Einreise- & Visum-Bestimmungen

Sultanat Oman (OM)
Covid-19 Informationen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Omans.
Alle Einreisenden müssen bei Einreise einen aktuellen COVID-19-Impfschutz durch Vorlage eines Impfzertifikats mit QR-Code nachweisen, der von den omanischen Behörden anerkannt ist, wobei die letzte Impfung mindestens 14 Tage vor Einreise erfolgt sein muss. Hiervon ausgenommen sind Reisende bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Omanische Staatsangehörige und ausländische Reisende mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung können auch ungeimpft einreisen, müssen sich aber in Quarantäne begeben.
Die Kosten für die Quarantäne müssen von den Einreisenden getragen werden. Die Quarantäne kann in allen Hotels in Oman – soweit diese es anbieten – durchgeführt werden. Ausgenommen von der Impfpflicht sind derzeit Reisende bis einschließlich zum 18. Lebensjahr. Reisende mit nachgewiesenen Krankheiten, die eine Impfung nicht möglich machen, sind vom Impfnachweis befreit. Diese Frage sollte im Einzelfall vor Reiseantritt mit den zuständigen Stellen geklärt werden.
Aktuelle Informationen sowie eine Liste der vorgesehenen Quarantäne-Hotels sind beim omanischen Centre of Relief and Shelter Operations (Tel. 00968- 24994265/24994266/24994267) erhältlich.
Alle Reisenden müssen bei Einreise grundsätzlich den Nachweis eines einmonatigen Krankenversicherungsschutzes, der auch die Behandlungskosten im Falle einer COVID-19-Infektion einschließt, vorlegen. Oman Air bietet aktuell einen COVID-19-Versicherungsschutz an, der bei allen Flügen mit dem Flugticket gebucht werden kann. Weitere Informationen zu den Versicherungsbestimmungen erhalten Reisende bei Oman Air.
Ausreise und Transit
Durch- und Weiterreisen in der Region sind unter Einhaltung der COVID-19-Präventionsmaßnahmen grundsätzlich möglich.
Beschränkungen im Land
Es besteht eine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit, insbesondere in Geschäften und am Arbeitsplatz. Die Einhaltung der Maßnahmen und Verbote wird durch die omanische Polizei streng kontrolliert und bei Zuwiderhandlungen geahndet. Einlass in öffentliche Gebäude sowie Gastronomie und Geschäfte ist nur mit einem Impfnachweis mit den in Oman zugelassenen und in die Tarassud+ App hochladbaren Impfnachweisen und Maske möglich. Beim Hochladen im Ausland erworbener Impfnachweise, die einen QR-Code enthalten müssen, kann es zu technischen Schwierigkeiten kommen.
Empfehlungen
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
- Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der omanischen Polizei und installieren Sie die App Tarrasud+ aus den gängigen App-Stores.
- Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitseinrichtung oder telefonisch das Call Center +968-24441999 im omanischen Gesundheitsministerium.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist nicht möglich
Eine ETA-Reisegenehmigung ist zwingend vor Einreise notwendig:
Visa on Arrival sowie Visa über die Botschaft Oman wurden abgeschaft.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige mit ETA
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
-
Gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
- Nationaler Reisepass
- Passgültigkeit mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite "Sichtvermerk"
- Rück- oder Weiterreisetickets
- Nachweis ausreichender Geldmittel für die Finanzierung des Aufenthaltes
- Eine ETA-Reisegenehmigung
Für das Sultanat Oman gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist nicht möglich
Für das Sultanat Oman gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Besonderheiten
Für Reisen von Oman nach Katar
Aufgrund eines gemeinsamen Visaabkommens zwischen dem Sultanat Oman und dem Staat Katar sind mit Wirkung vom 01.07.2002 Inhaber eines Visums von Oman oder Katar berechtigt, in das jeweils andere Land über einen internationalen Flughafen einzureisen.
Dies gilt nur, wenn die Reise unmittelbar von Oman nach Katar erfolgt.
- Visumgebühr: 6 Omanische Rial (ca. 11,00 EUR)
- Gültigkeitsdauer: 1 Monat ohne Verlängerungsmöglichkeit
Einfuhr von Medikamenten
Die Einfuhr von Medikamenten ist erstens auf Notwendigkeit zu überprüfen und zweitens mit mehrsprachigen, ärztlichen Schreiben zu rechtfertigen. Zumindest wenn es sich um psychoaktive Medikamente (Psychopharmaka) und Schmerzmittel handelt. Denn die Einfuhr von Drogen, der Besitz und auch der Handel mit ihnen werden in Oman als sehr schwere Vergehen behandelt.
Fakten
- Hauptstadt: Maskat
- Amtsprache: Arabisch
- Währung: Rial Omani ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +968
Informationen zur Touristen-ETA
Das ETA-Visum ist ab Ausstellung 3 Monate gültig und berechtigt zum Aufenthalt von bis zu 30 Tagen. Das Touristen-ETA berechtigt den Reisenden dazu, folgende Aktivitäten vorzunehmen: Besichtigungen, Urlaub und den Besuch von Freunden und Verwandten.
Beantragung des ETA
Für die Beantragung Ihrer ETA-Genehmigung benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen per e-Mail oder Fax:
- Unser Datenblatt für die online-Dateneingabe (online beschreibbar hinterlegt bei Visum bestellen)
- Reisepasskopie (Kopie der Lichtbildseite)
Einreisebestimmungen mit ETA
Bei Einreise müssen folgende Dokumente vorgelegt werden können:
-
Gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
- Nationaler Reisepass
- Passgültigkeit mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite "Sichtvermerk"
- Rück- oder Weiterreisetickets
- Nachweis ausreichender Geldmittel für die Finanzierung des Aufenthaltes
- Eine ETA-Reisegenehmigung
Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.
Informationen zur Geschäfts-ETA
Das ETA-Visum ist ab Ausstellung 3 Monate gültig und berechtigt zum Aufenthalt von bis zu 30 Tagen. Das Geschäfts-ETA berechtigt den Reisenden dazu, folgende Aktivitäten vorzunehmen: Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Beantragung des ETA
Für die Beantragung Ihrer ETA-Genehmigung benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen per e-Mail oder Fax:
- Unser Datenblatt für die online-Dateneingabe (online beschreibbar hinterlegt bei Visum bestellen)
- Reisepasskopie (Kopie der Lichtbildseite)
Einreisebestimmungen mit ETA
Bei Einreise müssen folgende Dokumente vorgelegt werden können:
-
Gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
- Nationaler Reisepass
- Passgültigkeit mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite "Sichtvermerk"
- Rück- oder Weiterreisetickets
- Nachweis ausreichender Geldmittel für die Finanzierung des Aufenthaltes
- Eine ETA-Reisegenehmigung
Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.
im Web
in Deutschland
- Oman Botschaft Berlin
Clayallee 82
14195 Berlin - Oman Honorarkonsulat Frankfurt am Main
Börsenplatz 4
60313 Frankfurt am Main
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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