Tel. (+45) 32 32 05 11.
Besonderheiten in den Regionen
Für Reisen auf die Färöer und nach Grönland können neben den dänischen Einreisebestimmungen zusätzliche Regelungen gelten.
Mehr Informationen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer und Grönland.
Empfehlungen
- Beachten Sie die Hinweise der zuständigen dänischen Behörden, insbesondere auch zu den für Touristen relevanten dänischen Corona-Regelungen, und befolgen Sie deren Anweisungen. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, isolieren Sie sich und kontaktieren Sie einen Arzt oder die Corona-Hotline der Region, in der Sie sich aufhalten.
- Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, isolieren Sie sich und kontaktieren Sie einen Arzt oder die Hotline für Infizierte unter Tel. (+45) 32 32 05 11.
- Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn, für Verbindungen nach Schweden SJ oder bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist möglich:
- Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Dänemark kein Visum.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
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Reisepass oder Kinderreisepass der Bundesrepublik Deutschland
Passgültigkeit: muss gültig sein -
Vorläufiger Reisepass
Passgültigkeit: muss gültig sein -
Personalausweis
Gültigkeit: muss gültig sein -
Vorläufiger Personalausweis
Gültigkeit: muss gültig sein
Bei Weiterreisen nach Grönland und auf die Färöer ist die Mitnahme eines gültigen Reisepasses erforderlich, da diese Teile der Dänischen Reichsgemeinschaft nicht Mitglied des Schengenraumes sind.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist für folgende Staatsangehörige möglich:
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visumfrei auch für alle EU-Bürger
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
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visumfrei auch für folgende Staatsangehörige:
Andorra, Antigua und Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Belgien, Brasilien, Brunei Daussalam, Bulgarien, Chile, Costa Rica, El Salvador, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Guatemala, Honduras, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kanada, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malta, Mauritius, Mazedonien (nur mit biometrischen Pässen), Mexiko, Monaco, Montenegro (nur mit biometrischen Pässen), Nicaragua, Norwegen, Neuseeland, Niederlande ,Österreich, Panama, Paraguay, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien (nur mit biometrischen Pässen), Seychellen, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, St. Kitts und Nevis, Südkorea, Tschechische Republik, Türkei (nur mit biometrischen Pässen), Ungarn, Uruguay, USA, Vatikan Stadt, Venezuela, Zypern.
(Stand: 04.06.2010)
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Reisende mit Schengenvisa
Reisende, die mit einem Schengen-Visum in das Schengen-Gebiet eingereist sind, können während der Gültigkeitsdauer des Visums innerhalb dieses Gebietes reisen. Auch wenn es an den Innengrenzen des Schengen-Gebietes keine Kontrollen gibt, müssen visumpflichtige Personen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Gebiet einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis eines Schengen-Staates mitführen.
Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
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nationaler Reisepass oder Kinderreisepass
Passgültigkeit: muss gültig sein
Visum vor Einreise
Nichtdeutsche Staatsangehörige der folgenden Länder benötigen grundsätzlich ein Visum vor Einreise:
Afghanistan, Ägypten, Albanien, Algerien, Angola, Äquatorialguinea, Armenien, Aserbaidschan, Äthiopien, Bahrein, Bangladesch, Belarus, Belize, Benin, Buthan, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Botsuana, Burkina Faso, Burundi, China, Cote dIvoire, Dominika, Dominikanische Republik, Dschibuti, Ecuador, Eritrea, Fidschi, Gabun, Gambia, Georgien, Ghana, Grenada, Guinea, Guinea-Bissau, Guyana, Haiti, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Jamaika, Jemen, Jordanien, Kambodscha, Kamerun, Kap Verde, Kasachstan, Katar, Kenia, Kirgisistan, Kiribati, Kolumbien, Komoren, Kongo, Kongo (Dem.Rep.), Korea (Dem. VR), Kosowo, Kuba, Kuwait, Laos, Lesotho, Libanon, Liberia, Libysch Arab. Dschamah, Madagaskar, Mali, Malawi, Malediven, Mali, Mazedonien (biometrische Pässe visumfrei), Marokko, Marschall-Inseln, Mauretanien, Mikronesien, Moldau, Moldavien, Mongolei, Montenegro (biometrische Pässe visumfrei), Mosambik, Myanmar, Namibia, Nauru, Nepal, Niger, Nigeria, Nördliche Marianen, Oman, Osttimor, Pakistan, Palästina, Palau, Papua-Neuguinea, Peru, Philippinen, Ruanda, Senegal, Russische Föderation, Salomonen, Sambia, Samoa, Sao Tome und Principe, Saudi Arabien, Senegal, Serbien (biometrische Pässe visumfrei), Sierra Leone, Simbabwe, Somalia, Südafrika, Sri Lanka, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Sudan, Suriname, Swasiland, Syrien, Tadschikistan, Taiwan, Tansania, Thailand, Timor-Leste, Togo, Tonga, Trinidad und Tobago, Tschad, Tunesien, Türkei (türkische Spezialpässe visumfrei), Turkmenistan, Tuvalu, Uganda, Ukraine, USA, Usbekistan, Vereinigte Arabische Emirate (Spezialpässe visafrei), Vanuatu, Vietnam, Western Samoa, Zentralafrikanische Republik.
(Stand: 04.06.2010)
Fakten
- Hauptstadt: Kopenhagen
- Amtsprache: Dänisch
- Währung: Dänische Krone ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +45
im Web
in Deutschland
- Dänemark Konsulat Berlin
Rauchstrasse 1
10787 Berlin - Dänemark Konsulat Hamburg
Heimhuderstraße 77
20148 Hamburg - Dänemark Konsulat Kiel
Lorentzendamm 28/30
24103 Kiel - Dänemark Konsulat Flensburg
Nordergraben 19
24937 Flensburg - Dänemark Konsulat München
Sendlinger-Tor-Platz 10, 4. Stock
80336 München
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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